Schon als Studierender begeisterte sich Armin Stolz für den Kulturgüterschutz, als er infolge der Aktion „Rettet die Grazer Altstadt“ erstmals mit damit einhergehenden Rechtsproblemen in Kontakt kam. Diese Begeisterung ließ ihn bis heute nicht los. Der Kulturgüterschutz wurde so auch zu einem seiner wissenschaftlichen Spezialgebiete. Als gefragter Fachmann auf diesem Gebiet arbeitete der Assistenzprofessor neben seiner Tätigkeit am Institut für Öffentliches Recht u.a. am Grazer Altstadterhaltungsgesetz mit, leitete an der Universität Graz den Lehrgang Kunst und Recht oder war mehr als zehn Jahre rechtskundiges Mitglied der Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission. Nun wurde Armin Stolz auf Vorschlag der Stadt Graz und nach Anhörung der Altstadt-Sachverständigenkommission von der Steiermärkischen Landesregierung zum Grazer Altstadtanwalt für die Dauer von fünf Jahren bestellt und folgt damit Manfred Rupprecht in dieser Funktion.
Wie versteht sich Armin Stolz in seiner neuen Funktion? „Es liegt mir viel daran, die unterschiedlichen Bereiche von Theorie und Praxis unter einen Hut zu bringen und mit einem Blick über den Tellerrand die Anforderungen von Recht, Architektur, Kunstgeschichte und moderner Stadtentwicklung miteinander zu verknüpfen. So können auch spannende neue Projekte optimal umgesetzt werden und bereichern das Erscheinungsbild der Grazer Altstadt“, führt der neue Altstadtanwalt aus. Mehr über Dr. Stolz erfahren Sie hier.