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University of Graz Faculty of Law News Auswirkungen von Corona auf die Demokratie
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Friday, 20 March 2020

Auswirkungen von Corona auf die Demokratie

 ©Foto Fischer

REWI-Professor Klaus Poier zur Verschiebung der steir. Gemeinderatswahlen vom 22. März 2020 und demokratiepolitischen Aspekten der Corona-Krise

(Interview geführt am 20.3.2020)

 

REWI: Die steirischen Gemeinderatswahlen 2020 finden nun am 22. März 2020 nicht statt. Ist die Demokratie in Zeiten der Corona-Krise abgeschafft?

Klaus Poier: Die politischen Verantwortungsträger folgten hier der dringenden Empfehlung der Ärzte und Virologen, dass möglichst rasch die Anzahl der Sozialkontakte vermindert werden müsse und dass insbesondere der Kontakt zur älteren Bevölkerung zu minimieren sei. In den Wahllokalen – einschließlich der Flächen vor den Wahllokalen und des Weges zu den Wahllokalen – wäre es in allen steirischen Gemeinden außer Graz (Graz hat einen eigenen Wahltermin und wählt nicht mit den übrigen Gemeinden) mit Sicherheit trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einer Vielzahl an problematischen Kontakten gekommen. Die Verschiebung der Wahl war daher nur eine konsequente Befolgung der Ratschläge.

 

REWI: Hätte die Wahl nicht per Briefwahl durchgeführt werden können?

Klaus Poier: Das wäre aus drei Gründen wohl schon praktisch nicht möglich gewesen: Erstens haben sich die Ereignisse zu rasch überschlagen. Daher gab es gar nicht ausreichend Briefwahlunterlagen. Man geht hier von Durchschnittswerten aus und druckt – nicht zuletzt aus Umwelt- und Kostengründen – nur um einen gewissen Sicherheitspuffer mehr an Unterlagen. Für eine solche Krise war dieser Puffer verständlicherweise viel zu gering. Es ist auch sehr fraglich, ob sich ein Nachdrucken zeitlich überhaupt ausgegangen wäre. Zweitens wäre die Zeit wahrscheinlich auch zu knapp gewesen, um die Ausstellung, Zustellung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen fristgerecht flächendeckend bewerkstelligen zu können. Zudem wäre es jedenfalls auch bei Zustellung und Rücksendung der Briefwahlstimmen zu einer Zunahme an Sozialkontakten gekommen, wenn auch wohl in geringerem Ausmaß als bei der Urnenwahl. Und drittens hätte es in allen Gemeinden noch des Zusammenkommens der Wahlbehörden bedurft. Hier gab es aber schon einige Hinweise, dass Mitglieder von Wahlbehörden aus Sorge über eine Ansteckung ihren Dienst möglicherweise nicht antreten wollten. Neben diesen praktischen Problemen hätte es aber freilich auch rechtliche Fragen gegeben.

 

REWI: Hätte die Wahl aus rechtlicher Sicht ausschließlich per Briefwahl oder allenfalls auch per E-Voting durchgeführt werden können?

Klaus Poier: In der Bundesverfassung ist die Möglichkeit der Briefwahl ausdrücklich verankert, da sie eine Einschränkung des Grundsatzes der geheimen und persönlichen Wahl darstellt. Nicht, weil man mit Briefwahl nicht geheim und persönlich wählen könnte, sondern, weil die Wahlbehörden die Einhaltung dieses Grundsatzes nicht überwachen und gewährleisten können. Die Briefwahl ist in der österreichischen Bundesverfassung – anders als in manchen anderen Ländern wie etwa der Schweiz – nur als Ausnahme vorgesehen, und der Verfassungsgerichtshof hat bereits deutlich darauf hingewiesen, dass es verfassungswidrig wäre, wenn die Briefwahl zur Regel würde. Ausdrücklich als Ausnahmen sind etwa Ortsabwesenheit oder gesundheitliche Gründe genannt. Eine Gefährdung der Gesundheit wegen der Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus wäre daher durchaus ein zulässiger Grund für eine Briefwahl gewesen. Allerdings kann nach den Regeln unserer Bundesverfassung niemand zur Briefwahl gezwungen werden. Manche lehnen die Briefwahl auch ab, weil sie ihr misstrauen oder weil sie ihnen zu kompliziert ist. Man hätte daher die Wahl nicht verfassungskonform zur Gänze als Briefwahl abhalten können, sondern hätte die Urnenwahl parallel weiter vorsehen müssen. Damit wäre das angestrebte Ziel der Vermeidung von Sozialkontakten aber nur sehr eingeschränkt erreichbar gewesen. Eine Wahl durch E-Voting ist bei allgemeinen Wahlen in Österreich hingegen auf absehbare Zeit überhaupt nicht zulässig, da sie nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs mit den Wahlrechtsgrundsätzen schwer vereinbar und ja auch in der Bundesverfassung nicht vorgesehen ist.

 

REWI: Wann wird die Wahl nun nachgeholt? Ist es nicht problematisch, wenn einfach nicht gewählt wird und die alten Amtsträger viel länger als gewählt im Amt sind?

Klaus Poier: Nach der durch den steirischen Landtag in seiner Sondersitzung am 17. März 2020 beschlossenen Novelle, kann der Wahltag binnen sechs Monaten nachgeholt werden, ansonsten ist die gesamte Wahl zu wiederholen. Damit hat man den Versuch gemacht, die bisherigen Wahlhandlungen zu „retten“, auch in Hinblick auf die Kosten und demokratiepolitischen Aspekte einer gesamten Wahlwiederholung. Freilich wird damit auch die Wahl sehr weit in die Länge gezogen. Wähler, die ihre Stimme schon abgegeben haben, können nicht mehr auf Ereignisse reagieren, die noch kommen könnten. Ob am Ende ein so weit auseinandergezogener Wahlzeitraum einer Überprüfung beim Verfassungsgerichtshof standhält, ist zumindest fraglich, wobei man dem Gesetzgeber in solchen Krisenzeiten schon einen höheren rechtspolitischen Gestaltungsspielraum einräumen wird können als in Normalzeiten. Dass Gemeinderäte länger als fünf Jahre im Amt bleiben, ist nicht grundsätzlich ein Problem. Der oberösterreichische Landtag wird etwa nur alle sechs Jahre gewählt. Demokratiepolitisch ist es natürlich problematisch, dass eine laufende Amtsperiode verlängert wird, allerdings muss umgekehrt auch zur Wahrung der Demokratie sichergestellt werden, dass es immer amtierende Organe gibt. Wenn in Ausnahmezeiten sich eine Neubestellung verzögert, ist es daher nicht nur möglich, sondern sogar zwingend notwendig, eine Regelung wie die Verlängerung der Amtszeit vorzusehen.

 

REWI: Wird dies die einzige Auswirkung der Corona-Krise auf die Demokratie sein?

Klaus Poier: Niemand kann derzeit seriös abschätzen, wie sich die Pandemie weiterentwickelt und, vor allem, wie lange sie dauert. Man kann aber aus heutiger Sicht wohl zuversichtlich sein, dass wir bis Ende des Jahres Wahlen wieder ordnungsgemäß durchführen werden können und daher diese demokratiepolitischen Auswirkungen der Krise beseitigt sein werden. Freilich stellt sich die Frage, welche anderen Auswirkungen die Krise auf die Demokratie und den Rechtsstaat mit sich bringen wird. So sorgen sich derzeit etwa nicht wenige Menschen, dass die verhängten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, die auch Grundrechtseinschränkungen mit sich bringen, autoritäre Strukturen schaffen oder zumindest autoritäre Entwicklungen vorantreiben könnten. Auch wenn ich für Österreich hier persönlich keine Sorge habe, dass die gesetzten Maßnahmen missbraucht werden könnten, wird es an den politischen Entscheidungsträgern liegen, das Vertrauen der Menschen in die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken. Je mehr mit solchen harten und weitgehenden Maßnahmen in unser Leben bzw. in die Gesellschaft eingegriffen wird, desto mehr müssen sie begleitet sein durch eine entsprechende vertrauensbildende politische Kommunikation. Dass dies keine leichte Aufgabe ist und auch nicht bei jedem gleich gut ankommt, ist offenkundig.

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