Erasmus+ und andere Programmaufenthalte
Bevor es losgeht: Vorausbescheid und Learning Agreement
Bist du nicht nur interessiert, sondern bereits für ein Auslandssemester an einer Gastuniversität nominiert und willst einen Antrag auf Vorausbescheid erstellen und das Learning Agreement genehmigen lassen? Auch wenn es gefühlt noch lange dauert, bis das Auslandssemester richtig losgeht: Die Zeit verfliegt - also leg so schnell wie möglich los, damit du Vorausbescheid und Learning Agreement von deiner To-Do-Liste streichen kannst! Und was uns betrifft: Es gilt das Prinzip 'First come, first served'... Bitte denke daran, dass die Bearbeitung von Vorausbescheiden einige Wochen dauern kann!
Der Ablauf im Überblick
Der Antrag auf Vorausbescheid ist in UNIGRAZonline zu erstellen und dann mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen. Du benötigst also Informationen und Belege von der Gastuniversität, um den Antrag erstellen zu können.
Für Erasmus+-Aufenthalte ab dem Wintersemester 2023/24 ist das Learning Agreement nach Genehmigung des Vorausbescheides direkt in Mobility online zu generieren. Es ist also grundsätzlich kein gesondertes Formular mehr zu schicken! Wenn für deine Gastuniversität das Learning Agreement in Form eines gesonderten Fomulars genehmigt werden muss, fülle das Formular bitte gewissenhaft und vollständig aus und weise uns bei der Einreichung der Unterlagen per E-Mail darauf hin. Das Learning Agreement kann in diesem Fall nur gemeinsam mit dem Vorausbescheid genehmigt werden.
Wissenschaftliche Arbeiten: Die Arbeit an wissenschaftlichen Arbeiten ist nicht in den Vorausbescheid aufzunehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass Betreuer:in und Thema der wissenschaftlichen Arbeit bereits offiziell genehmigt wurden und in UNIGRAZonline ersichtlich sind.
Erforderliche Unterlagen
- Anerkennungsdruckliste aus UNIGRAZonline (= Antrag als PDF)
- ECTS-Nachweis für jede Lehrveranstaltung, deren Anerkennung beantragt wird (auch, wenn nur die Anerkennung eines freien Wahlfachs beantragt wird).
- Offizielle, authentische Beschreibungen der Inhalte grundsätzlich jeder Lehrveranstaltung, deren Anerkennung beantragt wird (entfällt nur, wenn die betreffende Lehrveranstaltung ausschließlich als freies Wahlfach anerkannt werden soll). Bitte immer die gesamte Beschreibung (abgespeichert als PDF) und so, wie du sie z.B. im Lehrveranstaltungskatalog der Gastuniversität gefunden hast!
- Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein, z.B. wenn keine ECTS, sondern andere Credits in den Unterlagen ausgewiesen sind.
Bitte schau dir alle Infos im Detail hier an. Je besser deine Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller geht in der Regel die Bearbeitung.
Sonderfall wissenschaftliche Arbeiten: Kein Vorausbescheid samt den o.g. Unterlagen, sondern eigenes Formular von dem/der Betreuer:in der Arbeit bestätigt (bei Fragen zum Formular wenden Sie sich bitte primär an das Büro für Internationale Beziehungen) - Achtung: Thema und Betreuer:in der wissenschaftlichen Arbeit müssen bereits offiziell genehmigt sein und in UNIGRAZonline aufscheinen!
Anleitungen und Tipps zur Antragerstellung
Fachprüfung Europarecht? Fachprüfung Völkerrecht? 3. Abschnitt? Wie geht das? Kurzum: Es kommt vor allem auf die Lehrveranstaltungen an, die du an der Gastuniversität besuchen kannst. Daher: Beschaffe dir rechtzeitig alle Informationen (siehe auch "erforderliche Unterlagen"), damit du einen Antrag auf Vorausbescheid erstellen und das Learning Agreement einreichen kannst.
Grundsätzlich gilt: Für eine Anerkennung müssen gleichwertige Leistungen vorliegen. Damit du weißt, welche Leistungen du "brauchst" und durch die Antragstellung verwerten kannst, solltest du also den Studienplan und das Lehrveranstaltungsangebot der Gastuniversität kennen und die Unterlagen für den Vorausbescheid haben.
- Diplomstudium JUS idF 18W - Übersicht: Voraussetzungen für die Anerkennung der Fachprüfung Europarecht und der Fachprüfung Völkerrecht
- Diplomstudium JUS idF 18W - Antragsbeispiel 3. Abschnitt, freie Wahlfächer
Hier findet du weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den Eingaben in UNIGRAZonline.
