Technologieoffenheit bei der Gestaltung der Transformation hin zur Klimaneutralität stellt einen wesentlichen Aspekt der grundrechtsschonenden Ausgestaltung des Transformationsprozesses dar. Nicht nur zur Vermeidung technologischer „Lock ins“ und Hindernissen bei der Weiterentwicklung innovativer klimaneutraler Technologien, sondern auch, um möglichst wenig in grundrechtlich geschützte Positionen der Betroffenen einzugreifen, gilt es, Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen technologieoffen zu gestalten. Dabei muss ein angemessener Ausgleich zwischen der Vorhersehbarkeit und Planbarkeit der Maßnahmen einerseits und deren Innovationsoffenheit und flexiblen Ausgestaltung getroffen werden, welcher streng an der Zielsetzung, nämlich die Umsetzung von Emissionsminderungen, orientiert bleibt.
Worauf bei der Ausgestaltung solcher Politiken und Maßnahmen insbesondere zu achten ist, illustriert Klima-, Energie- und Umweltrechtsexpertin Dr.in Miriam Hofer, Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der REWI Uni Graz.
Sie bezieht sich dabei u. a. auf Erkenntnisse aus dem Projekt „Technologieoffene Transformation: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und verwaltungsrechtliche Umsetzungsoptionen“ (gefördert durch das Land Steiermark), an dem sie mitwirkte, und weitere Projekt- und Publikationsarbeiten, etwa das aktuell in Umsetzung befindliche Horizon Europe-Projekt CarbonNeutralLNG.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und weisen höflich darauf hin, dass die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzt ist. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldungen. Hier geht es zur Anmeldung.
ORT
WKO Steiermark, Erzherzog-Johann-Zimmer, 7. Stock
Körblergasse 111-113, 8010 Graz
PROGRAMM
BEGRÜßUNG
Mag.a Gabriele Lechner
Vizepräsidentin der WKO Steiermark
Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt
Vize- und Forschungsdekan
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
FACHVORTRAG
Technologieoffene Transformation: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und verwaltungsrechtliche Umsetzungsoptionen
Dr.in Miriam Hofer
Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
Anschließende Diskussion
GESELLIGER AUSKLANG