Das Doktoratsstudium
Nach der Suche eines geeigneten Betreuers bzw. einer geeigneten Betreuerin und der Zulassung zum Studium geht es richtig los. Um Ihr Doktoratsstudium abzuschließen, werden Sie:
- drei Doktoratskolloquien absolvieren (15 ECTS)
- drei Seminare absolvieren (15 ECTS)
- eine Dissertation schreiben
Sie werden dann das Doktoratsstudium mit einem Rigorosum (15 ECTS) abschließen.

So gehen Sie im Doktoratsstudium vor

Folgende Schritte sind für die Einreichung in UNIGRAZonline notwendig (hier finden Sie genaue Guidelines)
- Laden Sie die PDF-Abstracts in UNIGRAZonline in "Meine Abschlussarbeiten" hoch und füllen Sie alle Pflichtfelder aus;
- laden Sie dann in der Erfassungsmaske für die Abstracts die finale Version deiner Abschlussarbeit als PDF/A hoch;
- klicken Sie (nachdem Sie alles gut kontrolliert haben) auf "Jetzt einreichen": Ihre:e Betreuer:in wird automatisch per E-Mail informiert, dass die Abstracts freizugeben sind;
- Plagiatsprüfung: Ihre Ablussarbeit (PDF/A) wird nach der Freigabe durch Ihre:n Betreuer:in sowie der Freigabe durch das Dekant einer Plagiatsprüfung unterzogen. Sie werden per E-Mail informiert, sobald der Prüfbericht an den/die Gutachter:in übermittelt wurde.
Sperre Ihrer Dissertation:
Wenn durch die Veröffentlichung der Arbeit wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind (§ 86 Abs 4 Universitätsgesetz), können Sie eine Sperre der Abschlussarbeit für maximal fünf Jahre beantragen. Während der Sperrdauer ist Ihre Abschlussarbeit nicht öffentlich zugänglich. Füllen Sie den Antrag auf Sperre der Dissertation aus und schicken Sie diesen inklusive einer ausführlichen Stellungnahme Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin umgehend nach der Einreichung der Arbeit in UNIGRAZonline per E-Mail an die Servicestelle für Studierende.
Beurteilung:
Die Beurteilungsfrist der Dissertation ist 4 Monate. Das Gutachten wird von dem bzw der Betreuer:in an das Referat für Studium und Lehre übermittelt. Sollten Sie in die Gutachten einsehen wollen, kontaktieren Sie bitte das jeweilige zuständige Institut.
Nach der Zulassung zum Doktorratsstudium können Sie sich zu den Lehrveranstaltungen in UNIGRAZonline anmelden:
- 3 Doktoratskolloquien (LV-Typ „DQ“)
- 3 Seminare (LV-Typ „SE“)
Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltungen ist das Online-Formular "Bekanntgabe der Lehrveranstaltungen" einzureichen.
Das Rigorosum ist eine mündliche kommissionelle Fachprüfung mit einer Dauer von insgesamt 60 bis 90 Minuten.
Das Rigorosum besteht aus einer öffentlichen Präsentation und Verteidigung der Dissertation unter Berücksichtigung der Gutachten im Rahmen einer allgemeinen Diskussion, in der Länge von insgesamt 40 bis 60 Minuten, wobei davon für die Präsentation der Dissertation 20 bis 40 Minuten vorgesehen sind, und einer Prüfung aus jenen Bereichen der Rechtswissenschaften, die mit dem Thema der Dissertation in einem fachlichen Zusammenhang stehen, in der Länge von maximal 30 Minuten.
Die Prüfungskommission ist auf Vorschlag der Doktorandin bzw des Doktoranden von der bzw dem für das Doktoratsstudium zuständige (Vize-)Studiendekanin bzw (Vize-)Studiendekan zu bestellen.
Die Prüfungskommission für das Rigorosum besteht aus drei Personen. Den Vorsitz in der Prüfungskommission führt jedenfalls die Studiendekanin bzw der Studiendekan oder eine Vizestudiendekanin bzw ein Vizestudiendekan. Die Erstbetreuerin bzw der Erstbetreuer ist jedenfalls ein weiteres Mitglied der Kommission. Das dritte Mitglied der Prüfungskommission muss keine Gutachterin bzw kein Gutachter sein.
Für das Rigorosum ist eine einheitliche Note zu vergeben, die auch den Gesamteindruck der Prüfung berücksichtigt.
Sobald alle Noten in UNIGRAZonline eingetragen wurden, wird Ihr Abschluss automatisch bearbeitet und Ihr Rigorosenzeugnis wird Ihnen per E-Mail übermittelt.