Häng‘ grad im Ritz mit Karl Lagerfeld rum,
Wer mich disst, ist entartete Kunst
(K.I.Z, 2013)
Die Kunstfreiheit ist als besonders geschützte Ausprägung der Meinungsäußerungs- bzw. Kommunikationsfreiheit ein wesentlicher Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft. Eine Unterteilung in gute und schlechte, in wertvolle und wertlose Kunst steht dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht zu. Was aber, wenn die Kunstfreiheit solcherart gebraucht wird, dass in Schrift, Musik und/oder Videos Personen oder Gruppen abgewertet, (sexuelle) Gewalt angedroht oder detailliert beschrieben und Drogenkonsum verherrlicht werden? Was ist rechtlich, was ethisch, was journalistisch bzw. kuratorisch geboten, wenn künstlerische Inhalte mit anderen Werten in Konflikt geraten? All das besprachen Antonia Bruneder (REWI Uni Graz), Rapper Al Pone, Musiker Peter Jeidler/P.TAH, Rainer Springenschmid (FM4) und Theresa Zuegg (Frauenhäuser Steiermark) am 11. März 2024 in einer interdisziplinären Podiumsdiskussion.
Antonia Bruneder eröffnete mit einem rechtlichen Überblick über den Schutzbereich der Kunstfreiheit: Im weiten Rahmen des Art. 17a StGG habe seit nunmehr 40 Jahren Vieles, ja fast alles Platz. Das gelte auch für viele Inhalte im Hip-Hop, die dem deutschsprachigen Gangsta-Rap zugeschrieben werden, der in unseren Breiten seit Jahren die Hitlisten dominiert. Die während Bruneders Vortrag eingeblendeten Sujets der Kampagne #UNHATEWOMEN, die gewaltverherrlichende Textzeilen wiedergaben, und einige wörtlich vorgetragene Inhalte (die hier im Übrigen gerade nicht zitiert werden!) illustrierten die Problematik derart, dass sich ein körperlich spürbares Unwohlsein im Publikum einstellte – soll hier also der Staat mit Imperium einschreiten? Nein, meinte Bruneder, der Kunstbegriff müsse vielmehr auch auf die nichtmusikalische Performance von Gangsta-Rappern angewendet werden, sei es auf Social Media oder im Gerichtssaal. Nach ihren rechtlichen Ausführungen leitete sie in die Diskussion über, die neben Inputs aus der Künstlersicht auch solche aus dem Radiogeschäft und der Gewaltpräventionsarbeit bot.
Man war sich grundsätzlich einig: Die Kunstfreiheit ist weit auszulegen, und das ist gut so. Das bedeute aber noch lange nicht, dass frauenverachtende, gewaltverherrlichende oder sonst menschenfeindliche Texte auch im Radio gespielt werden müssten. Gehört werden sie jedenfalls, wie die einschlägigen Playlists und Charts belegen.
Es dreht sich alles ums Image wie bei Popmusik
Das ist so lange sweet bis irgendwer 'n Kopfschuss kriegt!
(Curse, 2005)
Für Core-Interpreten im österreichischen Rap wie Al Pone und P.TAH klingt das, was sich dort abspielt, jedoch eher wie „Schlager-Rap“, also wohl im Verständnis des Künstlers belanglos. Beide Rap-Interpreten konnten sich im Bezug auf sexuelle Gewalt in Raptexten qualitativ überhaupt nicht erklären, wie (O-Ton) „solch ein Schmutz überhaupt in die Charts kommt“. Die Musikindustrie habe aber erkannt, dass sich Brachialprovokation gut verkaufe, weshalb Interpreten auch maßgeschneiderte Gangsta-Images und dazu passende Texte verpasst bekämen. Das gewaltbereite lyrische Ich habe hier aber rein gar nichts mit den lieben, 17-jährigen Buben zu tun, die diese Texte wiedergeben, aber betreten auf den Boden schauten, wenn man sie anspräche. Überbordende Ermittlungsarbeit der Behörden gegen Rapper nur aufgrund von Textzeilen oder eines gepflegt zwielichtigen Rufs einer Kunstfigur seien jedoch kategorisch abzulehnen. Ein (echter) Polizeieinsatz im eigenen Musikvideo sei andererseits nicht zu verachten.
Theresa Zuegg wiederum gab einen Einblick in die Arbeit mit Jugendlichen im Projekt „Rap! Not Rape“, in dessen Rahmen Beziehungsgewalt mit Hilfe von Hip-Hop bearbeitet wird. Es ginge hier vor allem darum, nicht belehrend aufzutreten, sondern der Zielgruppe eine kritische Auseinandersetzung mit Gangsta-Rap und seinen Inhalten zu ermöglichen, und zwar auf Augenhöhe. Gerade die gemeinsame Arbeit mit Texten beliebter Interpreten sei hier ein vielversprechendes Mittel.
Rainer Springenschmid steuerte die Perspektive des Radiomachers bei. Eine Redaktion sei in ihrer Einschätzung, welche Musik zu welcher Uhrzeit und in welchem Umfang zu spielen sei, jedenfalls ebenso frei wie Rapper beim Verfassen ihrer Lyrics. Den Auftritt von RAF Camora auf der FM4-Bühne am Donauinselfest habe man – vor allem wegen seiner Verbindungen zu Bonez MC und damit zur 187 Strassenbande, die immer wieder einschlägig mit dem Gesetz in Konflikt gerät – jedenfalls kontrovers diskutiert. Man habe sich letztendlich für einen Gig des Interpreten entschieden, jedoch eingebettet in eine Dokumentation über sein Leben und Schaffen. Solche Kontextualisierungen seien etwa auch im „HipHop Lesekreis“ Mittel der Wahl, weshalb hier auch Tracks gespielt würden, die aufgrund ihrer Lyrics im normalen Programm von FM4 nicht laufen.
Auch das Publikum beteiligte sich an der regen Diskussion, etwa mit der Frage, ob Interpreten beim Verfassen ihrer Lyrics eigentlich an die Zielgruppe – v. a. Kinder und Jugendliche – dächten, was aktuelle problematische Inhalte von früheren Skandalen wie Falcos „Jeanny“ unterscheide, und wieso neben Drogen und Straßenkriminalität gerade Gewalt gegen Frauen als Stilmittel vorkäme, denn das könne doch niemand ernsthaft cool finden.
Hip-Hop ist ein Spiegel der Gesellschaft
Und darin sieht man halt schei*e aus,
Wenn man das weibliche Geschlecht hat
(Edgar Wasser, 2014)
In der Schlussrunde war man sich im Bezug auf diese Fragen erneut einig: Hip-Hop sei eingebettet in soziale Phänomene und dementsprechend ein Spiegel der Gesellschaft – einer Gesellschaft nämlich, in der auch Gewalt gegen Frauen immer noch zu weit verbreitet ist, und das ganz sicher nicht nur aufgrund von Raptexten.
Einen Audiomitschnitt von Radio Helsinki finden Sie hier.
Antonia Bruneders Dissertation "Kunstfreiheit und Gangsta Rap" erschien im Verlag Österreich (Link).