In regelmäßigen Abständen berichten Fakultätsmitglieder der REWI Graz in Werkstattgesprächen über Aktuelles aus ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Diesmal am Wort, und zwar in Sachen Bodenschutz: Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schnedl vom Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft bzw. vom Forschungszentrum für Klimaschutzrecht (ClimLaw: Graz).
Herr Ass.-Prof. Schnedl, Sie beschäftigen sich intensiv mit der Frage, wie der Bodenverbrauch mit Hilfe des Rechts verringert werden kann. Weshalb ist das ein lohnendes Unterfangen?
Gesunde Böden sind nicht nur Lebensraum und Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, sie sind auch unerlässlich im Kampf gegen die Klimakrise, ist der Erdboden nach den Ozeanen doch der größte CO2-Speicher unseres Planeten. In der Realität sieht es freilich anders aus, Bodenverbrauch und Bodenversiegelung haben in den letzten Jahren exorbitant zugenommen und bereits dramatische Ausmaße erreicht. Allein in Österreich wurde im Durchschnitt der letzten drei Jahre eine Fläche von 11,3 Hektar pro Tag verbraucht, was einer Größe von 16 Fußballfeldern entspricht. Mehr als die Hälfte der Flächeninanspruchnahme geht durch Versiegelung dauerhaft verloren, etwa durch Straßenbau und Verkehrswege, durch Gebäude und Siedlungsentwicklung, durch Industrie- und Gewerbeflächen, durch Parkplätze oder durch Freizeit- und Erholungsflächen. All dem gilt es dringendst entgegenzusteuern, und zwar durch Maßnahmen zur Reduktion des Bodenverbrauchs.
Wo genau hakt es momentan in rechtlicher Hinsicht?
Die bestehenden bundes- und landesgesetzlichen Regelungen – der Bodenschutz ist in Österreich kompetenzrechtlich eine Querschnittsmaterie – reichen für einen wirksamen Bodenschutz offensichtlich nicht aus. Längst überfällig ist auch ein durchgreifendes politisches Strategiepapier für den Bodenschutz. So ist die für Ende Juni 2023 im Rahmen der österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) angekündigte „Bodenstrategie für Österreich“ – sie hätte entsprechend dem aktuellen Regierungsprogramm einen verpflichtenden Zielwert zur Reduktion des Bodenverbrauchs auf 2,5 Hektar pro Tag bis 2030 vorsehen sollen – nämlich neuerlich gescheitert. Zum Vergleich: Bereits 2021 hat die Europäische Kommission eine EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Ziel der EU ist es, den Nettoflächenverbrauch bis 2050 auf null zu reduzieren. Angekündigt wir darin auch ein neues „EU-Bodengesundheitsgesetz“.
Was waren bzw. sind Ihre persönlichen Beweggründe, sich in diese Materie zu vertiefen, und welche neuen Einblicke dürfen wir in naher Zukunft erwarten?
Gerade der sehr hohe Bodenverbrauch in Österreich hat mich zuletzt dazu veranlasst, mich im Rahmen meiner beiden Forschungsschwerpunkte Umweltrecht und Klimaschutzrecht verstärkt mit dem österreichischen Bodenschutzrecht, einem äußerst komplexen, inhomogenen und höchst unübersichtlichem Querschnittsrechtsgebiet zu beschäftigen. Gemeinsam mit Oliver Ruppel und Miriam Hofer veranstaltete ich im April 2023 das 6. Grazer Umweltrechtsforum zum Thema „Bodenschutz im Zeichen der Klimakrise. Rechtliche Rahmenbedingungen, politische Herausforderungen und Konfliktpotentiale“ (der KURIER berichtete). Die Ergebnisse des Umweltrechtsforums sollen Anfang 2024 im Verlag Österreich publiziert werden und dabei wesentliche Reformschritte aufzeigen.
Als kleiner Vorgeschmack auf die kommende Publikation: Welche Akteur*innen sind aus Ihrer Sicht besonders angehalten, den Bodenschutz stärker voranzutreiben?
Eine Schlüsselfunktion im Kampf gegen den massiven Bodenverbrauch kommt nach geltender österreichischer Rechtslage den Ländern und Gemeinden im Rahmen ihrer jeweiligen Raumordnungskompetenz zu. Den Gemeinden sollte zwar nicht – wie verschiedentlich gefordert – die Kompetenz zur Flächenwidmung entzogen werden, ihr Spielraum sollte jedoch im Wege der überörtlichen Raumplanung stark eingeschränkt werden. Die Länder haben in ihren Raumordnungsgesetzen zuletzt zwar verstärkt Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik eingeführt (z. B. Bebauungsfristen, Rückwidmungen, Baulandmobilisierungsabgaben etc.), zu fordern sind jedoch quantitative Flächenverbrauchsziele sowie weitere Maßnahmen und Steuerungsinstrumente zur Reduktion des Bodenverbrauchs. Neben einer grundlegenden Neuausrichtung der Raumordnung wäre es meiner Meinung nach aber auch höchst an der Zeit, auch für das Umweltmedium Boden ein bundeseinheitliches Bodenschutzgesetz mit verbindlichen qualitativen und quantitativen Zielvorgaben (Schutzstandards zur Verringerung von Bodenverunreinigungen sowie Flächenspar- bzw. Flächenverbrauchsziele zur Reduktion des Bodenverbrauchs) und einem entsprechenden Maßnahmenbündel zu schaffen. Als Vorbild könnte das für den Bereich der Luftreinhaltung geltende Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) dienen. Für ein derartiges Bundes-Bodenschutzgesetz bedarf es natürlich erst einer entsprechenden Kompetenzänderung, was die Sache nicht unbedingt erleichtert. Um den Boden als lebenswichtige Ressource für zukünftige Generationen zu erhalten, sollte es daran jedoch nicht scheitern, schließlich ist der Boden eine begrenzte und im Wesentlichen nicht erneuerbare Ressource. Beschleunigende Wirkung könnte hier wohl die im Raum stehende Bodenschutz-RL der EU entfalten. Deren Erlass könnte auch Österreich aus seinem Dornröschenschlaf in Sachen Bodenschutz wecken.
Ihr Interesse ist geweckt? Mehr dazu hier:
Ass.- Prof. Dr. Gerhard Schnedl // Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft // Forschungszentrum für Klimaschutzrecht (ClimLaw: Graz)