REWI Uni Graz: Woran forschen Sie konkret im Rahmen dieses Projekts?
Bettina Nunner-Krautgasser: Wie alle EU-Projekte in Kooperation mit der Universität Maribor zielt auch DIGI-GUARD darauf ab, durch den Vergleich der Lösungen, die unterschiedliche Rechtsordnungen für idente Probleme entwickelt haben, allgemeine Grundwertungen zu identifizieren, die einem möglichen europäischen Rechtsakt bzw einer Novellierung zugrunde gelegt werden können. Der besondere Reiz liegt dabei im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa; dadurch gewinnt man oft auch völlig neue Perspektiven auf die eigenen „Probleme“.
Im Mai 2023 fand die erste internationale Konferenz im Rahmen des Projekts DIGI-GUARD in Portorož (Slowenien) und Oprtalj (Kroatien) statt. Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser und Univ.-Ass. Mag. Wolfgang Braza referierten dort über verschiedene Formen der Zustellung und ihre Unterschiede sowie über besondere – strengere – Zustellvorschriften für bestimmte Arten von gerichtlichen Dokumenten.
REWI Uni Graz: Welche Erkenntnisse bringen Sie von der Konferenz mit nach Hause?
Wolfgang Braza: Wir konnten feststellen, dass die Problemfelder im Bereich des Zustellrechts in ganz Europa ähnlich gelagert sind: Wie weise ich die erfolgte Zustellung nach, wie gehe ich mit einem abwesenden Empfänger um und welche Neuerungen oder Probleme ergeben sich durch die zunehmend zum Normalfall werdende elektronische Zustellung? Diese und vergleichbare Fragen beschäftigen die Rechtswissenschaft in allen Ländern; es handelt sich nicht um isolierte Angelegenheiten, daher ist es auch vernünftig, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
REWI Uni Graz: Ein Problem, vor dem insbesondere in Zeiten der COVID-19 Pandemie die ganze Welt stand, ist die Digitalisierung von Gerichtsverfahren; insbesondere digitale Verhandlungsführung – Stichwort Videokonferenz – und digitale Beweisaufnahmen. Wie weit ist Österreich in diesen Bereichen?
Stefan Königshofer: Österreich ist generell ein Vorreiter in der Digitalisierung der Justiz, wir waren beispielsweise das erste Land weltweit, das einen elektronischen Rechtsverkehr eingeführt hat; auch die Beweisaufnahme im Weg einer Videokonferenz gibt es in Österreich bereits seit 2005. Momentan durchläuft gerade eine Regierungsvorlage zur Zivilverfahrens-Novelle 2023 das parlamentarische Verfahren, die – auf Basis der in den letzten Jahren erprobten COVID-19-Sonderregelungen – ein Abhalten von ganzen Verhandlungen mittels Videokonferenz ermöglichen soll. Damit reiht sich Österreich in einen aktuellen Trend ein; in ganz Europa werden momentan solche oder ähnliche Möglichkeiten geschaffen. Die Beschäftigung mit dem Thema im Rahmen von DIGI-GUARD ist daher besonders sinnvoll und fruchtbringend.