Die Bachelorarbeit
Thema und Betreuer:in
Mit der Bachelorarbeit zeigst du, dass du ein wissenschaftliches Thema selbstständig bearbeiten kannst. Wann solltest du sinnvollerweise damit anfangen? Grundsätzlich gegen Ende des Studiums, aber es liegt ganz bei dir. Das Thema wird zusammen mit deinem/deiner Betreuer:in festgelegt. Erst nach die Übereinkunft über die Betreuungsübernahme wird die Themenbekanntgabe der Bachelorarbeit durch das zuständige Institut in UNIGRAZonline eingetragen. Das Institut bzw. der/die Betreuer:in ist für den gesamten Prozess der Bachelorarbeiten zuständig (keine Zuständigkeit des Referats für Studium und Lehre bzw. Einbindung des Studiendekans).
Form der Bachelorarbeit
- Aus Datenschutzgründen darf keine eidesstattliche Erklärung in der Arbeit sein: diese ist nur elektronisch bei der Einreichung zu bestätigen.
- Folgende Informationen müssen auf dem Titelblatt enthalten sein: Titel der Bachelorarbeit, dein Vor- und Nachname, das Institut und der/die Betreuer:in, Ort und Jahr.
- Kurzfassung (Abstract) auf Deutsch und auf Englisch (je max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), sowie in der Originalsprache der Arbeit, sollte diese eine dritte sein.
- Schriftart, Layout, Zitierregeln und Ähnliches beprichst du am besten mit deiner/deinem Betreuer:in.
Einreichen der Bachelorarbeit
Durch die/den Betreuer:in ist festzulegen, ob die Bachelorarbeit während oder nach positivem Abschluss der Lehrveranstaltung eingereicht werden kann. Die Einreichung der Bachelorarbeit hat jedenfalls innerhalb von 3 Semestern nach Themenbekanntgabe zu erfolgen.
Folgende Schritte sind für die Einreichung in UNIGRAZonline notwendig (hier findest du genaue Guidelines)
- Lade die PDF-Abstracts in UNIGRAZonline über die App "Meine Abschlussarbeiten" hoch und fülle alle Pflichtfelder aus;
- lade dann in der Erfassungsmaske die finale Version dein Abschlussarbeit als PDF/A hoch;
- clicke (nachdem du alles gut kontrolliert hast) auf "Jetzt einreichen": dein:e Betreuer:in wird automatisch per E-Mail informiert, dass die Arbeit freizugeben ist;
- Plagiatprüfung: deine Ablussarbeit (PDF/A) wird nach der Freigabe durch dein:e Betreuer:in einer Plagiatsprüfung unterzogen. Du wirst per E-Mail informiert, sobald der Prüfbericht an den/die Gutachter:in übermittelt wurde. Im Plagiatsfall kann die Beurteilung der Arbeit für nichtig erklärt oder auch ein Ausschluss aus dem Studium durch das Rektorat verhängt werden.
Derzeit werden Bachelorarbeiten weder elektronisch noch in der UB veröffentlicht. Eine Sperre (Ausschluss der Benutzung) ist deshalb nicht notwendig.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für StudierendeRechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz