Arbeit - Recht - Soziales
Der Spezialisierungsschwerpunkt „Arbeit – Recht – Soziales“ widmet sich den im Berufsleben besonders relevanten Bereichen Arbeitsrecht und Sozialrecht. Die Inhalte des Spezialisierungsschwerpunkts knüpfen dabei an die Inhalte des Moduls G „Arbeits- und Sozialrecht“ des Diplomstudiums für Rechtswissenschaften an und ergänzen, vertiefen und erweitern diese um zentrale und besonders praxisrelevante Aspekte. Der Spezialisierungsschwerpunkt besteht aus drei Abschnitten: Im Zentrum stehen grundlegende Lehrveranstaltungen, die der Reaktivierung und Ergänzung bereits aus dem Diplomstudium bekannten Wissens ebenso dienen wie der Anwendung dieses Wissens auf praktische Fälle und aktuelle Entscheidungen. Auch das Verhältnis des Europarechts zum nationalen Arbeits- und Sozialrecht ist Teil dieses Abschnitts. Die materiellrechtlichen Lehrveranstaltungen zum Arbeitsrecht und Sozialrecht werden durch eine Einführung in das arbeits- und sozialgerichtliche Verfahren um eine prozessuale Komponente ergänzt und inhaltlich abgerundet. Zusätzlich beinhaltet der Spezialisierungsschwerpunkt „Arbeit – Recht – Soziales“ einen vertiefenden Teil, welcher der Analyse praktischer Fragestellungen und aktueller Entwicklungen der Materien Arbeitsrecht und Sozialrecht gewidmet ist. In diesem Abschnitt stehen die Anwendung und Vertiefung bereits erworbenen Wissens der Studierenden in ausgewählten, praxisnahen Bereichen des Arbeitsrechts im Vordergrund. Abgerundet wird der Spezialisierungsschwerpunkt durch einen dritten, interdisziplinären Abschnitt, der die Schnittstellen zwischen dem Arbeitsrecht bzw dem Sozialrecht und anderen Rechtsgebieten aufzeigen soll.
