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Allgemeine Anerkennungen aus dem Ausland

Vor einem Wechsel an die Universität Graz ist es essentiell, dass Sie sich vorab mit dem Studienangebot, den Aufnahme- und Zulassungsvoraussetzungen und dem Studium (Curriculum) vertraut machen. Der Aufbau der Studienpläne unterscheidet sich im Diplomstudium der Rechtswissenschaften österreichweit beträchtlich.

Für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz gibt es ein Aufnahmeverfahren, das zeitlich deutlich vor der Inskription liegt.

Informationen zur Zulassung und zum Inskriptionsprozess sowie zu den Studienbeiträgen an der Universität Graz erhalten Sie bei der Studien- und Prüfungsabteilung. Bitte klären Sie mit den zuständigen Stellen, welche Voraussetzungen und Fristen insbesondere bzgl des Aufnahmeverfahrens, der Zulassung und der Inskription zu wahren sind.

Auch unser Studien Info Service berät Sie gerne, wenn Sie sich für ein Studienangebote an der Universität Graz interessieren. 

Wir bitten um Verständnis, dass Anerkennungsmöglichkeiten nur im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens geprüft werden können. Ein Antrag auf Anerkennung kann erst nach Inskription eingereicht werden. Eine pauschale Anerkennung von Studienabschnitten, Semestern oder Studienjahren ist nicht möglich, sondern es ist auf die einzelnen Prüfungen abzustellen.   

Der Antrag ist in UNIGRAZonline zu erstellen und dann mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen. Anleitungen zu den Eingaben finden Sie hier. 

Wenn eine Übersetzung des Zeugnisses einzureichen ist, sind die Angaben der Übersetzung zu übernehmen.

Erforderlich sind jedenfalls:

  • Antrag auf Anerkennung als PDF (= aus UNIGRAZonline)
  • Zeugnisse der Fremduniversität für jede anzuerkennende Leistung im Original (mit Noten und ECTS-Anrechnungspunkten/credits, ...).
  • Bei fremdsprachigen Zeugnissen (Ausnahme: Englisch): zusätzlich auch eine Übersetzung durch eine/einen allgemein beeidete/n und gerichtlich zertifizierte/n Dolmetscher/in im Original. Die Übersetzungen sollen mit der Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie derselben fest verbunden sein.
  • Gegebenenfalls Beglaubigungen, sofern diese vorgeschrieben sind.
  • Belege zur Umrechnung der auf dem Zeugnis aufscheinenden Noten und Credits (wenn keine ECTS, sondern andere Einheiten ausgewiesen sein sollten).
  • Vollständige offizielle Beschreibung der Lehrveranstaltung/Prüfung aus jenem Semester, in dem sie absolviert wurde (z.B. aus dem elektronischen Lehrveranstaltungsverzeichnis der anderen Universität). Diese werden grundsätzlich auf Deutsch, Englisch und Französisch akzeptiert, solange sie authentisch sind. Sollten sie nicht in diesen Sprachen verfügbar/abrufbar sein, wird entschieden, in welcher Form Übersetzungen einzureichen sind. Beschreibungen sind nicht erforderlich, wenn die Anerkennung freier Wahlfächer beantragt wird.
  • Unter Umständen weitere Unterlagen, wie z.B. das Curriculum, dem gemäß die Leistungen absolviert wurden.

Die Unterlagen sind als PDF per E-Mail zu übermitteln, Originale sind zusätzlich einzureichen. Auf Ersuchen sind weitere Unterlagen vorzulegen.

 

REWI-Anerkennung

REWI-Anerkennung

RESOWI-Zentrum
Bauteil A
Universitätsstraße 15
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3072

Ein Einbringen von Anfragen/Anträgen ist per E-Mail/Telefon möglich.
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.

So geht's:

1. Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: Praktikum, Studienplanwechsel, Nostrifizierung, freie Wahlfächer (nur, sofern sie direkt über das jeweilige Studium absolviert wurden).

2.  Antrag aus UNIGRAZonline und alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail einreichen (von der Studierenden-E-Mail-Adresse).

3. Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.

Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt.

Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn eine gleichwertige Leistung vorliegt (§ 78 UG) und auch sonstige studienrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

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