Diplomstudium Rechtswissenschaften 22W

Lt Curriculum muss die Ergänzungsprüfung aus Latein vor der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen aus Modul I absolviert werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen finden sie hier. Es besteht auch die Möglichkeit die Ergänzungsprüfung an der Universität Graz über das Zentrum Treffpunkt Sprachen zu absolvieren.
Die Studieneingangs- und Orientierungsphase besteht aus dem gesamten Modul A.
Bevor diese nicht positiv absolviert wurden, können Studierende max. 22 ECTS an anderen Lehrveranstaltungen absolvieren. Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen - wie zB Kurse - sowie Anmeldungen zu Vorlesungsprüfungen werden in dieses Kontingent einberechnet. Dies gilt auch für freie Wahlfächer!
Informationen zur LV- und Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Seite UNIGRAZonline, LV-Anmeldungen
Für manche Lehrveranstaltungen bzw Prüfungen müssen vor dessen Anmeldung gem Studienplanversion 22W gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Weites regelt der Studienplan auch gewisse Vorziehbestimmungen, wenn beispeilsweise die STEOP oder ein Studienabschnitt noch nicht zur Gänze abgeschlossen wurde. Welche dies sind, erfahren Sie auf der Seite UNIGRAZonline, LV-Anmeldungen.
Die Studierenden haben im Rahmen des Diplomstudiums Leherveranstaltungen, welche in einer lebenden Fremdsprache abgehalten werden, im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren.
Im gesamten Studium sind auch Freie Wahlfächer zu absolvieren. Welche Möglichkeiten zur Absolvierung es gibt und wie hoch das ECTS-Ausmaß jedes Studiums ist, erfahren Sie auf der Informationsseite der Freien Wahlfächer.
Auf unserer Seite zum Studienabschluss finden Sie relevante Informationen zum Prozess sowie auch Informationen zur Sponsionsanmeldung.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.