Die erste Etappe...
Die erste Etappe des Curriculums dient der Orientierung und als Einstieg in die Welt der Rechtswissenschaften. Diese Etappe ist für das Bachelor- und für das Diplomstudium gleich. Die erste Woche als Bachelor-Studierende:r startet mit Der juristische Fall als Einstieg in das Recht. Danach folgt eine Einführung in die wichtigsten Rechtsbereiche: Öffentliches Recht, Strafrecht, Privatrecht und Europarecht. Ergänzt werden die juristischen Kompetenzen durch die praktisch angelegte Vorlesung Recherche und juristische IT-Kompetenz.
Nach dem ersten Semester lernt man verschiedene Rechtsbereiche besser kennen und verfestigt nach und nach das Wissen. Das heißt genauer, dass man zuerst in das Metier des Rechts eingeführt wird und lernt, Sachverhalte aus dem Alltag rechtlich einzuordnen, zu beurteilen und den einzelnen Fachbereichen (z.B. Privatrecht und Öffentliches Recht) zuzuordnen. Gleichzeitig lernt man auch die Welt eines Unternehmens durch das Basis Modul Unternehmensrecht besser kennen.


Weiter geht's...
Nachdem man sich das nötige Grundwissen angeeignet hat, wird man auch die Zusammenhänge der verschiedenen fachlichen Disziplinen besser erkennen. Dann wird es Zeit für eine Vertiefung im Bereich Privatrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Rechnungswesen, Steuern und Finanzierung, Vorsorge und Krisenmanagement, geistiges Eigentum, Wettbewerb und Kartellrecht, Europarecht sowie Projektabwicklung für Techniker:innen.
Das Wahlmodul Wirtschaft (bestimmte LV aus dem Angebot der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät) und die freien Wahlfächer ermöglichen es, den persönlichen fachlichen Interessen und Präferenzen nachzugehen und sie zu vertiefen.
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ermöglicht es, zu zeigen, ein wissenschaftliches Thema selbstständig bearbeiten zu können. Wann sollte man damit sinnvollerweise beginnen? Grundsätzlich gegen Ende des Studiums, vielleicht auch schon ein bisschen früher. Das Thema wird zusammen mit dem/der Betreuer:in festgelegt: Es gilt erst dann als fixiert, wenn eine Übereinkunft über die Betreuungsübernahme getroffen wurde. Erst danach wird die Themenbekanntgabe der Bachelorarbeit durch das zuständige Institut (= das Institut, dem der/die Betreuer:in angehört, in UNIGRAZonline eingetragen. Das Institut bzw. der/die Betreuer:in ist für den gesamten Prozess der Bachelorarbeiten zuständig.
Fremdsprachen
Die Zeiten, als nur die deutsche Sprache relevant für ein Jus-Studium war, sind vorbei. Die Herausforderungen, die Jurist:innen zu lösen haben erfordern auch Sprach- und Lebenskompetenzen, die über die Grenzen hinaus gehen. Daher legen wir besonders großen Wert auf ein international ausgerichtetes Studium: Wir haben ein breites Angebot an englischsprachigen Lehrveranstaltungen und unterstützen unsere Studierenden aktiv dabei, im Ausland für ein oder zwei Semester zu studieren oder ein Praktikum während des Studiums zu absolvieren .
Im Studienplan des Bachelorstudiums sind auch zwei Lehrveranstaltungen in englischer Sprache (Legal English for technical Professions und Internationale Vertragspraxis in englischer Sprache) vorgesehen.
