Recht, Wirtschaft und Gesellschaft

Informationen zur Zulassung zum Studium erhalten Sie von der Studienabteilung.
Gemäß § 36 Abs 1 Satzung Studienrechtliche Bestimmungen können Prüfungen, die im Rahmen eines Bachelor- oder Diplomstudiums absolviert wurden, das als Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudium diente, für das betreffende Masterstudium nur soweit anerkannt werden, als der Umfang des Bachelor- oder Diplomstudiums 180 ECTS-Anrechnungspunkte überschreitet.
Allgemeine Informationen zur Antragserstellung von Anerkennungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur LV- und Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Seite UNIGRAZonline, LV-Anmeldungen.
Im gesamten Studium sind auch Freie Wahlfächer zu absolvieren. Welche Möglichkeiten zur Absolvierung es gibt und wie hoch das ECTS-Ausmaß jedes Studiums ist, erfahren Sie auf der Informationsseite der Freien Wahlfächer.
Gemäß § 3 Abs 2 Curriculum für das Masterstudium Recht, Wirtschaft und Gesellschaft ist das Thema der Masterarbeit einem der im Curriculum festgelegten Module zum Major „Recht“ zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Module oder mit zwei oder mehreren dieser Module zu stehen.
Sobald Sie alle Leistungen laut Studienplan (Pflichtfächer, Masterarbeit und freie Wahlfächer) positiv absolviert haben und diese auch dem SPO-Baum zugeordnet sind, können Sie über das Downloadcenter Ihr Masterzeugnis online beantragen.
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Informationen zu Abschlusszeugnissen!
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.