UNIGRAZonline, LV-Anmeldung
LV-Anmeldungen
Für die Zulassung zur Teilnahme ist eine Anmeldung in dieser Frist unbedingt erforderlich. Anmeldungen ausserhalb der Anmeldefrist können aus organisatorischen Gründen in keinem Fall berücksichtigt werden.
LASSEN SIE SICH ZEIT! DER ANMELDEZEITPUNKT IST VÖLLIG OHNE BEDEUTUNG FÜR DIE REIHUNG!
Start | LV-Typ | Ende |
---|---|---|
09.02.2021 | Start Anmeldung für alle Vorlesungen (VO) | 30.06.2021 |
09.02.2021 | Start Anmeldungen für alle Arbeitsgemeinschaften (AG) | 21.02.2021 |
09.02.2021 | Start Anmeldungen für alle Kurse (KS) - Ausnahme: abweichende Anmeldefristen für Klausurenkurse beachten! | 21.02.2021 |
09.02.2021 | Start Anmeldungen für alle Vorlesung-Übungen (VU) | 21.02.2021 |
09.02.2021 ab 12:30 Uhr | Start Anmeldungen für alle Übungen (UE) | 21.02.2021 |
09.02.2021 ab 14:30 Uhr | Start Anmeldungen für alle Seminare (SE) und Proseminare (PS) | 21.02.2021 |
12.02.2021 ab 08:30 Uhr | Volkswirtschaftslehre mit juristischen Bezügen | 21.02.2021 |
12.02.2021 ab 13:30 Uhr | Externes und internes Rechnungswesen (BWL für JuristInnen) | 21.02.2021 |
ab 11.01.2021 | Fremdsprachenkurse von Treffpunkt Sprachen | zur Homepage |
Die Anmeldungen für Repetitorien (RE), Doktoratskolloquien (DQ), Diplomandenseminare (PV) und Moot-Courts (PR), Konversatorien (KV) und Klausurenkurse werden separat bekannt gegeben. Bitte beachten Sie die Informationen zum Anmeldestart bei jeder LV in UNIGRAZonline. |
Allgemeine Regeln
- Melden Sie sich - in Ihrem eigenen Interesse - nur zu jenen Lehrveranstaltungen an, die Sie auch wirklich absolvieren wollen. Eine Anmeldung zu zu vielen Lehrveranstaltungen gleichzeitig erlaubt es dem Referat für Studium und Lehre nicht mehr, den wahren Bedarf an Plätzen zu erkennen und tatsächlich notwendige Zusatzkurse anzubieten!
- Gleiches gilt für Prüfungsanmeldungen, beachten Sie jedoch die besonderen Bestimmungen und möglichen Konsequenzen bei einer unterlassenen Abmeldung!
Bitte achten Sie darauf, dass im Studienjahr 2020/2021 für jede Lehrveranstaltung anmelden müssen, die Sie besuchen möchten (auch Vorlesungen). Dies ist eine neue Bestimmung aufgrund von COVID-19 und notwendig für ein mögliches Contact Tracing. Ein Einlass in den Hörsaal ohne Anmeldung ist leider nicht möglich.
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen haben eine beschränkte TeilnehmerInnenanzahl. Achten Sie auf die Gruppengröße und melden Sie sich am besten zu Lehrveranstaltungen an, bei denen die Anzahl der WartelistenteilnehmerInnen nicht üder der festgelegten Gruppengröße liegt. Wichtig: Die Anmeldung erfolgt in jedem Fall voerst auf eine Warteliste, nach der Reihung werden Sie über einen Fixplatzerhalt per E-Mail (auf ihre Uni-Graz Studierendenadresse) verständigt.
Besonders wichtig:
Der Prüfungsakt beginnt bereits mit der Übernahme der ersten Teilleistung (zB Übernahme eines Referatsthemas, Kenntnisnahme der ersten Prüfungsfrage, aktive Mitarbeit,...). Ab diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme an der LV mit einem Prüfungsantritt zu vergleichen. Wenn der/die Studierende die weitere Teilleistung ohne wichtigen Grund (zb ärztliches Attest) nicht mehr erbringt, gilt dies als Prüfungsabruch, und die Prüfung ist negativ zu beurteilen.
