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Studienplanwechsel 18W auf 22W

Mit 01.10.2022 tritt das neue Curriculum für das Diplomstudium Rechtswissenschaften 22W in Kraft.

Studierende, welche mit 01.10.2022 ins Diplomstudium in der Fassung 18W inskribiert sind, haben die Möglichkeit dieses bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.09.2027 in der Studienplanversion 18W abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist die durchgehende Inskription (Beurlaubung auch möglich).

Studierende, welche das Diplomstudium Rechtswissenschaften unterbrochen hatten, werden bei erneuter Inskription automatisch in die gültige Studienplanversion unterstellt.

Ein freiwilliger Übertritt in die Studienplanversion 22W ist jederzeit während der Inskriptionsfrist in der Studienabteilung möglich.

  • Nur noch zwei Studienabschnitte
  • keine Gesamtprüfung der Ausgewählten Kapitel, sondern einzelne Einführungsprüfungen
  • STEOP wird um 2 Prüfungen erweitert
  • Keine Fachprüfungen mehr, sondern einzelne LV-Prüfungen
  • Absolvierung einer Diplomprüfung (am Ende des Studiums)
  • Die Antrittszählung beginnt einmalig bei Null für LV deren LV-Typ sich geändert hat (zB von Fachprüfung auf eine VO-Prüfung). Für gleiche Prüfungen (dh gleicher LV-Typ, gleiche ECTS, gleiche Prüfung) werden Antritte unabhängig der Studienplanversion weitergezäht!
    Beispiel: Ab Jänner 2023 tritt man in 18W zu den neuen VO-Prüfungen in den Modulen an, tritt aber erst im Mai über. Eventuell negative Antritte zu dieser LV werden auch bei einem Übertritt weitergezählt!

  • Lesen Sie den Studienplan 22W, die Informationen zum Übertritt und FAQs auf dieser Seite sorfältig durch.
  • Füllen Sie das Übertrittsformular aus. Bei Fragen steht Ihnen die FV JUS für eine Erstberatung gerne zur Verfügung.
  • Erkundigen Sie sich auch beim Finanzamt / bei der Studenbeihilfenbehörde, ob sich bei einem Übertritt finanzielle Auswirkungen ergeben könnten.
  • Haben Sie sich für den freiwilligen Übertritt entschieden, muss dieser in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist (für das SS 2023 ab 09.01.2023 - 05.02.2023) beantragt werden. Hierfür ist eine E-Mail mit diesem Textvorschlag an studienabteilung(at)uni-graz.at zu senden. ACHTUNG: Alle bis zum Übertritt erbrachten Leistungen müssen in UNIGRAZonline gültig gesetzt sein.
  • Nach dem Übertritt und der Einzahlung des vorgeschriebenen Semesterbeitrages übermitteln Sie das Übertrittsformular sowie offene Fragen an rewi.studienplanwechsel(at)uni-graz.at.
  • Die Überprüfung des Formulars durch das Referat für Studium und Lehre sowie die Erfassung der äquivalenten Leistungen in UNIGRAZonline erfolgt in der Reihenfolge der Einlangung. Bitte nehmen Sie Abstand von Urgenzen, da dies keine Beschleunigung in der Bearbeitung hervorbringen würde.
  • Abschließend erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Erledigung auf Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse.

Hinweis: Um zu gewährleisten, dass alle benötigten Änderungen durch das Referat für Studium und Lehre in UNIGRAZonline rechtzeitig vor der LV-Anmeldephase für das kommende Semester erfasst werden können, sollte das Übertrittsformular bis 03.02.2023 eingereicht werden.

  • Lesen Sie unbedingt auch alle anderen Informationen auf dieser Seite!
  • Um einen Überblick über alle erforderlichen Leistungen zu erhalten und welche davon nach dem Übertritt noch absolviert werden müssen, verwenden Sie parallel zum Übertrittformular auch das Prüfungsverzeichnis.
  • Beachten Sie, dass auch die Studienabteilung für Ihren Übertrittsantrag ein paar Werktage an Bearbeitunszeit benötigt.
  • Zahlen Sie den vorgeschriebenen Semesterbeitrag so früh als möglich ein. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Sofortzahlung über UNIGRAZonline (schnellster Ablauf - bereits am nächsten Tag erledigt)
    • per Bankomat oder Kreditkarte in der Studienabteilung (nur, wenn Sie den Übertritt mittels persönlichem Termin in der STA beantragen)
    • Telebanking

Erstberatung

FV JUS



MO, DI, DO: 10:00 - 12:00
MI: 14:00 - 16:00

Übermittlung des Übertrittsformulars

Referat für Studium und Lehre

Telefon:+43 316 380 - 3072

Ein Einbringen von Anfragen/Anträgen ist per E-Mail/Telefon möglich.
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.

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