Änderungen während des Aufenthalts
Lehrveranstaltung abgesagt, Termin verschoben, ... eine weitere interessante Lehrveranstaltung gefunden? Wenn sich während deines Aufenthaltes Änderungen des Learning Agreements / Vorausbescheides ergeben, kein Grund zur Panik! Hier haben wir alle notwendige Informationen für dich zusammengestellt.
Im Prinzip funktioniert alles ganz gleich (Antragerstellung, erforderliche Unterlagen, Einreichung) wie beim Vorausbescheid vor dem Aufenthalt. Es sind nur die neuen Lehrveranstaltungen (bzw. Lehrveranstaltungen, bei denen sich nachträglich etwas geändert hat) in den neuen, weiteren Vorausbescheid aufzunehmen.
Für Aufenthalte ab dem Wintersemester 2023/24 ist das Learning Agreement nach Genehmigung des Vorausbescheides nur mehr elektronisch in Mobility Online zu generieren. Details zum elektronischen Learning Agreement erfährst du primär vom Büro für Internationale Beziehungen. Wenn deine Gastuniversität ein eigenes Formular verlangt, fülle es bitte sorgfältig und vollständig aus und weise uns darauf hin!
1. Changes to the Learning Agreement
Kläre Änderungen von Lehrveranstaltungen und des Learning Agreements unbedingt zuerst mit deiner Gastuniversität ab. Bei Problemen und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Learning Agreement wende dich bitte an das Büro für Internationale Beziehungen (BIB).
Für Aufenthalte ab dem Wintersemester 2023/24 ist das Learning Agreement nach Genehmigung des Vorausbescheides nur mehr elektronisch in Mobility Online zu generieren. Details zum elektronischen Learning Agreement erfährst du primär vom Büro für Internationale Beziehungen.
Nur, wenn Lehrveranstaltungen ersatzlos gestrichen wurden (ausschließlich "deleted components"), ist kein weiterer Vorausbescheid zu beantragen, jedoch Abklärungen mit der Gastuniversität und dem Büro für Internationale Beziehungen vorzunehmen.
2. Neuer Vorausbescheid
Bereits genehmigte Vorausbescheide behalten ihre Gültigkeit. In einen neuen, weiteren Vorausbescheid sind nur jene Lehrveranstaltungen aufzunehmen, bei denen sich etwas geändert hat. E contrario: Lehrveranstaltungen, bei denen sich nichts geändert hat, sind nicht neuerlich im Antrag auf Vorausbescheid aufzunehmen. Der Antrag ist gleich wie vor dem Auslandssemester in UNIGRAZonline zu erstellen und danach samt erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen (gleiches Prozedere), siehe dazu im Detail die Informationen zum Vorausbescheid vor dem Aufenthalt.
Änderungen, bei denen ein weiterer Vorausbescheid zu beantragen ist, können beispielsweise sein:
- Weitere, neue Lehrveranstaltung (zB wenn eine Lehrveranstaltung durch eine andere ersetzt wurde), deren Anerkennung bisher noch in keinem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Nachträgliche Verringerung der ECTS-Credits einer Lehrveranstaltung, deren Anerkennung bereits in einem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Nachträgliche Änderung des Titels einer Lehrveranstaltung, deren Anerkennung bereits in einem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Eine Lehrveranstaltung, die gemeinsam mit anderen Lehrveranstaltungen als "Paket" in einem Vorausbescheid für eine (Fach-)Prüfung anerkannt wurde, kann doch nicht absolviert werden, weist nachträglich weniger ECTS-Credits oder Änderungen im Titel auf.
3. Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Änderungen des Learning Agreements sind zuerst mit der Gastuniversität zu klären. Bei Fragen dazu wende ich bitte an das Büro für Internationale Beziehungen.
Für neue/geänderte Lehrveranstaltungen (siehe dazu oben) ist ein Vorausbescheid mit den erforderlichen Unterlagen (authentische ECTS-Nachweise, Inhaltsbeschreibungen, ...) per E-Mail einzureichen. Weitere Details und Informationen zur Antragstellung findest du hier.
Nach dem Aufenthalt: Die Anerkennung
Dein Auslandsemester ist wie im Flug vergangen und du bist um viele Erfahrungen reicher, aber es fehlt noch der Anerkennungsbescheid?
Wenn du das offizielle, endgültige und vollständige Transcript of Records (ToR) von der Gastuniversität erhalten hast, ist ein Antrag auf Anerkennung in UNIGRAZonline zu erstellen und mit dem ToR, und etwaigen weiteren erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen. Bitte denke daran, dass die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen einige Wochen dauern kann!
Notenumrechnung
Die Umrechnung der Fremdbeurteilungen in das österreichische Notensystem ist grundsätzlich von dir vorzunehmen und durch geeignete Nachweise zu belegen.
