Das (auslaufende) Diplomstudium JUS 22W
Das Curriculum für das Diplomstudium Rechtswissenschaften 22W ist eine auslaufende Studienplanversion. Waren Sie vor dem 01.10.2025 in dieser Version inskribiert, können Sie im alten Studium bleiben, müssen es aber nicht. Sie haben bis zum 30.09.2030 Zeit, das Studium in der Fassung 22W abzuschließen. Bei einer Studienunterbrechung steigen Sie bei Wiederaufnahme des Studiums jedenfalls in die dann aktuelle Studienplanversion um.
Ein freiwilliger Übertritt in die Studienplanversion 25W ist jederzeit während der Inskriptionsfrist in der Studienabteilung möglich. Vorteilhaft ist ein Umstieg nach Absolvierung der neuen STEOP bzw. allenfalls des alten 1. Abschnittes, sofern Sie diesen schon fast fertig haben. Bei der Gestaltung der sogenannten „Äquivalenzliste“ haben wir Wert darauf gelegt, den Umstieg so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.
Studienplanwechsel 22W auf 25W
- Durch die gekürzte STEOP soll Ihnen der Einstieg in das Studium erleichtert werden. Das vormalige Ausmaß der STEOP-Prüfungen von 13,5 ECTS-Punkten wurde auf 9,5 ECTS-Punkte reduziert.
- Zur besseren Studierbarkeit wurden die Voraussetzungsketten für Lehrveranstaltungen und Prüfungen abgeändert.
Wie funktioniert der Übertritt?
- Haben Sie sich für den freiwilligen Übertritt entschieden, müssen Sie diesen in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist beantragen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. WICHTIG: Alle bis zum Übertritt erbrachten Leistungen müssen in UNIGRAZonline gültig gesetzt sein.
- Bei einem Übertritt von 22W auf 25W ist kein Übertrittsformular erforderlich. LVen bei denen bei der Anmeldung im 22W Studienplan der richtige Knoten gewählt wurde, sind automatisch an der richtigen Stelle in Ihrer Knotenübersicht zu finden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie diese LV selbst zum gewünschten Knoten zuordnen. Informationen dazu finden Sie in folgender Anleitung. Für die Anerkennung der OLV (bei absolvierter LV “Der juristische Fall als Einstieg in das Recht” vor Ihrem Übertritt) schreiben Sie bitte ein Mail an rewi.studium(at)uni-graz.at.
- Sollten bei Ihnen bereits vor Ihrem Übertritt ein genehmigtes Diplomarbeitsthema in UNIGRAZonline eingetragen worden sein, dann geben Sie uns diese Information bitte ebenfalls bekannt.