Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Vorausbescheid - Antragerstellung

Auch wenn es gefühlt noch lange dauert, bis das Auslandssemester richtig losgeht: Die Zeit verfliegt - also legen Sie so schnell wie möglich los, damit Sie Vorausbescheid und Learning Agreement von Ihrer To-Do-Liste streichen können! Es gilt: First come, first served.

Der Antrag auf Vorausbescheid ist in UNIGRAZonline zu erstellen und dann mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen. Sie benötigen also Informationen und Belege von der Gastuniversität, um den Antrag erstellen zu können. Das Learning Agreement kann nur uno actu mit dem Vorausbescheid genehmigt werden.

Fachprüfung Europarecht? Fachprüfung Völkerrecht? 3. Abschnitt? Wie geht das? Kurzum: Es kommt vor allem auf die Lehrveranstaltungen an, die Sie an der Gastuniversität besuchen können. Daher:  Beschaffen Sie rechtzeitig alle Informationen (siehe auch "erforderliche Unterlagen"), damit Sie einen Antrag auf Vorausbescheid  erstellen und das Learning Agreement einreichen können. 

Alle Informationen zu den Unterlagen, die gemeinsam mit Ihrem Antrag einzureichen sind, finden Sie hier in dieser Übersicht.

REWI-Anerkennung

REWI-Anerkennung

RESOWI-Zentrum
Bauteil A
Universitätsstraße 15
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3072

Ein Einbringen von Anfragen/Anträgen ist per E-Mail/Telefon möglich.
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.

So geht's:

1. Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: Praktikum, Studienplanwechsel, Nostrifizierung, freie Wahlfächer (nur, sofern sie direkt über das jeweilige Studium absolviert wurden).

2.  Antrag aus UNIGRAZonline und alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail einreichen (von der Studierenden-E-Mail-Adresse).

3. Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.

Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt.

Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn eine gleichwertige Leistung vorliegt (§ 78 UG) und auch sonstige studienrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.