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Friday, 24 August 2018

Rechtswege

Aus dem Mittelmeer gerettet, aus Europa ausgesperrt: Wieder sorgt ein Flüchtlingsschiff für Schlagzeilen. Foto: Wikipedia/Irish Defence Forces, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/>

Aus dem Mittelmeer gerettet, aus Europa ausgesperrt: Wieder sorgt ein Flüchtlingsschiff für Schlagzeilen. Foto: Wikipedia/Irish Defence Forces, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/>

Zu den Rechten von Geflüchteten veröffentlichte Lisa Heschl ein Buch. Cover: Intersentia

Zu den Rechten von Geflüchteten veröffentlichte Lisa Heschl ein Buch. Cover: Intersentia

Die Asylpolitik ist ein Kernthema des EU-Ratsvorsitzes. Lisa Heschl befasst sich in ihrer Forschung mit Rechtsfragen dazu

Verschärfte Grenzkontrollen sorgen für kilometerlange Staus, einem Rettungsschiff mit Geflüchteten wird einmal mehr das Anlegen in europäischen Häfen verwehrt. Unser Kontinent versucht sich gegen illegale Einwanderung abzuschotten. Die Medien spielen mit und helfen, die Problematik aufzubauschen. „Dabei scheint das Thema völlig überrepräsentiert zu sein“, meint dazu Lisa Heschl vom Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie der Universität Graz. Die Anzahl der heuer in Österreich gestellten Asylanträge liegt sogar unter jener des Jahres 2014. Migration bringe unbestritten große Herausforderungen mit sich, dass sie jedoch zu einem Kernanliegen des EU-Ratsvorsitzes hochstilisiert wird, sei in den Augen der Juristin insbesondere nationalen Interessen geschuldet. „Die emotional geführte Debatte dient eher dazu, den Machterhalt gewisser Parteien zu sichern. Von pragmatischen Lösungen und einer europäischen Gesamtreform des Asylwesens sind wir jedoch meilenweit entfernt“, kritisiert Heschl. Sie befasst sich in ihrer Forschung mit der Auslagerung europäischer Grenzkontrollen und hat kürzlich dazu das Buch „Protecting the Rights of Refugees Beyond European Borders: Establishing Extraterritorial Legal Responsibilities“ beim Verlag Intersentia veröffentlicht.

Auslagern
Die unlängst wieder in Umlauf gebrachte Idee von extraterritorialen Asylzentren oder den sogenannten „Anlandeplattformen“ außerhalb der EU sei keineswegs neu, wie die Juristin betont, dafür derart problematisch, dass sie bislang noch nicht ernsthaft verfolgt wurde. „Eine ganze Reihe von völkerrechtlichen und europäischen Instrumenten – darunter die Genfer Flüchtlingskonvention und die Grundrechtecharta – billigt Menschen zu, einen Asylantrag zu stellen und ein Verfahren zu bekommen“, schildert Heschl. Diese Verpflichtungen könne man nicht einfach in einen anderen Staat auslagern, zu viele Punkte seien ungeklärt. Unter anderem der, wo man im Fall einer Ablehnung Beschwerde einbringen kann. Innerhalb der EU stehen den Betroffenen mehrere Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. „Ganz abgesehen davon hat sich bisher noch kein Drittstaat bereit erklärt, Flüchtlingszentren zu errichten und die Verfahren durchzuführen“, weiß die Expertin. Und selbst wenn diese Frage gelöst werden könnte, bleibt jene nach der Verteilung der Asylberechtigten. „Die funktioniert jetzt schon nicht und wird auch in Zukunft an der Blockade einzelner Länder scheitern“, ist Heschl überzeugt.

Weiter denken
Die Verschärfung des Asylrechts als Instrument zur Einwanderungskontrolle sieht die Forscherin als hoch problematisch an und kritisiert fehlende Konzepte, wie global mit Migration umzugehen wäre. „Die Ausbeutung von Ressourcen in den Herkunftsländern ist mit-, wenn nicht hauptverantwortlich für die Situation. Es gibt keine Verteilungsgerechtigkeit“, führt sie ins Treffen. Damit stünden neben politischen auch wirtschaftliche Interessen ganzheitlichen Lösungen im Wege. Schon aus Eigeninteresse müssten die EU-Mitgliedsstaaten Möglichkeiten zum legalen Zuzug schaffen. Diese würden dem Fachkräftemangel, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung Europas noch verstärken wird, entgegenwirken und gleichzeitig nationale Asylsysteme entlasten.

Verfahren
Indes werden Schutzsuchende in Österreich auf eine harte Probe gestellt. Die vom Innenministerium kolportierte Statistik mit einer Verfahrensdauer von sechs Monaten in erster Instanz sei verfälscht, weil sie auch Anträge von Personen aus sicheren Drittstaaten beinhalte, die postwendend behandelt werden. „Tatsächlich warten Betroffene bis zur Erstentscheidung im Durchschnitt 16 Monate, wobei viele erst nach zwei Jahren oder später das erste Interview bekommen. Bis zu einer Entscheidung vergehen weitere Wochen oder Monate“, kritisiert Heschl. Ausgesprochen problematisch sei auch, dass rund 40 Prozent aller Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in der zweiten Instanz beim Bundesverwaltungsgericht stattgegeben werden.

trainingszentrum-menschenrechte.uni-graz.at

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