Deshalb: Bitte melden Sie sich sofort wieder ab, falls Sie eine Lehrveranstaltung nicht besuchen wollen oder können, um eine negative Beurteilungen zu vermeiden.
Bitte achten Sie darauf, dass im Studienjahr 2020/2021 für jede Lehrveranstaltung anmelden müssen, die Sie besuchen möchten (auch Vorlesungen). Dies ist eine neue Bestimmung aufgrund von COVID-19 und notwendig für ein mögliches Contact Tracing. Ein Einlass in den Hörsaal ohne Anmeldung ist leider nicht möglich.
Weiters erhalten Sie den vollen Zugang zu den Informationen und zu den Zusatzmaterialien in UNIGRAZonline sowie auf Lernplattformen, wenn Sie zur Vorlesung angemeldet sind und werden automatisch über Hörsaaländerungen oder entfallende Termine verständigt.
Entgegen zu den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist bei Vorlesungen eine separate Anmeldung zu den angebotenen Prüfungsterminen notwendig. Achten Sie auf die Anmeldefristen!
Studienplan version | 18W | 11W (auslaufend) | |
Vorzieh- | Neben den STEOP-LVs können mit Ausnahme des Faches "Rechtstheorie und juristisches Methodenlehre" weitere Prüfungen im Umfang von 22 ECTS absolviert werden. Auch die freien Wahlfächer (zB Repetitorien) werden hinzugerechnet* | Neben den STEOP-LVs können weitere Prüfungen im Umfang von 21 ECTS absolviert werden* | |
*Diese Regelung ist aufgrund von Covid-19 im WS 20/21 und SS 21 ausgesetzt! | |||
Vorziehregelung im 2. Studien- | Nach positiver Absolvierung der STEOP und zusätzlichen 20 ECTS des 1. Studienabschnittes können die Fächer Strafrecht, Völkerrecht, Europarecht und ein Wahlpflichtkurs vorgezogen werden. | Nach positiver Absolvierung der STEOP und zusätzlichen 10 SSt der Pflichtfächer des 1. Studienabschnittes, können 10 SSt vorgezogen werden. | |
Erst nach der Ausfertigung des 1. Diplomprüfungszeugnisses gilt der Abschnitt als abgeschlossen! Die Anmeldung für Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus dem 2. Studienabschnitt über die Vorziehregelung hinaus ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. | |||
Vorziehregelung | Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen setzt den Abschluss des 1. Studienabschnittes voraus | ||
Das Vorziehen von Seminaren ist erst möglich, wenn auch die LV "Methodik und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens" positiv absolviert wurde. | keine weiteren Regelungen | ||
Diplomarbeit | Diese kann erst nach Abschluss des 2. Studienabschnittes eingereicht werden (Diplomprüfungszeugnis muss ausgestellt sein). |
Wenn Sie Voraussetzungen bereits erfüllt haben (durch Anerkennung), beachten Sie bitte die wichtige Informationen zur bedingten Anmeldung: weitere Informationen
Modultitel/ | Voraussetzung(en) | ||
---|---|---|---|
B. | Zivilrecht | A. 1 Der juristische Fall als Einstieg in das Recht | |
C. | Öffentliches | A. 1 Der juristische Fall als Einstieg in das Recht | |
D. | Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | A. Einführung in das Recht | |
E. | Verfahrensrecht | A. Einführung in das Recht | |
F. | Europarecht | A. 1 Der juristische Fall als Einstieg in das Recht | |
G. | Projektabwicklung für TechnikerInnen | B. Zivilrecht | |
H. | Vertiefung Öffentliches Wirtschaftsrecht | C. Öffentliches Wirtschaftsrecht | |
I.3 | Finanzrecht | A. Einführung in das Recht | |
I.4 | Eigen-/ | D. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | |
J. | Vorsorge- und Krisenmanagement | D. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | |
K. | Schutz des geistigen Eigentums | B. Zivilrecht |
Anmeldung
Sofern es sich um nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VO, FP) handelt, ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung in UNIGRAZonline unbedingt erforderlich.
Entnehmen Sie die An- und Abmeldefristen aus UNIGRAZonline. Mündliche Fachprüfungen werden von den jeweiligen Instituten angeboten.
