Recht und Rechtsentwicklung in Osteuropa
Der Spezialisierungsschwerpunkt behandelt gegenwärtige sowie grundsätzliche Fragen hinsichtlich Rechtssystemen, rechtlichen Debatten bzw. Narrativen unter Einbeziehung relevanter völker- und europarechtlicher Fragestellungen mit Fokus auf das östliche Europa. Der Osteuropabegriff umfasst in diesem Kontext nicht nur die ost- sowie ostmitteleuropäischen Staaten, sondern umschließt auch die Staaten des Südkaukasus sowie – allenfalls zumindest – die Staaten Zentralasiens. Den Studierenden wird dabei ein Grundverständnis der Rechtsvergleichung im weitesten Sinn nähergebracht, das zum einen den Anspruch erhebt, über den nationalen Tellerrand zu blicken, zum anderen aber auch den Blick auf die Diversität in der Problemlösung in einer funktionalen Vergleichung schärft. Zusätzlich zur Problematisierung des jeweils relevanten rechtlichen Gefüges wird dabei aber auch auf die Vermittlung von Basiswissen über politische Systeme sowie – gerade am Beispiel Russlands – zunehmende Systemkonkurrenz Wert gelegt. Damit einhergehend können völker- wie auch europarechtliche Fragen nicht ausgeklammert werden, zumal diese zunehmend Teil der internen und externen Politiken dieser Staaten geworden sind bzw. – wie gerade das Beispiel der EU-Beitrittsperspektive der Ukraine
zeigt – in Zukunft noch werden.

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