Anmeldung zum Masterstudium
Für das Studienjahr 2026/27 ist eine Anmeldung für das Masterstudium während der regulären Inskriptionsfristen möglich. Alle Infos zur den Zulassungsvoraussetzungen und zur Anmeldung sind hier zu finden.
Zulassungsvoraussetzungen
Nicht alle Studien sind als Zulassungsvoraussetzung geeignet. Welche kommen infrage?
- Bachelorstudium Bachelorstudium Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel
- Diplomstudium Jus
- Ein anderes Studium (in Österreich oder im Ausland) im Ausmaß von mindestens 180 ECTS, aus dem mindestens 60 ECTS aus folgenden rechtswissenschaftlichen Bereichen sind:
- Zivilrecht
- Öffentliches Recht
- Zivilverfahrensrecht
- Europarecht
- Strafrecht oder
- Unternehmensrecht.
Wenn im bisherigen Studium weniger als 60 ECTS in rechtlichen Fächern absolviert wurden, ist eine Anmeldung trotzdem möglich. In diesem Fall müssen ergänzende Leistungen im Rechtsbereich im Umfang von 30 ECTS erbracht werden.
Anmeldung zum Studium
Eine Anmeldung zum Masterstudium ist zweimal pro Jahr möglich:
für das Wintersemester von 6. Juli bis 30. November 2026 und
für das Sommersemester von 11. Jänner bis 31. Mai 2027
Die Anmeldung erfolgt über das Bewerbungstool der Universität Graz.
Sobald alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind, steht in der Selfservice-Ansicht unter „Meine Bewerbungen“ der „Antrag auf Einschreibung“ als Download bereit. Die Angaben sollten sorgfältig überprüft werden. Anschließend ist der Antrag zu unterschreiben (per Handysignatur oder handschriftlich) und per E-Mail an studienabteilung(at)uni-graz.at zu senden.
Nach Einlangen des unterschriebenen „Antrags auf Einschreibung“ bei der Universität gilt die Einschreibung als abgeschlossen. Danach muss nur noch der ÖH- bzw. Studienbeitrag bezahlt werden — dann kann das Studium beginnen. Willkommen an der REWI Uni Graz!