Die Uni Graz honoriert auch heuer wieder hervorragende Leistungen ihrer Studierenden im Studienjahr 2017/18 und vergibt Leistungsstipendien in der Höhe von 750 Euro bis 1030 Euro. Leistungsstipendien können von Studierenden sowohl für Leistungen im Jus-Diplomstudium wie auch im Jus-Doktoratsstudium beantragt werden. Beim Jus-Diplomstudium darf dabei u.a. der Notendurchschnitt der eingereichten Prüfungen nicht über 2,0 liegen sowie muss die Mindeststudienzeit plus 1 Toleranzsemester pro Abschnitt eingehalten sein. Auch Absolvent_innen des Jus-Doktoratsstudiums können sich für ein Leistungsstipendium bewerben: Dafür muss das Doktorat u.a. im Zeitraum 1.10.2017 bis 30.9.2018 abgeschlossen sowie die Dissertation mit Sehr gut oder Gut beurteilt worden sein.
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