Abmeldung
Eine Abmeldung von einer Prüfung ist jederzeit innerhalb der in UNIGRAZonline festgelegten Frist möglich. Eine spätere Abmeldung studienrechtlich nur bis max (!) 48 Stunden vor Prüfungsbeginn schriftlich an den/die LehrveranstaltungsleiterIn bzw. an das zuständige Sekretariat zu melden. Bei Unterlassung der Abmeldung hat die/der PrüferIn die Möglichkeit Sie erst nach Ablauf von 8 Wochen oder erst zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zuzulassen.
Eine Abmeldung von der Vorlesungsprüfung "Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts" ist an rewi.studium(at)uni-graz.at zu schreiben - siehe dazu die Infos zur Lehrveranstaltung.
- Negativ beurteilte Prüfungen können drei Mal wiederholt werden (= vier Antritte).
- die zweite Wiederholung (= dritter Antritt) kann auf Antrag der Studierenden kommissionell absolviert werden.
- die dritte Wiederholung (= vierter und letztmöglicher Antritt) muss kommissionell absolviert werden.
- Wird die dritte Wiederholung negativ absolviert, erlischt die Zulassung zum Diplomstudium.
- Ausnahme Ausschluss innerhalb der STEOP: Die neuerliche Zulassung kann frühestens für das drittfolgende Semester (= zwei Semester) nach dem Erlöschen der Zulassung beantragt werden. Dies ist maximal zwei Mal möglich.
Anmeldung zur kommissionellen Lehrveranstaltung oder Prüfung
- Entsprechendes Formular ausfüllen und per E-Mail an rewi.studium@uni-graz.at
- Keine separate Anmeldung über UNIGRAZonline erforderlich/möglich, da die Anmeldung vom Referat für Studium und Lehre durchgeführt wird
Dieses Anmeldeprozedere gilt für "freiwillige" (ab der 2. Wiederholung) und verpflichtende (ab der 3. Wiederholung) kommissionelle Antritte.
Zusatzinformationen
- Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (zB: KS, SE) muss vor der Abgabe des Formulars die Unterschrift der/des Lehrenden über die Fixplatz-Zusage eingeholt werden.
- Bei mündlichen Fachprüfungen muss vor Abgabe des Formulars ein Prüfungstermin am zuständigen Institut vereinbart und am Formular bestätigt werden.
- Die Änderung der Prüfungsmodalität (zB von schriftlich auf mündlich) ist nicht möglich.
Sollten auch die letze zulässige Wiederholung einer Prüfung negativ beruteilt werden, erlischt die Zulassung zum Studium gem § 68 Abs 1 Z 3 UG an der Karl-Franzens Universität Graz.
Es ist möglich sich an einer anderen österreichischen Universität für ein JUS-Studium einzuschreiben.
Ausnahme STEOP-Prüfungen:
Nach negativer Beurteilung der letzen zulässigen Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der STEOP, ist eine neuerliche Zulassung zum Studium im drittfolgendem Semester nach Erlöschen der Zulassung möglich. Die neuerliche Zulassung kann zweimal beantragt werden.
Nach der neuerlichen Zulassung beginnt die Antrittszählung wieder bei "0". Bereits positiv absolvierte Prüfungen verlieren ihre Gültigkeit nicht.
Wichtige Information:
Beachten Sie bitte, dass Noten von LVs der juristischen Fakultät (d.h. alle LVs mit der Kennzahl 2xx.xxx) auch nicht als Freies Wahlfach im Rahmen eines anderen Studiums absolviert werden können. Diese Leistungen werden von Amts wegen nichtig erklärt.
Zuordnungen von LVs zum Studienplan
Um in UNIGRAZonline rasch zu sehen, welche Lehrveranstaltungen zu welchen Fächern zugeordnet sind, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen von UNIGRAZonline
- Dropdown Menü "Suche"
- Studien
- Suchbegriff "Rechtswissenschaften*"
- Status:
- "laufend" für alle im
- Diplomstudium Version 18W,
- Doktoratsstudium 09W,
- Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe 19W
- "auslaufend" für alle im Diplomstudium Version 11W
- "laufend" für alle im
- Suchen
Suche nach englischen Lehrveranstaltungen an der Uni Graz
Link zur englischen LV-Suche (zur Verfügung das aktuelle und vorangegangene Studienjahr)
https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbENLVSuche.wbEnLvSuchePage
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
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