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Friday, 09 November 2018

Wie garantiert das Recht den Klimaschutz?

Das internationale Umweltrechtsforum 2018 an der Universität Graz befasst sich mit Fragen der Verantwortung und Haftung für Schäden in Folge des Klimawandels. Foto: pixabay

Das internationale Umweltrechtsforum 2018 an der Universität Graz befasst sich mit Fragen der Verantwortung und Haftung für Schäden in Folge des Klimawandels. Foto: pixabay

Die LeiterInnen der AG KlimaSchutzRecht, Eva Schulev-Steindl (vorne Mitte) und Gottfried Kirchengast (vorne, 4.v.r.), mit ReferentInnen und KollegInnen der an der Veranstaltung beteiligten Institutionen. Foto: Uni Graz/Pichler

Die LeiterInnen der AG KlimaSchutzRecht, Eva Schulev-Steindl (vorne Mitte) und Gottfried Kirchengast (vorne, 4.v.r.), mit ReferentInnen und KollegInnen der an der Veranstaltung beteiligten Institutionen. Foto: Uni Graz/Pichler

JuristInnen zeigen auf, woran sich Klagen gegen Staaten und Unternehmen aufhängen lassen

Dürreperioden, die Ernten vernichten, Überflutungen, die Häuser zerstören – die Folgen des Klimawandels treffen manche Menschen sehr hart. Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn jemand seine Existenzgrundlage verliert? Wer haftet für den Schaden? Gibt es ein Recht auf Klimaschutz zum Schutz der eigenen Person? Weltweit wurden von NGOs und BürgerInnen bereits über tausend Klimaklagen gegen Regierungen und Unternehmen eingebracht. Von 8. bis 10. November 2018 werden einige dieser Fälle beim internationalen Umweltrechtsforum an der Universität Graz aufgezeigt und diskutiert. Ziel ist auszuloten, an welchen Rechtsprinzipien sich solche Klagen aufhängen lassen, damit sich Ansprüche auf den Schutz vor den bedrohlichen Auswirkungen des Klimawandels erfolgreich durchsetzen lassen.

Besonderes Aufsehen hat die Klage des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen das größte deutsche Energieunternehmen RWE erregt. Die Rechtsanwältin Roda Verheyen, die Lliuya vertritt, wird diesen Fall beim Umweltrechtsforum in Graz darlegen. Der Kläger fordert von RWE Schadenersatz, weil das Unternehmen durch seine beträchtlichen Treibhausgas-Emissionen wissentlich zum Klimawandel beitrage und damit für das Abschmelzen der Gletscher nahe seiner Heimatstadt Huaraz mitverantwortlich sei. Das wiederum habe dazu geführt, dass der See Palcacocha oberhalb der Stadt stark angestiegen ist, was aufgrund einer drohenden Überflutung Lliuyas Lebensgrundlage gefährde. Ende November 2017 akzeptierte das deutsche Gericht in zweiter Instanz die Klage, nachdem sie ein Jahr zuvor abgewiesen worden war. Auf Basis von ExpertInnen-Gutachten wird nun festzustellen sein, ob Lliuyas Heimat tatsächlich bedroht ist und inwiefern RWEs Treibhausgas-Emissionen dieses Risiko beeinflussen.
„Wie der Fall auch ausgehen wird, der Umstand, dass ein Unternehmen überhaupt aufgrund seiner Treibhausgas-Emissionen für durch den Klimawandel verursachte Schäden potenziell haftbar gemacht werden kann, stellt eine bedeutende rechtliche Entwicklung dar“, unterstreicht Eva Schulev-Steindl, Expertin für Klimaschutzrecht an der Universität Graz. Die Juristin leitet gemeinsam mit dem Grazer Klimaphysiker Gottfried Kirchengast die Arbeitsgruppe KlimaSchutzRecht des Climate Change Center Austria (CCCA) und der Kommission Klima und Luftqualität der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

Auch Staaten können in die Pflicht genommen werden, wenn es um den Klimaschutz geht. Das zeigt etwa das Verfahren der Urgenda Foundation gegen das Königreich der Niederlande, das ebenfalls bei der Konferenz in Graz diskutiert wird. 2015 forderte die Umweltorganisation gemeinsam mit 900 BürgerInnen von der Regierung, mehr gegen den Klimawandel zu tun. Das Gericht in Den Hague ordnete an, der Staat müsse die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 auf 25 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Die von der Regierung versprochene Reduktion um 17 Prozent darunter sei nicht ausreichend. „Der Staat habe die Pflicht, befand das Gericht, Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels zu ergreifen“, resümiert Schulev-Steindl.

Das Umweltrechtsforum dient zum einen dem Austausch über Fälle aus der Praxis. „Die ReferentInnen legen anhand ihrer Beiträge dar, welche Rechtsprinzipien zur Anwendung kommen und was von den RichterInnen bisher akzeptiert wurde. So könnten sich Klimaklagen zum Beispiel darauf stützen lassen, dass Haftungsrecht, Menschenrechte oder das Völkerrecht verletzt werden“, sagt Schulev-Steindl.
Zum anderen bietet die Konferenz, zu der neben JuristInnen auch NaturwissenschafterInnen eingeladen sind, eine ausgezeichnete Gelegenheit zur interdisziplinären Vernetzung, die gerade beim Klimaschutzrecht von besonderer Bedeutung ist. „Eine Schwierigkeit bei Klimaklagen ist, die Kausalität nachzuweisen, etwa im Fall von Lliuya, dass tatsächlich RWE einer der Verursacher einer bedrohlichen Situation ist. Hier brauchen die JuristInnen die NaturwissenschafterInnen. Sie können uns mit ihren Erkenntnissen die nötigen Fakten zum Nachweis der Kausalität in die Hand geben“, erklärt Schulev-Steindl.

Das Umweltrechtsforum an der Universität Graz wird von der AG KlimaSchutzRecht mitveranstaltet.
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