Erasmus+ und andere Programmaufenthalte
Bevor es losgeht: Vorausbescheid und Learning Agreement
Sie sind nicht nur interessiert, sondern bereits für ein Auslandssemester an einer Gastuniversität nominiert, möchten einen Antrag auf Vorausbescheid erstellen und das Learning Agreement genehmigen lassen? Auch wenn es gefühlt noch lange dauert, bis das Auslandssemester richtig losgeht: Die Zeit verfliegt - also so schnell wie möglich loslegen, um Vorausbescheid und Learning Agreement von der To-Do-Liste streichen zu können! Um den Antrag einzureichen, brauchen Sie auch Informationen über die Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität. Und was uns betrifft: Es gilt das Prinzip 'First come, first served'... und die Bearbeitung von Vorausbescheiden kann einige Wochen dauern.

Der Antrag auf Vorausbescheid ist in UNIGRAZonline zu erstellen und dann mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen. Sie benötigen also Informationen und Belege von der Gastuniversität, um den Antrag erstellen zu können.
Das Learning Agreement kann nur uno actu mit dem Vorausbescheid genehmigt werden. Bei Erasmus+-Aufenthalten ist das Learning Agreement nach Genehmigung des Vorausbescheides direkt in Mobility online zu generieren. Es ist also grundsätzlich kein gesondertes Formular zu schicken. Wenn Ihre Gastuniversität das Learning Agreement in Form eines gesonderten Fomulars verlangt, füllen Sie bitte das Formular gewissenhaft und vollständig aus und weisen Sie uns bei der Einreichung der Unterlagen für den Vorausbescheid auf das gesonderte Formular für das Learning Agreement hin. Das Learning Agreement kann auch in diesem Fall nur gemeinsam mit dem Vorausbescheid genehmigt werden. Bei Unklarheiten in Bezug auf das Learning Agreement kontaktieren Sie bitte primär das Büro für Internationale Beziehungen.
Wissenschaftliche Arbeiten: Die Arbeit an wissenschaftlichen Arbeiten ist nicht in den Vorausbescheid aufzunehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass Betreuer:in und Thema der wissenschaftlichen Arbeit bereits offiziell genehmigt wurden und in UNIGRAZonline ersichtlich sind. Der/die Betreuer:in muss nämlich bestätigen, dass während des Auslandssemesters an der wissenschaftlichen Arbeit gearbeitet wird. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte primär das Büro für Internationale Beziehungen.
Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller geht in der Regel die Bearbeitung. Alle Informationen zu den Unterlagen, die gemeinsam mit Ihrem Antrag einzureichen sind, finden Sie hier in dieser Übersicht.
Wissenschaftliche Arbeiten: Die Arbeit an wissenschaftlichen Arbeiten ist nicht in den Vorausbescheid aufzunehmen. Stattdessen ist eine Bestätigung des/der Betreuer:in zu übermitteln, dass während des Auslandssemesters an der wissenschaftlichen Arbeit gearbeitet wird. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte primär das Büro für Internationale Beziehungen. Achtung: Thema und Betreuer:in der wissenschaftlichen Arbeit müssen bereits offiziell genehmigt sein und in UNIGRAZonline aufscheinen!
Fachprüfung Europarecht? Fachprüfung Völkerrecht? 3. Abschnitt? Rechtsvergleichung? Wie geht das? Kurzum: Es kommt vor allem auf die Lehrveranstaltungen an, die Sie an der Gastuniversität besuchen können. Manche Lehrveranstaltungen werden vielleicht nur im Wintersemester, manche vielleicht nur im Sommersemester angeboten, andere dauern vielleicht über zwei oder mehr Semester. Daher: Machen Sie sich mit dem Lehrveranstaltungsangebot Ihrer Gastuniversität vertraut und beschaffen Sie rechtzeitig alle Informationen (siehe auch "erforderliche Unterlagen"), damit Sie einen Antrag auf Vorausbescheid erstellen und das Learning Agreement einreichen können.
Grundsätzlich gilt: Für eine Anerkennung müssen vergleichbare Leistungen (Inhalt, ECTS) vorliegen. Damit Sie wissen, welche Leistungen Sie "brauchen" und durch die Antragstellung verwerten könnten, sollten Sie also Ihren Studienplan und das Lehrveranstaltungsangebot der Gastuniversität gut kennen.
Änderungen während des Aufenthalts
Lehrveranstaltung abgesagt, Termin verschoben, ... eine weitere interessante Lehrveranstaltung gefunden? Wenn sich während des Aufenthaltes Änderungen des Learning Agreements / Vorausbescheides ergeben, kein Grund zur Panik! Hier haben wir viele Informationen zusammengestellt.
Im Prinzip funktioniert alles ganz gleich (Antragerstellung, erforderliche Unterlagen, Einreichung) wie beim Vorausbescheid vor dem Aufenthalt. Es sind aber nur die neuen Lehrveranstaltungen (bzw. Lehrveranstaltungen, bei denen sich nachträglich etwas geändert hat) in den neuen, weiteren Vorausbescheid aufzunehmen.
Änderungen von Lehrveranstaltungen (und des Learning Agreements) sind bitte unbedingt zuerst mit der Gastuniversität abzuklären. Bei Problemen und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Learning Agreement wenden Sie sich bitte an das Büro für Internationale Beziehungen .
Nur, wenn Lehrveranstaltungen ersatzlos gestrichen wurden (ausschließlich "deleted components"), ist kein weiterer Vorausbescheid zu beantragen. Abklärungen mit der Gastuniversität und dem Büro für Internationale Beziehungen sind jedenfalls vorzunehmen.
Bereits genehmigte Vorausbescheide behalten ihre Gültigkeit. In einen neuen, weiteren Vorausbescheid sind nur jene Lehrveranstaltungen aufzunehmen, bei denen sich etwas geändert hat. E contrario: Lehrveranstaltungen, bei denen sich nichts geändert hat, sind nicht neuerlich in den Antrag auf Vorausbescheid aufzunehmen. Der Antrag ist (so wie vor dem Auslandssemester) in UNIGRAZonline zu erstellen und danach samt erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen (gleiches Prozedere), siehe dazu im Detail die Informationen zum Vorausbescheid vor dem Aufenthalt.
Änderungen, bei denen ein weiterer Vorausbescheid zu beantragen ist, können beispielsweise sein:
- Weitere, neue Lehrveranstaltung (z.B. wenn eine Lehrveranstaltung durch eine andere ersetzt wurde), deren Anerkennung bisher noch in keinem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Nachträgliche Verringerung der ECTS-Credits einer Lehrveranstaltung, deren Anerkennung bereits in einem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Nachträgliche Änderung des Titels einer Lehrveranstaltung, deren Anerkennung bereits in einem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Eine Lehrveranstaltung, die gemeinsam mit anderen Lehrveranstaltungen als "Paket" in einem Vorausbescheid für eine (Fach-)Prüfung anerkannt wurde, kann doch nicht absolviert werden, weist nachträglich weniger ECTS-Credits oder Änderungen im Titel auf.
Änderungen des Learning Agreements sind zuerst mit der Gastuniversität und dem Büro für Internationale Beziehungen zu klären.
(Nur) Für neue/geänderte Lehrveranstaltungen (siehe dazu oben) ist ein Vorausbescheid mit den erforderlichen Unterlagen (authentische ECTS-Nachweise, Inhaltsbeschreibungen, ...) per E-Mail einzureichen - wie beim ersten Vorausbescheid. Weitere Details und Informationen zur Antragstellung gibt es hier.

Nach dem Aufenthalt: Die Anerkennung
Ihr Auslandsemester ist wie im Flug vergangen und Sie sind um viele Erfahrungen reicher, aber es fehlt noch der Anerkennungsbescheid?
Sobald Sie das offizielle, endgültige und vollständige Transcript of Records (ToR) von der Gastuniversität erhalten haben, ist ein Antrag auf Anerkennung in UNIGRAZonline zu erstellen und mit dem ToR (sowie allenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen, z.B. zur Notenumrechnung) per E-Mail einzureichen. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitung einige Wochen dauern kann!

Die Umrechnung der Fremdbeurteilungen in das österreichische Notensystem sind grundsätzlich einmal von Ihnen vorzunehmen und durch geeignete Nachweise zu belegen, wenn Sie den Antrag auf Anerkennung erstellen.
Tipp: Am besten noch während des Auslandsaufenthaltes in sich schlüssige geeignete Informationen direkt von der Gastuniversität beschaffen, welche die Übertragung der von der vergebenen Beurteilungen in das österreichische Notensystem bzw. in ECTS-Noten (A - F) ermöglichen und belegen. Meistens sind solche Informationen ohnehin auf der Rückseite des Transcripts of records oder auf der Homepage der ausländischen Gastuniversität zu finden. Diese Informationen sind dem Antrag beizulegen und unterliegen der Beweiswürdigung durch den 2. Vizestudiendekan. Bei Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
- Übersicht: Tipps zur Antragstellung
- Übersicht: Erforderliche Unterlagen im Detail
- Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Eingaben in UNIGRAZonline finden Sie hier.
Bitte reichen Sie dann Antrag und Unterlagen per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at ein. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
Allgemeine Anerkennungen aus dem Ausland

Vor einem Wechsel an die Universität Graz ist es essentiell, dass Sie sich vorab mit dem Studienangebot, den Aufnahme- und Zulassungsvoraussetzungen und dem Studium (Curriculum) vertraut machen. Detaillierte Informationen zu den Studiengängen der REWI-Fakultät und Links zu den Curricula finden Sie hier.
Für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz gibt es ein Aufnahmeverfahren. Es liegt zeitlich deutlich vor der Inskription und findet nur einmal pro Jahr statt. Informationen dazu finden Sie hier. Informationen zur Zulassung und zum Inskriptionsprozess sowie zu den Studienbeiträgen an der Universität Graz erhalten Sie von unserer Studien- und Prüfungsabteilung. Bitte klären Sie mit den zuständigen Stellen, welche Voraussetzungen und Fristen insbesondere bzgl. des Aufnahmeverfahrens, der Zulassung und der Inskription zu wahren sind.
Bei allen Fragen rund ums Studieren an der Universität Graz beraten Sie die Kolleg:innen vom Studien Info Service gerne.
Wir bitten um Verständnis, dass Anerkennungsmöglichkeiten nur im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens geprüft werden können. Ein Antrag auf Anerkennung kann erst nach Inskription eingereicht werden. Eine pauschale Anerkennung von Studienabschnitten, Semestern oder Studienjahren ist nicht möglich, sondern es ist auf die einzelnen Prüfungen abzustellen.
Erforderlich sind jedenfalls:
- Antrag auf Anerkennung als PDF (= aus UNIGRAZonline)
- Zeugnisse der ausländischen Universität für jede anzuerkennende Prüfung im Original mit Noten und ECTS-Anrechnungspunkten/credits, … (z.B. Studienbuch, Transcript of records).
- Bei fremdsprachigen Zeugnissen (Ausnahme: Englisch): von einer allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerin/einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer angefertigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache im Original - die originale Übersetzung muss mit der Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie derselben fest verbunden sein.
- Gegebenenfalls Beglaubigungen, sofern diese vorgeschrieben sind: Ausländische Urkunden müssen mit den in den für das jeweilige Ausstellungsland geltenden völkerrechtlichen Verträgen und Übereinkommen mit Österreich oder der Europäischen Union bzw. in der Beglaubigungsliste (Hochschulwesen) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung im jeweils letzten Stand vorgesehenen Beglaubigungen versehen sein.
- Belege zur Umrechnung der auf dem Zeugnis aufscheinenden Noten und Credits (wenn keine ECTS, sondern andere Einheiten ausgewiesen sein sollten).
- Vollständige offizielle Beschreibung der Lehrveranstaltung/Prüfung aus jenem Semester, in dem sie absolviert wurde (z.B. aus dem elektronischen Lehrveranstaltungsverzeichnis der anderen Universität). Diese werden grundsätzlich auf Deutsch, Englisch und Französisch akzeptiert, solange sie authentisch sind. Sollten sie nicht in diesen Sprachen verfügbar/abrufbar sein, wird entschieden, in welcher Form Übersetzungen einzureichen sind. Beschreibungen sind nicht erforderlich, wenn die Anerkennung freier Wahlfächer beantragt wird.
- Curriculum, demgemäß die Leistungen absolviert wurden.
- Unter Umständen weitere Unterlagen.
Die Unterlagen sind grundsätzlich auch eingescannt als PDF per E-Mail zu übermitteln, Originale sind zusätzlich einzureichen. Auf Ersuchen sind weitere Unterlagen vorzulegen.
Der Antrag ist in UNIGRAZonline zu erstellen und dann mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at einzureichen. Zusätzlich sind die Originale postalisch zu übermitteln oder nach Terminvereinbarung persönlich einzureichen.
Anleitungen zu den Eingaben in UNIGRAZonline sind hier zu finden. Wenn eine Übersetzung des Zeugnisses einzureichen ist, sind die Angaben in UNIGRAZOnline so wie in der Übersetzung gewählt vorzunehmen.