Universitätswechsel
Vor dem Universitätswechsel
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf das Diplomstudium der Rechtswissenschaften, wenn es an einer österreichischen Universität begonnen wurde und dieses Studium nun an der Universität Graz studiert werden soll. Es geht nicht um Leistungen aus sonstigen Studien.
Bei einem Wechsel der Universität ist es essentiell, dass Sie sich vorab mit dem Studienplan und damit den Prüfungen der Universität, an die Sie wechseln möchten, vertraut machen. Der Aufbau der Studienpläne unterscheidet sich im Diplomstudium der Rechtswissenschaften österreichweit beträchtlich.
Für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften gibt es ein Aufnahmeverfahren, das zeitlich deutlich vor der Inskription liegt. Informationen zum Inskriptionsprozess an der Universität Graz erhalten Sie bei der Studien- und Prüfungsabteilung.
Bitte klären Sie mit den zuständigen Stellen, welche Voraussetzungen und Fristen insbesondere bzgl des Aufnahmeverfahrens und der Inskription zu wahren sind!
Bitte beachten Sie, dass bei jedem Universitätswechsel Fristen einzuhalten sind. Relevant können beispielsweise sein: Fristen im Zusammenhang mit dem Aufnahmeverfahren, Inskriptionsfristen, ... Bitte klären Sie Voraussetzungen und Fristen insbesondere bzgl des Aufnahmeverfahrens und der Inskription mit den zuständigen Stellen!
Ferner sind auch Anmeldefristen zu Lehrveranstaltungen einzukalkulieren (Beginn und Ende: in der Regel bereits deutlich vor Semesterbeginn). Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind nur bei aufrechter Inskription möglich.
Leistungen, die Sie an einer anderen Universität erbracht haben, werden erst berücksichtigt, wenn das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist. Daher: Kalkulieren Sie ausreichend Zeit (= jedenfalls mehrere Wochen Bearbeitungsdauer) für den Anerkennungsprozess ein, um nach Ausstellung des Anerkennungsbescheides die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen wahren zu können. Anträge auf Anerkennung können nur bei aufrechter Inskription eingebracht werden.
Der Aufbau der Studienpläne unterscheidet sich im Diplomstudium der Rechtswissenschaften österreichweit beträchtlich. Die Anerkennungsinformation soll als Orientierungshilfe bei einem beabsichtigten Wechsel an die Universität Graz dienen und ist rechtlich unverbindlich. Beachten Sie, dass jegliche Informationen immer nur nach Maßgabe der aktuell geltenden Regelungen gegeben werden können.Es könnte beispielsweise zu Änderungen studienrechtlicher Vorschriften (Studienplan, ect) kommen und daher zum Zeitpunkt Ihres tatsächlichen Universitätswechsels wieder andere Voraussetzungen bzgl der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen vorliegen. Die Anerkennungsinformation finden Sie hier.
Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung obliegt jedenfalls dem 2. Vizestudiendekan auf Antrag der/des Studierenden. Ein Antrag kann erst nach Inskription im Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz gestellt werden.
Bitte nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse bei einem sich abzeichnenden Universitätswechsel rechtzeitig mit uns Kontakt bezüglich der Anerkennungen auf!
Nach dem Universitätswechsel an die Universität Graz
Was sind Ihre ersten Schritte an der Universität Graz?
Nach der Inskription ist ein Antrag auf Anerkennung (§ 78 Abs UG) in UNIGRAZonline zu erstellen und mitsamt den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Der Anerkennungsantrag kann erst nach Inskription gestellt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
Im Antrag ist anzugeben, für welches Fach die absolvierte Prüfung anerkannt werden soll. Orientieren Sie sich dabei an der Anerkennungsinformation. Wenn Sie (Lehrveranstaltungs-)Prüfungen absolviert haben, die nicht auf der Anerkennungsinformation berücksichtigt sind, aber mit einem Fach des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Graz äquivalent sein könnten, können Sie den Antrag entsprechend stellen.
Siehe zu den Eingaben im Detail unsere Anleitung (Diplom JUS 18W).
1. Antrag auf Anerkennung als PDF (= "Anerkennungsdruckliste" aus UNIGRAZonline)
2. Zeugnis (mit Amtssignatur oder im Original)
3. Vollständige offizielle LV-Beschreibung aus jenem Semester, in dem die LV/Prüfung absolviert wurde (aus dem elektronischen Lehrveranstatungsverzeichnis der anderen Universität) als PDF. Ausnahme: Beschreibungen sind nicht erforderlich, wenn Anerkennungen genau gemäß einer Anerkennungsinformation oder von freien Wahlfächern beantragt werden.
4. (Nur) bei Universitätswechsel (Wechsel des Diplomstudiums innerhalb Österreichs) zusätzlich erforderlich:
- jedenfalls Abgangsbescheinigung (mit Amtssignatur)
- jedenfalls Studienzeitbestätigung (mit Amtssignatur),
- eigene Bestätigung über die absolvierte StEOP (nur, wenn eine funktionale Anerkennung der StEOP erfolgen soll)
5. Auf Ersuchen sind weitere Unterlagen vorzulegen – z.B. (ausgelaufene) Curricula, ect.
REWI-Anerkennung
REWI-Anerkennung
RESOWI-Zentrum
Bauteil A
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.
So geht's:
1. Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: Praktikum, Studienplanwechsel, Nostrifizierung, freie Wahlfächer (nur, sofern sie direkt über das jeweilige Studium absolviert wurden).
2. Antrag aus UNIGRAZonline und alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail einreichen (von der Studierenden-E-Mail-Adresse).
3. Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.
Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt.
Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn eine gleichwertige Leistung vorliegt (§ 78 UG) und auch sonstige studienrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.