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Berufsorientierte Praktika

Berufsorientierte Praktika bzw. Volontariate können grundsätzlich auch im Rahmen Ihres Studiums verwertbar sein.  Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Verwertung  im Rahmen der Lehrveranstaltung „Universität und Praxis (Praktikum Strafrechtund Zivilrecht)“ 
  • Verwertung  im Rahmen der Lehrveranstaltung„Universität und Praxis (Praktikum Öffentliches Recht)“ 
  • Anerkennung als freies Wahlfach

Nähere Details:

Zweck dieser Lehrveranstaltung ist es, Erfahrungen mit juristischer Tätigkeit im Alltag zu gewinnen, theoretisches Wissen umzusetzen und die gewonnenen Erkenntnisse zu reflektieren. Das Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz soll praxisnäher gestaltet werden. Besonderes Augenmerk wird auf das Erlernen sozialer Fähigkeiten und Soft Skills gelegt (z.B. selbständiges Arbeiten, Teamwork, Umgang mit MandantInnen und MitarbeiterInnen, Rhetorik...).

Detaillierte Informationen finden Sie in UNIGRAZonline.

Ziel der Lehrveranstaltung

Erfahrungen mit juristischer Tätigkeit im Alltag zu sammeln, theoretisches Wissen umzusetzen und die gewonnenen Erkenntnisse zu reflektieren.

Detaillierte Informationen und Unterlagen finden Sie in UNIGRAZonline

Berufsorientierte Praktika können grundsätzlich bis zu einem Ausmaß von in Summe 12 ECTS als freies Wahlfach anerkannt werden, außer der jeweilige Studienplan bzw. jeweilige Studienabschnitt sieht weniger ECTS an freien Wahlfächern vor.

Eine Vollbeschäftigung im Ausmaß von acht Wochen (Σ ≈ 320 Stunden) entspricht 12 ECTS-Anrechnungspunkten. Bei kürzeren berufsorientierten Praktika und/oder geringerem Beschäftigungsausmaß wird gemäß diesem Schlüssel der ECTS-Wert berechnet. 

Vor Beginn des Praktikums muss zumindest die StEOP des jeweiligen Studiums erfolgreich absolviert worden sein. 

Prozedere für die Anerkennung als Freies Wahlfach bzw. Vorabprüfung:

  • Laden Sie das Formular von unserer Formularseite herunter.
  • Bei Prüfung vorab (VOR dem Praktikum):
    • Füllen Sie alle (!) Pflichtfelder der Seiten 1 und 2 (inkl. einer Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten) am PC aus und speichern Sie das Dokument. Achten Sie darauf, dass sich aus der Tätigkeitsbeschreibung (diese ist am Ende des Praktikums auch durch den Praktikumsbetreuer/die Praktikumsbetreuerin zu bestätigen) ein juristischer Bezug ergibt!
    • Schicken Sie den von Ihnen unterschriebenen Antrag als ein PDF mit mehreren Seiten (bitte auf Qualität achten!) per E-Mail an rewi.praxis@uni-graz.at. 
    • Ihr Antrag wird dann ehestmöglich geprüft. Bei einer Vorabgenehmigung erhalten Sie den vorab genehmigten Antrag per E-Mail retourniert, damit Sie am Ende des Praktikums die nächsten Schritte setzen können.
  • JEDENFALLS (auch, wenn eine Genehmigung vorab erfolgt ist):
    • Am Ende des Praktikums: Übermitteln Sie Ihrem Praktikumsbetreuer/Ihrer Praktikumsbetreuerin das gesamte ausgefüllte Formular (bzw. wenn bereits vorab eine Genehmigung erfolgt ist: den gesamten vorab genehmigten Antrag), und lassen Sie ihn/sie die Seite 3 (bzw. bei Auslandspraktika ggf. die Seite 4) firmenmäßig zeichnen. Diese Unterschrift kann ggf. durch eine andere Bestätigung ersetzt werden. Essentiell ist, dass Dauer, Tätigkeitsausmaß (Stunden) und der Inhalt der Tätigkeit durch die firmenmäßige Zeichnung bestätigt sind. 
    • Schicken Sie das gesamte vollständig ausgefüllte Formular (gegenebenfalls mit einer zusätzlichen separaten Bestätigung bzw. firmenmäßiger Zeichnung auf den Seiten 3 bzw. 4) an rewi.praxis@uni-graz.at. 

Werfen Sie einen Blick auf die REWI-Praxisbörse!

Referat für Studium und Lehre

Servicestelle für Studierende

RESOWI Bauteil AE
Universitätstrasse 15
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3072

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