Die Bachelorarbeit
Thema und Betreuer:in
Mit der Bachelorarbeit zeigen Sie, dass Sie ein wissenschaftliches Thema selbstständig bearbeiten können. Ein Beginn gegen Ende des Studiums ist in der Regel sinnvoll, der genaue Zeitpunkt liegt jedoch in Ihrem Ermessen. Das Thema wird zusammen mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in festgelegt. Erst nach der Übereinkunft über die Betreuungsübernahme wird die Themenbekanntgabe der Bachelorarbeit durch das zuständige Institut in UNIGRAZonline eingetragen. Für den gesamten Prozess der Bachelorarbeit ist das jeweilige Institut bzw. Ihr:e Betreuer:in zuständig. Eine Zuständigkeit des Referats für Studium und Lehre sowie eine Einbindung des Studiendekans besteht nicht.
Form der Bachelorarbeit
- Aus Datenschutzgründen darf keine eidesstattliche Erklärung in der Arbeit sein: diese ist nur elektronisch bei der Einreichung zu bestätigen.
- Folgende Informationen müssen auf dem Titelblatt enthalten sein: Titel der Bachelorarbeit, Ihr Vor- und Nachname, das Institut und der/die Betreuer:in, Ort und Jahr.
- Kurzfassung (Abstract) auf Deutsch und auf Englisch (je max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), sowie in der Originalsprache der Arbeit, sollte diese eine dritte sein.
- Schriftart, Layout, Zitierregeln und Ähnliches besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in.
Einreichen der Bachelorarbeit
Durch die/den Betreuer:in ist festzulegen, ob die Bachelorarbeit während oder nach positivem Abschluss der Lehrveranstaltung eingereicht werden kann. Die Einreichung der Bachelorarbeit hat jedenfalls innerhalb von 3 Semestern nach Themenbekanntgabe zu erfolgen.
Folgende Schritte sind für die Einreichung in UNIGRAZonline notwendig (hier finden Sie genaue Guidelines):
- Laden Sie PDF-Abstracts in UNIGRAZonline über die App "Meine Abschlussarbeiten" hoch und füllen Sie alle Pflichtfelder aus;
- laden Sie dann in der Erfassungsmaske die finale Version der Abschlussarbeit als PDF/A hoch;
- klicken Sie nach sorgfältiger Kontrolle auf "Jetzt einreichen": Ihr:e Betreuer:in wird automatisch per E-Mail darüber informiert, dass die Arbeit freizugeben ist;
- Plagiatsprüfung: Ihre Abschlussarbeit (PDF/A) wird nach der Freigabe durch Ihr:e Betreuer:in einer Plagiatsprüfung unterzogen. Sie werden per E-Mail informiert, sobald der Prüfbericht an den/die Gutachter:in übermittelt wurde. Im Plagiatsfall kann die Beurteilung der Arbeit für nichtig erklärt oder auch ein Ausschluss aus dem Studium durch das Rektorat verhängt werden.
Derzeit werden Bachelorarbeiten weder elektronisch noch in der UB veröffentlicht. Eine Sperre (Ausschluss der Benutzung) ist deshalb nicht notwendig.