Förderprogramme
IKT der Zukunft - benefit - demografischer Wandel als Chance
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) startet die Ausschreibung 2016 in der Förderinitiative IKT der Zukunft: benefit – demografischer Wandel als Chance. Im Zentrum des Förderschwerpunkts benefit steht die Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen durch Forschung, Technologie und Innovation insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Ausgeschrieben sind Testregionen und IKT-gestützte Lösungen für unabhängiges Leben älterer Menschen. Informationen: www.ffg.at/ausschreibung-benefit-2016
FWF: Liste von FAQ zum Pilotprogramm "doc.funds"online
Der FWF hat zur Klärung häufig gestellter Fragen zum Pilotprogramm "doc.funds" eine Liste von FAQ auf die Homepage gestellt.
FWF: Lise-Meitner-Programm - Richtlinienänderung
Der FWF gibt bekannt, dass ab 1.Februar 2017 eine Richtlinienänderung des Lise-Meitner-Programms in Kraft tritt. Das neue Programm wird um die Schiene "Reintegration" erweitert, die für junge WissenschaftlerInnen, die längere Zeit im Ausland verbracht haben, eine Rückkehr nach Österreich attraktiv machen soll.
Themenoffene Ausschreibung für österreichisch-russische Forschungsprojekte
Der FWF hat im Sommer 2016 ein neues bilaterales Kooperationsabkommen mit der russischen Förderorganisation „Russian Science Foundation“ (RSF) abgeschlossen. Der FWF organisiert nun erstmals gemeinsam mit der RSF eine Ausschreibung für bilaterale österreichisch-russische Forschungsprojekte. Gefördert werden können inhaltlich stark integrierte Projekte aus allen Disziplinen im Bereich der Grundlagenforschung, wobei parallele Einreichungen bei RSF bzw. FWF notwendig sind und die Antragsrichtlinien der jeweiligen Förderorganisation gelten.
IFK Junior Fellowships
Die IFK_Junior Fellowships sind für österreichische NachwuchswissenschafterInnen in der Dissertationsphase vorgesehen sowie für nicht-österreichische DissertantInnen an österreichischen Universitäten. Die BewerberInnen müssen einen akademischen Abschluss vorweisen und dürfen mit Stichtag 1. Oktober 2017 nicht älter als 35 Jahre sein. Das Dissertationsvorhaben sollte ein interdisziplinäres Forschungsprojekt aus den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften oder der Kunst sein. Forschungsprojekte können, müssen sich aber nicht auf den aktuellen Themenschwerpunkt "Kulturen des Übersetzens" beziehen.