Bitte beschaffe dir - am besten noch während deines Auslandsaufenthaltes - in sich schlüssige geeignete Informationen, welche die Übertragung der von der Universität im Ausland vergebenen Beurteilungen in das österreichische Notensystem bzw ECTS-Noten (A - F) ermöglichen und belegen. Meistens sind solche Informationen ohnehin auf der Rückseite von Transcripts oder auf der Homepage der Universität im Ausland zu finden. Diese Informationen sind dem Antrag beizulegen und unterliegen der Beweiswürdigung durch den 2. Vizestudiendekan. Bei Unsicherheiten kannst du uns gerne kontaktieren.
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
- Übersicht: Tipps zur Antragstellung
- Übersicht: Erforderliche Unterlagen im Detail
- Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Eingaben in UNIGRAZonline findest du hier.
Allgemeine Anerkennungen aus dem Ausland
Allgemeines
Vor einem Wechsel an die Universität Graz ist es essentiell, dass du dich vorab mit dem Studienangebot, den Aufnahme- und Zulassungsvoraussetzungen und dem Studium (Curriculum) vertraut machst.
Für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz gibt es ein Aufnahmeverfahren, das zeitlich deutlich vor der Inskription liegt.
Informationen zur Zulassung und zum Inskriptionsprozess sowie zu den Studienbeiträgen an der Universität Graz erhältst du bei der Studien- und Prüfungsabteilung. Bitte kläre mit den zuständigen Stellen, welche Voraussetzungen und Fristen insbesondere bzgl. des Aufnahmeverfahrens, der Zulassung und der Inskription zu wahren sind.
Auch unser Studien Info Service berät dich gerne, wenn du dich für ein Studienangebot an der Universität Graz interessierst.
Wir bitten um Verständnis, dass Anerkennungsmöglichkeiten nur im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens geprüft werden können. Ein Antrag auf Anerkennung kann erst nach Inskription eingereicht werden. Eine pauschale Anerkennung von Studienabschnitten, Semestern oder Studienjahren ist nicht möglich, sondern es ist auf die einzelnen Prüfungen abzustellen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind jedenfalls:
- Antrag auf Anerkennung als PDF (= aus UNIGRAZonline)
- Zeugnisse der Fremduniversität für jede anzuerkennende Leistung im Original oder amtlich beglaubigter Kopie (mit Noten und ECTS-Anrechnungspunkten/credits, ...).
- Bei fremdsprachigen Zeugnissen (Ausnahme: Englisch): von einer allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerin/einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer angefertigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache im Original - die originale Übersetzung muss mit der Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie derselben fest verbunden sein.
- Gegebenenfalls Beglaubigungen, sofern diese vorgeschrieben sind: Ausländische Urkunden müssen mit den in den für das jeweilige Ausstellungsland geltenden völkerrechtlichen Verträgen und Übereinkommen mit Österreich oder der Europäischen Union bzw. in der Beglaubigungsliste (Hochschulwesen) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung im jeweils letzten Stand vorgesehenen Beglaubigungen versehen sein.
- Belege zur Umrechnung der auf dem Zeugnis aufscheinenden Noten und Credits (wenn keine ECTS, sondern andere Einheiten ausgewiesen sein sollten).
- Vollständige offizielle Beschreibung der Lehrveranstaltung/Prüfung aus jenem Semester, in dem sie absolviert wurde (z.B. aus dem elektronischen Lehrveranstaltungsverzeichnis der anderen Universität). Diese werden grundsätzlich auf Deutsch, Englisch und Französisch akzeptiert, solange sie authentisch sind. Sollten sie nicht in diesen Sprachen verfügbar/abrufbar sein, wird entschieden, in welcher Form Übersetzungen einzureichen sind. Beschreibungen sind nicht erforderlich, wenn die Anerkennung freier Wahlfächer beantragt wird.
- Unter Umständen weitere Unterlagen, wie z.B. das Curriculum, dem gemäß die Leistungen absolviert wurden.
Die Unterlagen sind grundsätzlich auch eingescannt als PDF per E-Mail zu übermitteln, Originale sind zusätzlich einzureichen. Auf Ersuchen sind weitere Unterlagen vorzulegen.
Antrag und Einreichung
Der Antrag ist in UNIGRAZonline zu erstellen und dann mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen. Anleitungen zu den Eingaben findest du hier. Zusätzlich sind die Originale postalisch zu übermitteln oder nach Terminvereinbarung persönlich einzureichen.
Wenn eine Übersetzung des Zeugnisses einzureichen ist, sind die Angaben in UNIGRAZOnline so wie in der Übersetzung gewählt vorzunehmen.
REWI Anerkennungsteam
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz