Vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation wurden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, wie an der Universität Graz insgesamt, im Einklang mit der geltenden Rechtslage Maßnahmen gesetzt, die einen weiteren Präsenzbetrieb nicht erlauben. Die Angehörigen der Fakultät nehmen ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Administration seit Anfang der Woche von außerhalb der Fakultät wahr. Sämtliche Servicestellen sind per E-Mail erreichbar.
Damit ist auch der Lehrveranstaltungsbetrieb in Präsenz bis voraussichtlich 4. April eingestellt. Alternative Lehrangebote (z.B. in Onlineformaten) werden derzeit erarbeitet und umgesetzt. Bis Ostern sind an der REWI-Fakultät alle Prüfungen im Präsenzweg (schriftlich und mündlich) abgesagt; auch hier arbeiten wir gemeinsam an Lösungen für die anspruchsvolle Situation, die unseren Studierenden bestmöglich entgegenkommen.
In sämtlichen Studienangelegenheiten bleibt das Referat für Studium und Lehre per E-Mail erreichbar (rewi.studium(at)uni-graz.at). Sämtliche Formulare können per E-Mail eingereicht werden, sofern diese über die von der Uni Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse gesendet werden. Es wird ersucht, vorerst von der Einbringung von nicht zeitkritischen Anliegen (z.B. Einreichung von Freien Wahlfächern) abzusehen. Alle Anfragen werden auch in dieser speziellen Situation so rasch als möglich beantwortet. Für wissenschaftliche Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen) gilt, dass vorerst auf die Einreichung der gedruckten Exemplare verzichtet wird. Das genaue Prozedere der Einreichung finden Sie auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie, dass Schritt 2 nur vorerst entfällt, d.h. die gedruckten Exemplare sind bis zum Abschluss Ihres Studiums nach der Wiedereinsetzung des Parteienverkehrs nachzureichen. Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (insbes. auch zu Beihilfen) finden Sie hier.
Alle öffentlichen Publikumsveranstaltungen an der Uni Graz sind bis auf Weiteres abgesagt, aber sie werden nachgeholt, sobald es geht.
Wir danken für Ihr Verständnis für die Situation, die für alle Mitglieder der Fakultät – ungeachtet Ihrer Funktion – im gleichen Maße anspruchsvoll ist. Gemeinsam werden wir Wege finden, die Herausforderungen im täglichen Betrieb bestmöglich zu bewältigen. Bei alldem dürfen wir nicht übersehen, dass wir mit den genannten und anderen Herausforderungen keineswegs allein sind, vielmehr andere deutlich härter von den verfügten Maßnahmen getroffen werden oder deutlich stärkere Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Vielfach besteht auch Verunsicherung hinsichtlich der geltenden Rechtslage und der rechtlichen Implikationen der derzeitigen Situation. Vor diesem Hintergrund will die REWI künftig in regelmäßigen Abständen die Expertise ihrer Angehörigen für derartige Fragen auf der Website oder im Newsletter nutzbar machen. Am Beginn steht mit der heutigen Ausgabe ein großes Interview mit Karl Stöger, in dem der REWI Graz Professor seine Einschätzung zur gegenwärtigen Rechtslage auf Basis des jüngsten Maßnahmenpakets teilt.
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