Änderungen während des Aufenthalts (insbesondere Erasmus+)

Im Prinzip funktioniert alles ganz gleich (Antragerstellung, erforderliche Unterlagen, Einreichung) wie beim Vorausbescheid vor dem Aufenthalt, nur dass eben statt des "Learning Agreements before the Mobility" die bereits durch die Gastuniversität genehmigten "Changes to the learning agreement" zu übermitteln sind. Es sind nur neue Lehrveranstaltungen (bzw. Lehrveranstaltungen, bei denen sich nachträglich etwas geändert hat) in den neuen, weiteren Vorausbescheid aufzunehmen. Wenn nur Lehrveranstaltungen ersatzlos gestrichen werden, sind nur die "Changes to the learning agreement" zu übermitteln***. Details: siehe Schritt 1 bis 3.
***NEU: Für Aufenthalte ab dem Wintersemester 2023/24 ist das Learning Agreement nach Genehmigung des Vorausbescheides nur mehr elektronisch in Mobility Online zu generieren. Details zum elektronischen Learning Agreement erfahren Sie primär vom Büro für Internationale Beziehungen.
Füllen Sie die "Changes to the learning agreement" aus (das Formular übermittelt Ihnen das Büro für Internationale Beziehungen per E-Mail zu Beginn des jeweiligen Semesters) und lassen Sie die Änderungen zuerst durch Ihre Gastuniversität genehmigen. Bei Problemen und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Learning Agreement wenden Sie sich bitte an das Büro für Internationale Beziehungen (BIB).
***NEU: Für Aufenthalte ab dem Wintersemester 2023/24 ist das Learning Agreement nach Genehmigung des Vorausbescheides nur mehr elektronisch in Mobility Online zu generieren. Details zum elektronischen Learning Agreement erfahren Sie primär vom Büro für Internationale Beziehungen.
Nur, wenn Lehrveranstaltungen ersatzlos gestrichen wurden (ausschließlich "deleted components"), ist kein weiterer Vorausbescheid zu beantragen.
Bereits genehmigte Vorausbescheide behalten ihre Gültigkeit. Deshalb ist ein weiterer Antrag auf einen neuen Vorausbescheid zu erstellen. In diesen sind nur jene Lehrveranstaltungen aufzunehmen, bei denen sich etwas geändert hat. E contrario: Lehrveranstaltungen, bei denen sich nichts geändert hat, sind nicht neuerlich im Antrag auf Vorausbescheid aufzunehmen. Der Antrag ist gleich wie vor dem Auslandssemester in UNIGRAZonline zu erstellen und danach samt erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen (gleiches Prozedere).
Änderungen, bei denen ein weiterer Vorausbescheid zu beantragen ist, können beispielsweise sein:
- Weitere, neue Lehrveranstaltung (zB wenn eine Lehrveranstaltung durch eine andere ersetzt wurde), deren Anerkennung bisher noch in keinem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Nachträgliche Verringerung der ECTS-Credits einer Lehrveranstaltung, deren Anerkennung bereits in einem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Nachträgliche Änderung des Titels einer Lehrveranstaltung, deren Anerkennung bereits in einem Vorausbescheid genehmigt wurde.
- Eine Lehrveranstaltung, die gemeinsam mit anderen Lehrveranstaltungen als "Paket" in einem Vorausbescheid für eine (Fach-)Prüfung anerkannt wurde, kann doch nicht absolviert werden, weist nachträglich weniger ECTS-Credits oder Änderungen im Titel auf.
Nachdem das geänderte Learning Agreement von dem/der Studierenden und der Gastuniversität unterschrieben und der Antrag auf einen weiteren Vorausbescheid in UNIGRAZonline erstellt wurde, sind das geänderte Learning Agreement und der Antrag auf Vorausbescheid samt den erforderlichen Unterlagen von der Studierenden-E-Mail-Adresse aus an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at zu schicken.
***NEU für Aufenthalte ab dem Wintersemester 2023/24: Das Learning Agreement ist nicht mehr zu schicken. Es ist nach Genehmigung des Vorausbescheides direkt in Mobility Online zu generieren. Details dazu erfahren Sie primär vom Büro für Internationale Beziehungen.
- Für den Vorausbescheid sind die gleichen Unterlagen (authentische ECTS-Nachweise, Inhaltsbeschreibungen, ...) als Beilagen per E-Mail einzureichen wie beim Antrag auf Vorausbescheid vor Antritt des Auslandssemesters.
- Wenn Lehrveranstaltungen ersatzlos gestrichen wurden (= ausschließlich "deleted components"), ist nur das Learning Agreement "Changes to the Learning Agreement" (kein Antrag auf Vorausbescheid, keine sonstigen Unterlagen) zu übermitteln***.
REWI-Anerkennung
REWI-Anerkennung
RESOWI-Zentrum
Bauteil A
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.
So geht's:
1. Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: Praktikum, Studienplanwechsel, Nostrifizierung, freie Wahlfächer (nur, sofern sie direkt über das jeweilige Studium absolviert wurden).
2. Antrag aus UNIGRAZonline und alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail einreichen (von der Studierenden-E-Mail-Adresse).
3. Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.
Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt.
Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn eine gleichwertige Leistung vorliegt (§ 78 UG) und auch sonstige studienrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.