Richtlinien des Forschungsdekans & andere Informationen der Universität
Anschubfinanzierung: Antragsberechtigt ist jeder Forscher/jede Forscherin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Unterstützt wird die Ausarbeitung und Koordinierung von Projektanträgen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro. Anträge können laufend eingereicht werden. Die gegenständlich Richtlinie finden Sie hier.
Forschungsprämien: Auch heuer werden wieder Forschungsprämien vergeben. Antragsberechtigt sind alle Projektleiter/innen, welche im Kalenderjahr 2016 einen Antrag für ein Forschungsprojekt zur Einwerbung von Drittmitteln bei einer externen Stelle eingereicht haben. Hierfür ist der Forschungsantrag, soweit vorliegend auch die Entscheidung und die Bewertung der drittmittelvergebenden Stelle bis 31. März 2017 an rewi.forschung@uni-graz.at zu übermitteln. Die gegenständliche Richtlinie finden Sie hier.
Jungsforscherfonds 2017: Auch heuer ist wieder die Bewerbung um ein Stipendium des Jungforscherfonds 2017 des Universitätsrats und der STeiermärkischen Sparkasse möglich. Es werden wieder 4 Stipendien vergeben. Ende der Bewerbungsfrist ist der 15. März 2017. Nähere Informationen finden Sie hier.
Gedenkjahr 2018: 2018 wird Österreich den 100. Jahrestag seiner Gründung begehen. Die Universität Graz wurde aufgefordert, ihre Initiativen zu melden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
|