Für Universitätsassistent:innen an Rechtswissenschaftlichen Fakultäten gibt es im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die Möglichkeit, für vier Monate als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs tätig zu werden. Dies bietet nicht nur die Gelegenheit, das eigene Forschungsgebiet aus der (höchst-)gerichtlichen Praxis kennenzulernen, sondern auch in andere Rechtsgebiete einzutauchen und in prozessualer Hinsicht praktische Erfahrungen zu sammeln. Darüber hinaus ergibt sich daraus die Möglichkeit, an Senatssitzungen des OGH teilzunehmen. Im Jahre 2024 waren auf diese Weise Verena Vinzenz und Anna Zaversky (Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht) für die Senate 8, 9 und 10 des OGH – die für Arbeitsrecht und Sozialrecht zuständig sind – tätig. Dort begegneten ihnen mehrere Alumni unserer Fakultät, so etwa Peter Vollmaier, Hofrat des OGH, oder Clemens Jenny, Richter im Evidenzbüro.
Der Wissenschaftliche Dienst (Evidenzbüro) unterstützt die Mitglieder des OGH bei der Sammlung der für ihre Tätigkeit erforderlichen rechtlichen Grundlagen. Im Wissenschaftlichen Dienst werden Richter:innen aus den Sprengeln der Oberlandesgerichte, die dem Präsidenten des OGH zugeteilt sind, Richteramtsanwärter:innen und eben wissenschaftliche Mitarbeiter:innen tätig. Sie unterstützen die Senate durch die Vorbereitung der höchstgerichtlichen Entscheidungen, indem sie den Sachverhalt, das bisherige Verfahren sowie die Judikatur und das einschlägige Schrifttum zu einem vom zuständigen Senatsmitglied („Berichterstatter:in“) übermittelten Akt aufbereiten. Im Zuge dieser Stellungnahmen werden die dem OGH vorgelegten Rechtsmittel formell (Rechtzeitigkeit, Statthaftigkeit) und materiell (Zulässigkeit, inhaltliche Berechtigung) geprüft sowie konkrete Rechtsfragen vertieft bearbeitet.