Leistungsstipendien
Bewerbungsfrist für SJ 2021/22 | Beurteilungszeitraum |
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26.09.2022 - 31.10.2022 | 01.10.2021 - 30.09.2022 |
SS 2020 verlängert die Anspruchsdauer
Da viele Studierende im Sommersemester 2020 wegen der damaligen COVID-19-Situation nur eingeschränkt Prüfungsleistungen erbringen konnten, wird aufgrund der Studienrechtlichen Sondervorschriften in Zusammenhang mit COVID-19 dieses Semester nicht in die Anspruchsdauer einfließen. Anders gesagt, erhalten dadurch alle Antragssteller*innen, welche im Sommersemester 2020 inskribiert waren, ein weiteres Toleranzsemester.
Anspruchsberechtigte Personengruppen | §§ 2-5 StudFG |
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Anspruchsdauer und Verlängerung der Anspruchsdauer | §§ 18-19 StudFG |
Leistungsstipendien an Universitäten | §§ 57 - 61 StudFG |
Studienförderungsgesetz (StudFG) |
Österreichische StaatsbürgerInnen | (§ 3 StudFG) |
EWR-BürgerInnen | (§ 4 StudFG) |
Staatenlose und Flüchtlinge | (§ 4 StudFG) |
BACHELORSTUDIUM & DIPLOMSTUDIUM (alle Versionen) | DOKTORATSSTUDIUM |
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Studienleistungen im Ausmaß von 50 ECTS im Beurteilungszeitraum | Studienabschluss im Beurteilungszeitraum |
Notendurchschnitt der 50 ECTS max. 2,00 | Notendurchschnitt aller LVen (außer DQ) max. 1,50 |
Einhaltung der Anspruchsdauer | Einhaltung der Anspruchsdauer |
Anführung der Studienleistung am Detailblatt (siehe "Einzureichende Unterlagen") | Beurteilung der Dissertation mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ |
Abschlussarbeiten werden entsprechen dem ECTS-Ausmaß des jeweiligen Curriculums berücksichtigt. | Beurteilung des Rigorosums mit der Note „Sehr gut“ oder „Gut“ |
Definition Anspruchsdauer: Mindeststudienzeit + ein Toleranzsemester pro Abschnitt bzw pro Studium
Information zur Anspruchsdauer aller Studien: Wurde ein Studienabschnitt des Diplomstudiums bzw. das Bachelor – oder Doktoratsstudium in den Monaten Oktober bzw. März beendet (siehe Abschlussdatum des jeweiligen Zeugnisses), dann zählen Leistungen dieser Monate noch zum vorangegangenen Semester.
Information zur Anspruchsdauer Diplomstudium: Die Anspruchsdauer eines weiteren Studienabschnitts im Diplomstudium beginnt nicht vor jenem Semester, in dem die abschließende Prüfung des vorangehenden Studienabschnittes abgelegt wurde.
Datum zur Feststellung der Einhaltung des Beurteilungszeitraumes | |
Übertritt Bachelor 19W auf 22W | Bei einem Übertritt auf die aktuelle Studienplanversion wird der tatsächliche Zeitpunkt der Prüfungsablegung herangezogen. |
Übertritt Diplom 18W auf 22W | Bei einem Übertritt auf die aktuelle Studienplanversion wird der tatsächliche Zeitpunkt der Prüfungsablegung herangezogen. Im Detailblatt sind daher die Leistungen lt. Curriculum 18W anzuführen. |
Diplom auf Bachelor | Leistungen, welche vom Diplomstudium auf das Bachelorstudium – und umgekehrt – anerkannt wurden, werden nicht berücksichtigt. Ausnahme: Werden Pflichtfächer des Bachelorstudiums im Diplomstudium – und umgekehrt – als Freies Wahlfach absolviert (ausdrücklich keine Zuordnung im Studium der Ablegung) können diese nach Anerkennung im anderen Studium für das Leistungsstipendium herangezogen werden. |
Anerkennungen nach § 78 UG (zB ERASMUS+, Universitätswechsel, anderes Studium der Uni Graz) | Bei anerkannten Leistungen nach § 78 UG ist das Anerkennungsdatum (Bescheiddatum) maßgeblich. |
Beim Nachweis hervorragender Studienleistungen im Ausmaß von 50 ECTS finden folgende Leistungen keine Berücksichtigung und sind daher nicht am Detailblatt anzuführen:
- Lehrveranstaltungen/Prüfungen, deren positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ lautet
- Freie Wahlfächer (somit sämtliche Lehrveranstaltungen bzw Prüfungen, die keinem Pflicht- oder Wahlfach des Bachelor- bzw. Diplomstudiums zugeordnet sind oder anerkannt wurden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Leistungen des Faches Römisches Recht im Rahmen eines Übertrittes von Diplom 18W auf 22W.
- Die Defensio (Version 18W), selbst dann, wenn sie im Rahmen einer Lehrveranstaltung absolviert wurde.
ACHTUNG: Unvollständige Anträge werden ausnahmslos nicht bearbeitet. Der elektronisch gestellte Antrag kann jederzeit während der Bewerbungsfrist von den Studierenden eingesehen, kontrolliert und auf Richtigkeit geprüft werden. Auskünfte, ob Anträge ordnungsgemäß eingebracht wurden, können nicht erteilt werden.
Allgemeine Unterlagen (alle Studien) | |
Meldebestätigung (Wohnzitz) in gut lesbarer Kopie | |
gültiger Reisepass in Kopie oder Nachweis über die Staatsbürgerschaft in Kopie (sowie gegebenenfalls weitere Nachweise über die Antragsberechtigung iSd §§ 2 bis 4 StudFG idgF) | |
bei Verlängerung der Anspruchsdauer iSd §§ 18, 19 StudFG: Vollständig ausgefülltes Formular sowie geeigneter Nachweis über das Vorliegen des geltend gemachten besonderen Grundes |
Zusätzliche Unterlagen (studienbezogen) | |
BACHELORSTUDIUM & DIPLOMSTUDIUM (alle Versionen) | DOKTORATSTUDIUM |
Detailblatt: Angabe der besten Leistungen im Ausmaß von 50 ECTS im Beurteilungszeitraum. – Sollte die Summe der angegebenen Leistungen höher sein als 50 ECTS, ist eine entsprechende Kürzung bei EINER Leistung vorzunehmen, um die 50 ECTS nicht zu überschreiten. | Rigorosenzeugnis in Kopie |
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über UNIGRAZonlline. Mit Beginn der Bewerbungsfrist erscheint die ensprechende Applikation "Leistungsstipendien".
Sollte kein aktiver UNIGRAZonline Account vorhanden sein, kann der Antrag auch per E-Mail an rewi.studium(at)uni-graz.at eingereicht werden.
Bachelorstudium & Diplomstudium (nach dem Kriterium des Notendurchschnittes der besten 50 ECTS im Beurteilungszeitraum)
- EUR 1.030,- für einen Notendurchschnitt von 1,00 bis 1,20
- EUR 850,- für einen Notendurchschnitt von 1,21 bis 1,50
- EUR 750,- für einen Notendurchschnitt von 1,51 bis 2,00
Doktoratsstudium (nach dem Kriterium der Beurteilung der Dissertation)
- EUR 1.030,- für die Beurteilung der Dissertation mit "Sehr Gut"
- EUR 850,- für die Beurteilung der Dissertation mit "Gut"
Die Auszahlung der Leistungsstipendien wird erfahrungsgemäß in der zweiten Dezemberhälfte durchgeführt. Wir bitten daher von Anfragen hierzu Abstand zu nehmen.
Staffelung der Auszahlungen | Statistische Auswertung |
SJ 2021/22 | SJ 2021/22 |
SJ 2020/21 | SJ 2020/21 |
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.