Summer Schools

Sie spielen mit dem Gedanken, eine Summer School im Inland oder Ausland zu machen? Sehr gut. Wichtige Informationen zum Anerkennungsprozess und nützliche Links finden Sie hier.
Summer Schools sind meist einwöchige bis zweimonatige wissenschaftliche Fachkurse.
Leider existieren keine umfassenden Auflistungen über das äußerst umfangreiche weltweite oder länderweise Kursangebot, das Büro für Internationale Beziehungen hat eine Auswahl an Summer Schools zur Verfügung gestellt.
Informationen finden Sie meist auf den Websites der ausländischen Universitäten. Teilweise verfügen auch ausländische Botschaften über Informationen.
Nützliche Links:
Grundsätzlich ist es möglich, vor Besuch einer Summer School im Ausland einen Antrag auf Vorausanerkennung (Vorausbescheid) zu stellen, um Anrechnungsmöglichkeiten vorab abzuklären. Innerhalb Österreichs sind keine Vorausanerkennungen möglich, daher ist eine allfällige Anerkennung erst nach erfolgreicher Absolvierung der inländischen Summer School möglich - sofern die geforderten Voraussetzungen vorliegen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen für die Anerkennung von Summer Schools. Lesen Sie bitte auch die allgemeinen Informationen zu Vorausbescheid und/oder Anerkennung:
- Informationen zum Vorausbescheid finden Sie hier.
- Nach der Absolvierung der Summer School ist ein Antrag auf Anerkennung einzureichen. Informationen dazu finden Sie hier.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.
REWI-Anerkennung
REWI-Anerkennung
RESOWI-Zentrum
Bauteil A
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.
So geht's:
1. Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: Praktikum, Studienplanwechsel, Nostrifizierung, freie Wahlfächer (nur, sofern sie direkt über das jeweilige Studium absolviert wurden).
2. Antrag aus UNIGRAZonline und alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail einreichen (von der Studierenden-E-Mail-Adresse).
3. Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.
Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt.
Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn eine gleichwertige Leistung vorliegt (§ 78 UG) und auch sonstige studienrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.