Ende letzten Jahres wurde von der UNESCO beschlossen, dass Graz ein eigenes, internationales Zentrum zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen bekommt. Es wird erst das zweite mit menschenrechtlicher Ausrichtung weltweit sein. Das ETC Graz, mit dem das an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eingerichtete UNI-ETC eng verbunden ist, trug wesentlich dazu bei, dass dieses UNESCO-Zentrum für Menschenrechte nach Graz geholt werden konnte.
Inhaltlich soll das UNESCO-Zentrum einen Beitrag zur UN-Agenda 2030 über Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (u.a. Bildung, inklusive, sichere, widerstandsfähige und nachhaltige Entwicklung von Städten und Siedlungen, die Förderung friedlicher und inklusiver Gesellschaften) leisten. Damit entsteht gemeinsam mit den an der Uni bestehenden Einrichtungen in Graz ein besonderer Cluster im Bereich der Menschenrechte, ergänzt dieses nicht nur die Tätigkeit des UNI-ETCs der Fakultät, sondern auch jene des an diesem bestehenden UNESCO-Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschliche Sicherheit. So betont auch Gerd Oberleitner, Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls und Professor am Institut für Völkerrecht, dass durch die Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Zentrum eine Stärkung der Netzwerkaktivitäten des Lehrstuhls und damit eine weitere Profilierung und Internationalisierung der Universität Graz im Bereich der Menschenrechte erreicht werden kann.
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