Diplomstudium Rechtswissenschaften 18W

Das Curriculum für das Diplomstudium Rechtswissenschaften 18W ist ab 01.10.2022 eine auslaufende Studienplanversion.
Diese kann nur noch von Personen studiert werden, die bereits vor 01.10.2022 für diese Version inskribiert waren und auch durchgehend bleiben. Bei einer Studienunterbrechung wird man bei Wiederaufnahme des Studiums in die dann aktuelle Studienplanversion unterstellt.
Ab Jänner 2023 wird nur noch das neue LV-Angebot der Studienplanversion 22W angeboten. Das bedeutet, dass auch Studierende der Version 18W die neuen lt. Äquivalenzliste gleichen Leistungen absolvieren müssen.
Die Antrittszählung beginnt für die äqivalenten Leistungen wieder von vorne. Ausnahme ist der KS "Falllösung Strafrecht und Strafprozessrecht" der Version 22W. Dieser ist weiterhin ident mit dem bisher angebotenen KS "Strafrecht und Strafprozessrecht" der Version 18W.
Nach der Absolvierung aller äquivalenten Leistungen für die Studienplanversion 18W müssen diese noch auf die Prüfungen lt. Curriculum 18W umgeschrieben werden. Hierzu ist ein Antrag auf Anerkennung der Äquivalenten Leistungen (Online-Formular) zu stellen.
Spätestens vor der letzten Prüfung im 1. Studienabschnitt muss die Zusatzprüfung aus Latein (sofern sie bei der Inskription auferlegt wurde) absolviert worden sein. Die gesetzlichen Bestimmungen können Sie der Universitätsberechtigungsverordnung entnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit die Ergänzungsprüfung an der Universität Graz über das Zentrum Treffpunkt Sprachen zu absolvieren.
Informationen zur LV- und Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Seite UNIGRAZonline, LV-Anmeldungen
Für manche Lehrveranstaltungen bzw Prüfungen müssen vor der Anmeldung gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Weiters regelt der Studienplan auch gewisse Vorziehbestimmungen, wenn beispeilsweise die STEOP oder ein Studienabschnitt noch nicht zur Gänze abgeschlossen wurde. Welche dies sind, erfahren Sie auf der Seite UNIGRAZonline, LV-Anmeldungen.
Die Studieneingang- und Orientierungsphase (STEOP) beinhaltet 2 Lehrveranstaltungen:
- "Der juristische Fall als Einstieg in das Recht"
- "Ausgewählte Kapitel des Privatrecht, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts"
(Nächster Prüfungstermin: 30.09.2022, 12:00 - 16:30 Uhr; Standardkommission: Prof. Bydlinski, Prof. Poier, Prof. Luef-Kölbl)
Bevor diese positiv absolviert wurden, können Studierende max. 22 ECTS an anderen Lehrveranstaltungen absolvieren. Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Kurse etc.) sowie zu Vorlesungsprüfungen werden in dieses Kontingent einberechnet. Dies gilt auch für freie Wahlfächer! Die LV "Rechtstheorie und juristische Methodenlehre" kann jedenfalls erst absolviert werden, wenn die STEOP abgeschlossen wurde.
Im gesamten Studium ist mindestens eine juristische Lehrveranstaltung in einer lebenden Fremdsprache zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Im gesamten Studium sind auch Freie Wahlfächer zu absolvieren. Welche Möglichkeiten zur Absolvierung es gibt und wie hoch das ECTS-Ausmaß jedes Studiums ist, erfahren Sie auf der Informationsseite der Freien Wahlfächer.
Für Studierende der Studienplanversion 18W besteht die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation - neben den lt. Studienplan zu erbringenden Leistungen - zu erlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Ausbildungsschwerpunkte.
Auf unserer Seite zum Studienabschluss finden Sie relevante Informationen zum Prozess sowie auch Informationen zur Sponsionsanmeldung.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.