UNIGRAZonline, LV-Anmeldung
Achtung! Umstellung der Studienplanansicht auf "SPO"!
Diese System-Umstellung steht nicht in Verbindung mit dem neuen Curriculum für das Diplomstudium 22W!
Es befinden sich weiterhin alle Studierenden in der Studienplanversion 18W.
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ist der neue Curriculum Support in UNIGRAZonline. Durch diese entsteht eine benutzerfreundliche Oberfläche, durch welche der Studienfortschritt für Studierende besser sichtbar gemacht wird.
Die Umstellung erfolgt für alle Studierenden am Montag den 04.04.2022
Anleitung zum Umgang mit SPO - Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch! Sie wird den größten Teil Ihrer Fragen beantworten.
- Der Studienplan sowie Ihr Studienfortschritt auf einen Blick
- Besserer Überblick über alle Leistungen im Studium
- Bessere Darstellung der noch zu absolvierenden Leistungen
- Anmeldung zu LVen und Prüfngen direkt über SPO möglich
- Studierendenfreundlichere Ansicht der Voraussetzungen
- Bestehende Anmeldungen mit einem Klick sichtbar
Der Umgang mit dem neuen SPO-Management ist in der dafür erstellten Anleitung genau beschrieben.
Nehmen Sie sich etwas Zeit und experimentieren Sie mit den neuen Funktionen - Sie können nichts falsch machen! Mit keiner Aktion können Sie Leistungen aus UNIGRAZonline löschen oder Ähnliches. Auch werden Sie schnell die Vorteile des neuen Systems erkennen.
Grundsätzlich werden alle Leistungen, die bereits vor der Systemumstellung eine eindeutige Zuordnung zum Studium hatten, direkt in der neuen SPO-Ansicht zugeordnet.
Bitte überprüfen Sie daher nach der Umstellung, ob dies auch bei Ihnen der Fall ist.
Bei Studienabschnitten, welche bereits vor dieser Umstellung abgeschlossen wurden, erfolgt keine Zuordnung der einzelnen Leistungen. Es wird aber angezeigt, dass der Abschnitt bereits abgeschlossen ist.
LV-Anmeldungen
Für die Zulassung zur Teilnahme ist eine Anmeldung in dieser Frist unbedingt erforderlich. Anmeldungen ausserhalb der Anmeldefrist können aus organisatorischen Gründen in keinem Fall berücksichtigt werden.
LASSEN SIE SICH ZEIT! DER ANMELDEZEITPUNKT IST VÖLLIG OHNE BEDEUTUNG FÜR DIE REIHUNG!
Start ab | LV-Typ | Ende |
---|---|---|
08.02.2022 | Start Anmeldung für alle Vorlesungen (VO) | 30.06.2022 |
08.02.2022 | Start Anmeldungen für alle Arbeitsgemeinschaften (AG) | 20.02.2022 |
08.02.2022 10:30 Uhr | Start Anmeldungen für alle Vorlesung-Übungen (VU) | 20.02.2022 |
08.02.2022 | Start Anmeldungen für alle Übungen (UE) | 20.02.2022 |
08.02.2022 | Start Anmeldungen für alle Seminare (SE) und Proseminare (PS) | 20.02.2022 |
08.02.2022 | Start Anmeldungen für alle Kurse (KS) - Ausnahme: abweichende Anmeldefristen für Klausurenkurse beachten! | 20.02.2022 |
11.02.2022 08:30 Uhr | Volkswirtschaftslehre mit juristischen Bezügen | 30.06.2022 |
11.02.2022 13:30 Uhr | Externes und internes Rechnungswesen (BWL für JuristInnen) | 30.06.2022 |
individuell | Fremdsprachenkurse von Treffpunkt Sprachen | zur Homepage |
Sollten Sie eine LV, für welche Sie sich angemeldet haben, doch nicht absolvieren wollen/können, bitten wir Sie - aus Rücksicht auf Ihre Studienkolleg*innen - sich bis 27.02.2022 wieder abzumelden. | ||
Die Anmeldungen für Repetitorien (RE), Doktoratskolloquien (DQ), Diplomandenseminare (PV) und Moot-Courts (PR), Konversatorien (KV) und Klausurenkurse werden separat bekannt gegeben. Bitte beachten Sie die Informationen zum Anmeldestart bei jeder LV in UNIGRAZonline. |
Starting at: | Registration for: | End of Registration: |
08/02/2022 | All Lectures of the type VO | 30/06/2022 |
08/02/2022 | All courses of the type AG | 20/02/2022 |
08/02/2022 10:30 | All courses of the type VU | 20/02/2022 |
08/02/2022 12:30 | All courses of the type UE | 20/02/2022 |
08/02/2022 | All courses of the type SE and PS | 20/02/2022 |
08/02/2022 | All courses of the type KS (except "Klausurenkurse") | 20/02/2022 |
Allgemeine Regeln
- Melden Sie sich - in Ihrem eigenen Interesse - nur zu jenen Lehrveranstaltungen an, die Sie auch wirklich absolvieren wollen. Eine Anmeldung zu zu vielen Lehrveranstaltungen gleichzeitig erlaubt es dem Referat für Studium und Lehre nicht mehr, den wahren Bedarf an Plätzen zu erkennen und tatsächlich notwendige Zusatzkurse anzubieten!
- Gleiches gilt für Prüfungsanmeldungen, beachten Sie jedoch die besonderen Bestimmungen und möglichen Konsequenzen bei einer unterlassenen Abmeldung!
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen haben eine beschränkte TeilnehmerInnenanzahl. Achten Sie auf die Gruppengröße und melden Sie sich am besten zu Lehrveranstaltungen an, bei denen die Anzahl der WartelistenteilnehmerInnen nicht üder der festgelegten Gruppengröße liegt. Wichtig: Die Anmeldung erfolgt in jedem Fall voerst auf eine Warteliste, nach der Reihung werden Sie über einen Fixplatzerhalt per E-Mail (auf ihre Uni-Graz Studierendenadresse) verständigt.
Besonders wichtig:
Der Prüfungsakt beginnt bereits mit der Übernahme der ersten Teilleistung (zB Übernahme eines Referatsthemas, Kenntnisnahme der ersten Prüfungsfrage, aktive Mitarbeit,...). Ab diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme an der LV mit einem Prüfungsantritt zu vergleichen. Wenn der/die Studierende die weitere Teilleistung ohne wichtigen Grund (zb ärztliches Attest) nicht mehr erbringt, gilt dies als Prüfungsabruch, und die Prüfung ist negativ zu beurteilen.
Deshalb: Bitte melden Sie sich sofort wieder ab, falls Sie eine Lehrveranstaltung nicht besuchen wollen oder können, um eine negative Beurteilungen zu vermeiden.
Bitte achten Sie darauf, dass im Studienjahr 2020/2021 für jede Lehrveranstaltung anmelden müssen, die Sie besuchen möchten (auch Vorlesungen). Dies ist eine neue Bestimmung aufgrund von COVID-19 und notwendig für ein mögliches Contact Tracing. Ein Einlass in den Hörsaal ohne Anmeldung ist leider nicht möglich.
Weiters erhalten Sie den vollen Zugang zu den Informationen und zu den Zusatzmaterialien in UNIGRAZonline sowie auf Lernplattformen, wenn Sie zur Vorlesung angemeldet sind und werden automatisch über Hörsaaländerungen oder entfallende Termine verständigt.
Entgegen zu den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist bei Vorlesungen eine separate Anmeldung zu den angebotenen Prüfungsterminen notwendig. Achten Sie auf die Anmeldefristen!
Vorzieh- regelung für LVs außerhalb der STEOP | Neben den STEOP-LVs können mit Ausnahme des Faches "Rechtstheorie und juristisches Methodenlehre" weitere Prüfungen im Umfang von 22 ECTS absolviert werden. Auch die freien Wahlfächer (zB Repetitorien) werden hinzugerechnet |
Vorziehregelung im 2. Studien- abschnitt | Nach positiver Absolvierung der STEOP und zusätzlichen 20 ECTS des 1. Studienabschnittes können die Fächer Strafrecht, Völkerrecht, Europarecht und ein Wahlpflichtkurs vorgezogen werden. Erst nach der Ausfertigung des 1. Diplomprüfungszeugnisses gilt der Abschnitt als abgeschlossen! Die Anmeldung für Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus dem 2. Studienabschnitt über die Vorziehregelung hinaus ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. |
Vorziehregelung für den 3. Studien-abschnitt | Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen setzt den Abschluss des 1. Studienabschnittes voraus. Das Vorziehen von Seminaren ist erst möglich, wenn auch die LV "Methodik und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens" positiv absolviert wurde.
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Diplomarbeit | Diese kann erst nach Abschluss des 2. Studienabschnittes eingereicht werden (Diplomprüfungszeugnis muss ausgestellt sein). |
Wenn Sie Voraussetzungen bereits erfüllt haben (durch Anerkennung), beachten Sie bitte die wichtige Informationen zur bedingten Anmeldung: weitere Informationen
Modultitel/ | Voraussetzung(en) | ||
---|---|---|---|
B. | Zivilrecht | A. 1 Der juristische Fall als Einstieg in das Recht | |
C. | Öffentliches | A. 1 Der juristische Fall als Einstieg in das Recht | |
D. | Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | A. Einführung in das Recht | |
E. | Verfahrensrecht | A. Einführung in das Recht | |
F. | Europarecht | A. 1 Der juristische Fall als Einstieg in das Recht | |
G. | Projektabwicklung für TechnikerInnen | B. Zivilrecht | |
H. | Vertiefung Öffentliches Wirtschaftsrecht | C. Öffentliches Wirtschaftsrecht | |
I.3 | Finanzrecht | A. Einführung in das Recht | |
I.4 | Eigen-/ | D. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | |
J. | Vorsorge- und Krisenmanagement | D. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | |
K. | Schutz des geistigen Eigentums | B. Zivilrecht |
- Negativ beurteilte Prüfungen können drei Mal wiederholt werden (= vier Antritte).
- die zweite Wiederholung (= dritter Antritt) kann auf Antrag der Studierenden kommissionell absolviert werden.
- die dritte Wiederholung (= vierter und letztmöglicher Antritt) muss kommissionell absolviert werden.
- Wird die dritte Wiederholung negativ absolviert, erlischt die Zulassung zum Diplomstudium.
Anmeldung zur kommissionellen Lehrveranstaltung oder Prüfung
- Entsprechendes Formular ausfüllen und per E-Mail an rewi.studium@uni-graz.at
- Keine separate Anmeldung über UNIGRAZonline erforderlich/möglich, da die Anmeldung vom Referat für Studium und Lehre durchgeführt wird
Dieses Anmeldeprozedere gilt für "freiwillige" (ab der 2. Wiederholung) und verpflichtende (ab der 3. Wiederholung) kommissionelle Antritte.
Zusatzinformationen
- Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (zB: KS, SE) muss vor der Abgabe des Formulars die Unterschrift der/des Lehrenden über die Fixplatz-Zusage eingeholt werden.
- Bei mündlichen Fachprüfungen muss vor Abgabe des Formulars ein Prüfungstermin am zuständigen Institut vereinbart und am Formular bestätigt werden.
- Die Änderung der Prüfungsmodalität (zB von schriftlich auf mündlich) ist nicht möglich.
Sollten auch die letzte zulässige Wiederholung einer Prüfung negativ beruteilt werden, erlischt die Zulassung zum Studium gem § 68 Abs 1 Z 3 UG an der Karl-Franzens Universität Graz.
Es ist möglich sich an einer anderen österreichischen Universität für ein JUS-Studium einzuschreiben.
Bereits positiv absolvierte Prüfungen verlieren ihre Gültigkeit nicht.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.