Anmeldung zum Masterstudium
Für das Studienjahr 2026/27 kannst du dich zu den regulären Inskriptionsfristen für das Masterstudium anmelden. Alle Infos zur den Zulassungsvoraussetzungen und zur Anmeldung findest du hier.
Zulassungsvoraussetzungen
Nicht alle Studien sind als Zulassungsvoraussetzung geeignet. Welche kommen infrage?
- Bachelorstudium Bachelorstudium Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel
- Diplomstudium Jus
- Ein anderes Studium (in Österreich oder im Ausland) im Ausmaß von mindestens 180 ECTS, aus dem mindestens 60 ECTS aus folgenden rechtswissenschaftlichen Bereichen sind:
- Zivilrecht
- Öffentliches Recht
- Zivilverfahrensrecht
- Europarecht
- Strafrecht oder
- Unternehmensrecht.
Hast du in deinem Studium weniger als 60 ECTS in rechtlichen Fächern absolviert?
Du kannst dich dennoch anmelden und ergänzende Leistungen im Rechtsbereich im Umfang von 30 ECTS absolvieren.
So meldest du dich zum Studium an:
Du kannst dich zweimal pro Jahr für das Masterstudium anmelden: für das Wintersemester von 6. Juli bis 30. November 2026 und für das Sommersemester von 11. Jänner bis 31. Mai 2027 über das Bewerbungstool der Universität Graz.
Sobald du alle erforderlichen Dokumente hochgeladen hast, findest du in der Selfservice-Ansicht unter „Meine Bewerbungen“ den „Antrag auf Einschreibung“ als Download. Überprüfe deine Angaben sorgfältig, unterschreibe den Antrag (per Handysignatur oder handschriftlich) und sende ihn per E-Mail an studienabteilung(at)uni-graz.at.
Sobald der unterschriebene „Antrag auf Einschreibung“ bei der Universität eingelangt ist, bist du offiziell eingeschrieben. Anschließend musst du nur noch den ÖH- bzw. Studienbeitrag bezahlen und schon kann dein Studium beginnen. Willkommen an der REWI Uni Graz!