Europäische Integration. Von der Utopie zur Realität
Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sollen über grundlegendes Wissen der „Europäischen Integration“ verfügen. Daher wird im Spezialisierungsschwerpunkt der Bogen von der Antike bis in die Gegenwart gespannt. So werden Grundlagen im Bereich der Ideengeschichte der europäischen Integration sowie deren rechtsphilosophische Wurzeln gelehrt, um darauf aufbauend den europäischen Integrationsprozess ab 1945 darzustellen, mit einer Schwerpunktsetzung in den Bereichen Politik, Erweiterung, Verträge, Beziehungen zu den USA und anderen internationalen Organisationen und Österreich. Die durch den europäischen Integrationsprozess ausgelösten Reaktionen auf sowjetischer/russischer und chinesischer Seite, ihre lokalen politischen Entwicklungen und ihre Aussichten auf die Entwicklung Europas als unabhängiger Akteur bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden ebenfalls diskutiert und analysiert. Die Rechtsprechung des EuGH wird erstmals einer Betrachtung aus einer römischrechtlichen Perspektive unterzogen, um die Frage zu diskutieren, wie viel „Römisches Recht“ in den EuGH-Entscheidungen aktuell zu finden ist. Es soll untersucht werden, wie häufig Richterinnen und Richter bewusst römischrechtliche Grundgedanken anwenden und ob dies auf die Rechtstradition ihres Herkunftslandes zurückzuführen ist. Eine Exkursion nach Brüssel, ins Herz der EU, rundet den Spezialisierungsschwerpunkt ab.

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