Das Doktoratsstudium
Nach der Suche eines geeigneten Betreuers bzw. einer geeigneten Betreuerin und der Zulassung zum Studium geht es richtig los. Um dein Doktoratsstudium abzuschließen, wirst du:
- drei Doktoratskolloquien absolvieren (15 ECTS)
- drei Seminare absolvieren (15 ECTS)
- eine Dissertation schreiben
Du wirst dann das Doktoratsstudium mit einem Rigorosum (15 ECTS) abschließen.
So gehst du im Doktoratsstudium vor
Dissertation
Folgende Schritte sind für die Einreichung in UNIGRAZonline notwendig (hier findest du genaue Guidelines)
- Lade die PDF-Abstracts in UNIGRAZonline in "Meine Abschlussarbeiten" hoch und fülle alle Pflichtfelder aus;
- lade dann in der Erfassungsmaske für die Abstracts die finale Version deiner Abschlussarbeit als PDF/A hoch;
- klicke (nachdem du alles gut kontrolliert hast) auf "Jetzt einreichen": dein:e Betreuer:in wird automatisch per E-Mail informiert, dass die Abstracts freizugeben sind;
- Plagiatsprüfung: deine Ablussarbeit (PDF/A) wird nach der Freigabe durch deine:n Betreuer:in sowie der Freigabe durch das Dekant einer Plagiatsprüfung unterzogen. Du wirst per E-Mail informiert, sobald der Prüfbericht an den/die Gutachter:in übermittelt wurde.
Sperre deiner Dissertation:
Wenn durch die Veröffentlichung der Arbeit wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind (§ 86 Abs 4 Universitätsgesetz), kannst du eine Sperre der Abschlussarbeit für maximal fünf Jahre beantragen. Während der Sperrdauer ist deine Abschlussarbeit nicht öffentlich zugänglich. Fülle den Antrag auf Sperre der Dissertation aus und schicke diesen inklusive einer Stellungnahme deines Betreuers/deiner Betreuerin umgehend nach der Einreichung der Arbeit in UNIGRAZonline per E-Mail an die Servicestelle für Studierende.
Beurteilung:
Das Beurteilungsfrist der Dissertation ist 4 Monate. Das Gutachten wird von dem bzw der Betreuer:in an das Referat für Studium und Lehre übermittelt. Solltest du deine Gutachten einsehen wollen, kontaktiere bitte das jeweilige zuständige Institut.
Lehrveranstaltungen
Nach der Zulassung zum Doktorratsstudium kannst du dich zu den Lehrveranstaltungen in UNIGRAZonline anmelden:
- 3 Doktoratskolloquien (LV-Typ „DQ“)
- 3 Seminare (LV-Typ „SE“)
Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltungen ist das Online-Formular "Bekanntgabe der Lehrveranstaltungen" einzureichen.
Rigorosum
Das Rigorosum ist eine mündliche kommissionelle Fachprüfung mit einer Dauer von insgesamt 60 bis 90 Minuten.
Das Rigorosum besteht aus einer öffentlichen Präsentation und Verteidigung der Dissertation unter Berücksichtigung der Gutachten im Rahmen einer allgemeinen Diskussion, in der Länge von insgesamt 40 bis 60 Minuten, wobei davon für die Präsentation der Dissertation 20 bis 40 Minuten vorgesehen sind, und einer Prüfung aus jenen Bereichen der Rechtswissenschaften, die mit dem Thema der Dissertation in einem fachlichen Zusammenhang stehen, in der Länge von maximal 30 Minuten.
Die Prüfungskommission ist auf Vorschlag der Doktorandin bzw des Doktoranden von der bzw dem für das Doktoratsstudium zuständige (Vize-)Studiendekanin bzw (Vize-)Studiendekan zu bestellen.
Die Prüfungskommission für das Rigorosum besteht aus drei Personen. Den Vorsitz in der Prüfungskommission führt jedenfalls die Studiendekanin bzw der Studiendekan oder eine Vizestudiendekanin bzw ein Vizestudiendekan. Die Erstbetreuerin bzw der Erstbetreuer ist jedenfalls ein weiteres Mitglied der Kommission. Das dritte Mitglied der Prüfungskommission muss keine Gutachterin bzw kein Gutachter sein.
Für das Rigorosum ist eine einheitliche Note zu vergeben, die auch den Gesamteindruck der Prüfung berücksichtigt.
Abschluss
Sobald alle Noten in UNIGRAZonline eingetragen wurden, wird dein Abschluss automatisch bearbeitet und dein Rigorosenzeugnis wird dir per E-Mail übermittelt.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für StudierendeRechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz