Es diskutierten Laura Jung (Universität Graz), Angelika Adensamer (VICESSE), Aimée Stuflesser (Amnesty International) und Matthias C. Kettemann (Universität Innsbruck) unter der Moderation von Bilgin Ayata (Universität Graz). Die Veranstaltung wurde mit begrüßenden Worten von Gerd Oberleitner (Universität Graz) und Martin Fritz (UNESCO-Kommission) eingeleitet, gefolgt von einer Keynote von Laura Jung und anschließender Panel-Diskussion.
In der Podiumsdiskussion wurden viele Aspekte zur Sprache gebracht, die bei der Behandlung des Themas KI in Zusammenhang mit Asyl und Migration zwingend berücksichtigt werden müssen. Es zeigte sich allerdings auch, dass es einer fortlaufenden Befassung mit den ethischen und rechtlichen Implikationen bedarf, um eine menschenrechtszentrierte Anwendung von KI zu ermöglichen. Einige der zentralen Forderungen und Learnings waren die Notwendigkeit von Transparenz und Nachvollziehbarkeit in KI-gestützten Entscheidungen, um sicherzustellen, dass Migrant*innen fair behandelt werden und der Zugang zu Rechtsmitteln gewährleistet bleibt. Der Schutz der Menschenrechte muss oberste Priorität haben, damit der Einsatz von KI nicht zu einer weiteren Diskriminierung und Benachteiligung von Migrant*innen führt. Zudem wurde betont, dass eine wirkungsvolle Regulierung notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte von Asylsuchenden zu wahren. Schließlich muss der Einsatz von KI ethischen Standards entsprechen, wobei die soziale Verantwortung von Staaten und Institutionen klarer Definitionen bedarf. Insgesamt wurde deutlich, dass KI als unterstützendes Werkzeug in Asylverfahren wertvoll sein kann, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Prozesse transparent, gerecht und im Einklang mit den Menschenrechten gestaltet werden.