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Anerkennungen Österreich (andere Universitäten)

Alpbacher Universitätskurs Europarecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck in Alpbach (Tirol) 2022

Im Namen des 2. Vizestudiendekans Univ.-Prof. DDr. Dr.h.c. Bernd Wieser wird die Gleichwertigkeit des „Alpbacher Universitätskurses Europarecht“ der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino und dem Europäischen Forum Alpbach 2022, 21.08.2022 bis 02.09.2022, Abschlussprüfung 6 ECTS, mit der Fachprüfung aus Europarecht (2. Abschnitt Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz idF 18W) bestätigt.

Prozedere für die Anerkennung: Siehe Anleitung "Anerkennungsantrag (andere Universität)".

Sonstige Auskünfte/Prognosen über die Gleichwertigkeit/Anrechenbarkeit von Leistungen sind grundsätzlich nicht möglich. Die Möglichkeit der Anerkennung kann erst bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages auf Anerkennung geprüft werden. Ausnahme: Universitätswechsel (Wechsel des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften).

 

Anleitungen zu den Eingaben in UNIGRAZonline finden Sie hier

Bei einem Universitätswechsel (= Diplomstudium der Rechtswissenschaften, wenn es an einer österreichischen Universität begonnen wurde, und das Diplomstudium der Rechtswissenschaften nun an der Universität Graz fortgesetzt werden soll) finden Sie hier in Ergänzung wichtige zusätzliche Informationen (Prozedere, Anerkennungsinformation, ect).

1. Antrag auf Anerkennung als PDF (= "Anerkennungsdruckliste" aus UNIGRAZonline)

2. Zeugnis mit Amtssignatur oder im Original (= mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Institution)

3. Vollständige offizielle LV-Beschreibung aus jenem Semester, in dem die LV/Prüfung absolviert wurde (aus dem elektronischen Lehrveranstatungsverzeichnis der anderen Universität) als PDF. Ausnahme: Beschreibungen sind nicht erforderlich, wenn Anerkennungen genau gemäß einer Anerkennungsinformation oder von freien Wahlfächern beantragt werden.

4. (Nur) bei Universitätswechsel (Wechsel des Diplomstudiums innerhalb Österreichs) zusätzlich erforderlich:

  • jedenfalls Abgangsbescheinigung (mit Amtssignatur)
  • jedenfalls Studienzeitbestätigung (mit Amtssignatur),
  • eigene Bestätigung über die absolvierte StEOP (nur, wenn eine funktionale Anerkennung der StEOP erfolgen soll)

5. Auf Ersuchen sind weitere Unterlagen vorzulegen – z.B. (ausgelaufene) Curricula, ect.

REWI-Anerkennung

REWI-Anerkennung

RESOWI-Zentrum
Bauteil A
Universitätsstraße 15
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3072

Ein Einbringen von Anfragen/Anträgen ist per E-Mail/Telefon möglich.
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.

So geht's:

1. Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: Praktikum, Studienplanwechsel, Nostrifizierung, freie Wahlfächer (nur, sofern sie direkt über das jeweilige Studium absolviert wurden).

2.  Antrag aus UNIGRAZonline und alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail einreichen (von der Studierenden-E-Mail-Adresse).

3. Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.

Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt.

Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn eine gleichwertige Leistung vorliegt (§ 78 UG) und auch sonstige studienrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

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