Der PhD in Law and Politics 24W
Im Doktoratsstudium „PhD Law and Politics“ sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Anrechnungspunkten zu erbringen. Diese setzen sich zusammen aus:
- der Präsentation und Verteidigung des geplanten Dissertationsprojektes vor einer Prüfungskommission (10 ECTS)
- Absolvierung des Spezialisierungsmoduls (15 ECTS):
- Rechtswissenschaftliche Spezialisierung
- Politikwissenschaftliche Spezialisierung
- Weitere Spezialisierungslehrveranstaltung
- Absolvierung von drei Doktoratskolloquien (15 ECTS)
- Darüber hinaus ist eine Lehrveranstaltungseinheit im Rahmen einer angebotenen Lehrveranstaltung im Ausmaß von 90 Minuten, welche sich inhaltlich an das Thema der Dissertation anlehnt, abzuhalten (3 ECTS).
- Abfassung der Dissertation
- Defensio der Dissertation (10 ECTS)

Die Verteidigung des Dissertationsprojekts

Nach der Zulassung zum Studium folgt die Präsentation und Verteidigung des Dissertationsprojektes. Die Anmeldung zur Verteidigung des Dissertationsprojektes wird bei dem Leiter der Doktoratsschule „Law and Politics“ schriftlich angemeldet. Dieser hat bei Vorliegen der Anmeldung in Absprache mit Ihnen einen Termin festzulegen, an dem Sie das Dissertationsprojekt vor der Prüfungskommission verteidigen werden.
Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen: der Leiter der Doktoratsschule, die/der Erstbetreuer:in, und die/der vorgeschlagene Zweitbetreuer:in. Die/der Zweitbetreuer muss Angehörige:r einer ausländischen Universität sein.
Für die Anmeldung zur Verteidigung des Dissertationsprojektes müssen folgende Unterlagen vorlegt werden:
- Anmeldung zur ersten Verteidigung
- Betreuungsvereinbarung Zweitbetreuer
- Stammdaten (bitte verwenden Sie unser Formular)
- Nachweis der Habilitation der/des Zweitbetreuer:in
- Langexposé (soll zwischen 30.000 - 40.000 Zeichen umfassen), dieses soll folgende Teile enthalten:
- eine nähere Beschreibung des Dissertationsprojektes
- die voraussichtlich verwendeten Forschungsmethoden
- die zu erwartenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse
- die Ergebnisse einer ersten Literaturrecherche sowie
- einen Zeitplan für die Fertigstellung der Dissertation
Die Verteidigung des Dissertationsprojektes erfolgt in einer mündlichen kommissionellen Prüfung, an der der Leiter der Doktoratsschule, der/die Erst- und Zweitbetreuer:in teilnehmen. Die Präsentation und Verteidigung des Dissertationsprojektes besteht aus einer ca. 20- minütigen Präsentation des Dissertationsprojektes und einer anschließenden Diskussion mit der Prüfungskommission. Die/der Studierende hat dabei ihr/sein Forschungsvorhaben und die voraussichtlich zu erwartenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erläutern. Die Prüfungskommission entscheidet, ob das geplante Dissertationsprojekt den Zielsetzungen des Doktoratsstudiums entspricht. Wird das Dissertationsprojekt positiv bewertet, erfolgt die Beurteilung mit „mit Erfolg teilgenommen“.
Nach positiver Absolvierung der Verteidigung, wird das Thema der Dissertation in UNIGRAZonline erfasst und scheint als „in Bearbeitung“ auf.
Verfassen der Dissertation
Ab der positiven Verteidigung des Dissertationsprojektes geht es richtig los. Gleichzeitig werden Sie Ihren Fortschritt im Rahmen der Doktoratskolloquien vorstellen. Dies ist in der Betreuungsvereinbarung festzuhalten.
Das Thema der Dissertation ist der rechtswissenschaftlichen oder der politikwissenschaftlichen Forschung zu entnehmen. Dies umfasst Themenstellungen aus den folgenden Fächern:
- Rechtswissenschaften: insbesondere Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und New Public Management, Allgemeine Staats- und Verwaltungslehre, Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Völkerrecht, Europarecht, Wirtschaftsrecht, Rechtsgeschichte;
- Politikwissenschaft: insbesondere Politische Theorie, Politisches System, Vergleichende Regierungslehre, Internationale Beziehungen, Öffentliche Verwaltung Wirtschaftswissenschaften: insbesondere Nationalökonomie, Regionalökonomie, Internationales Management;
- Soziologie: insbesondere Makrosoziologie, Mikrosoziologie, Soziologische Theorie, Empirische Sozialforschung;
- Geschichte: insbesondere Zeitgeschichte; sowie Philosophie, Menschenrechtsforschung, Geschlechterforschung, Europastudien, Kultur- & Religionsstudien und Anthropologie.
Im Sinne des Schwerpunktes und der interdisziplinären Ausrichtung des Studiums muss das Thema jedenfalls einen ausreichenden Bezug zur Rechtswissenschaft oder zur Politikwissenschaft haben.

Mag.a Tanja Bilaver
Administrative Coordinator +43 316 380 - 6826
Centre for Southeast European Studies
Schubertstraße 21/1
8010 Graz