Recht und Rechtsentwicklung in Osteuropa
Der Spezialisierungsschwerpunkt behandelt gegenwärtige sowie grundsätzliche Fragen hinsichtlich von
Rechtssystemen, rechtlichen Debatten bzw. Narrativen unter Einbeziehung relevanter völker- und
europarechtlicher Fragestellungen mit Fokus auf das östliche Europa. Der Osteuropabegriff umfasst in
diesem Kontext nicht nur die ost- sowie ostmitteleuropäischen Staaten, sondern umschließt auch die
Staaten des Südkaukasus sowie – allenfalls zumindest – die Staaten Zentralasiens. Den Studierenden
wird dabei ein Grundverständnis der Rechtsvergleichung im weitesten Sinn nähergebracht, das zum
einen den Anspruch erhebt, über den nationalen Tellerrand zu blicken, zum anderen aber auch den
Blick auf die Diversität in der Problemlösung in einer funktionalen Vergleichung schärft. Zusätzlich zur
Problematisierung des jeweils relevanten rechtlichen Gefüges wird dabei aber auch auf die Vermittlung
von Basiswissen über politische Systeme sowie – gerade am Beispiel Russlands – zunehmende
Systemkonkurrenz Wert gelegt. Damit einhergehend können völker- wie auch europarechtliche Fragen
nicht ausgeklammert werden, zumal diese zunehmend Teil der internen und externen Politiken dieser
Staaten geworden sind bzw. – wie gerade das Beispiel der EU-Beitrittsperspektive der Ukraine zeigt –
in Zukunft noch werden.
