Freie Wahlfächer
Aus anderen Studien können Lehrveranstaltungen, die an einer in- bzw. ausländischen Universität sowie inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen absolviert wurden, maximal bis zum Ausmaß, das der jeweilige Studienplan vorsieht, anerkannt werden. Voraussetzung für die Verwendung im Studium ist eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung (mindestens "mit Erfolg teilgenommen").
(Nur) Für Leistungen, die direkt im betreffenden Studium/Studienplan absolviert wurden, ist grundsätzlich kein Anerkennungsantrag zu stellen. (Nur) Solche Leistungen sind bei Abschluss des Studiums (bzw. Diplomstudium JUS 22W: des betreffenden Studienabschnitts, dem die freien Wahlfächer zugeordnet werden sollen) im Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses anzugeben.
Für Leistungen, die über ein anderes Studium/Studienplan absolviert wurden, ist ein Anerkennungsantrag mit Unterlagen einzureichen. Informationen dazu findest du hier, je nachdem, wo die Leistung absolviert wurde.
Grundsätzlich kann auch eine "Berufsorientierte Praxis" als freies Wahlfach anerkannt werden.
Diplomstudium der Rechtswissenschaften idF 22W | 1. Abschnitt: 12 ECTS 2. Abschnitt: 2,5 ECTS |
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe idF 22W | 11,5 ECTS |
Masterstudium Recht, Wirtschaft und Gesellschaft idF 22W | 8 ECTS |
Diplomstudium der Rechtswissenschaften idF 18W (auslaufend) | 12,5 ECTS |
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe idF 19W | 9 ECTS |
Doktoratsstudien, PhD-Studien | 0 ECTS (keine freien Wahlfächer vorgesehen) |
REWI Anerkennungsteam
Telefon:+43 316 380 - 3072
Ort:Universitätstrasse 15/AE
8010 Graz
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz