Am 11. November 2025 trugen Peter Csoklich (Rechtsanwalt und Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien) und Alexander Winkler (Notar und Präsident der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie Vizepräsident der Österreichischen Notariatskammer) in den Räumlichkeiten der KSW Landesstelle Steiermark zum Thema der beruflichen Verschwiegenheit der rechtsberatenden Berufe vor.
Nach der Begrüßung durch die Zentrumsleitung des ZBR, Bettina Nunner-Krautgasser und RA Gernot Murko, sowie durch Klaus Gaedke (Präsident der KSW Landesstelle Steiermark), Doris Braun (Vizepräsidenten der Stmk RAK) und Dieter Kinzer (Präsident der Notariatskammer für Steiermark), eröffnete Peter Csoklich den fachlichen Teil. In seinem praxisnahen Vortrag unterstrich er die Bedeutung der Verschwiegenheitspflicht und beantwortete zentrale Fragen, etwa: Dürfen Rechtsanwält:innen im Verlassenschaftsverfahren Auskunft über die Testamentserrichtung erteilen? Ist die Speicherung von Klient:innendaten in Cloud-Systemen mit der Verschwiegenheitspflicht vereinbar? Abschließend befasste er sich mit den Herausforderungen und Konsequenzen, die sich durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Kontext der Verschwiegenheit ergeben.
Alexander Winkler stellte in seinem Beitrag die Unterschiede zwischen dem Berufsrecht der Notar:innen und jenem der Rechtsanwält:innen heraus und verdeutlichte die besondere Stellung des Notariats im System der Rechtspflege. Er differenzierte zwischen den Aufgaben eines Gerichtskommissärs und dem Wirkungsbereich eines Notars nach § 5 NO. Ein besonderer Schwerpunkt lag zudem auf der Abwicklung von Treuhandschaften sowie der Prävention von Geldwäsche.
Aufgrund der kurzfristigen Verhinderung von RAin und StBin Catharina Pschera-Krassnig wurde der Vortragsteil zur Verschwiegenheitsverpflichtung von Wirtschaftstreuhänder:innen auf das Frühjahr 2026 verschoben. Darüber hinaus ist eine Veröffentlichung der verschriftlichten Beiträge im Anwältinnenblatt mit einem eigenen Schwerpunkt zur Verschwiegenheitspflicht geplant.
Die hohe Teilnehmer:innenzahl des Vortrags unterstrich die zentrale Bedeutung der Verschwiegenheit als einem der drei core values der rechtsberatenden Berufe. Durch die Verbindung von Theorie und Praxis leistete die Veranstaltung einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung des Verständnisses dieses fundamentalen Prinzips des Berufsrechts.
Beim anschließenden Get-Together standen die Vortragenden für weitere Fragen zur Verfügung. Die nächste Veranstaltung des ZBR in der Reihe „BERUFSRECHTaktuell“ ist bereits in Planung: Im März 2026 werden Gottfried Musger und Elisabeth Lovrek Fragen des Verlassenschaftsverfahrens erörtern. Wir freuen uns darauf, Sie dort begrüßen zu dürfen.
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