Wirtschaftsrecht für technische Berufe 22W

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase besteht aus dem gesamten Modul A.
Bevor diese nicht positiv absolviert wurden, können Studierende max. 22 ECTS an anderen Lehrveranstaltungen absolvieren. Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen - wie zB Kurse - sowie Anmeldungen zu Vorlesungsprüfungen werden in dieses Kontingent einberechnet. Dies gilt auch für freie Wahlfächer!
Informationen zu Anerkennungen bzw. zu Anerkennungsinformationen finden Sie hier.
Informationen zur LV- und Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Seite UNIGRAZonline, LV-Anmeldungen
Für manche Lehrveranstaltungen bzw Prüfungen müssen vor dessen Anmeldung gem Curriculum 22W gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Weiters regelt der Studienplan auch gewisse Vorziehbestimmungen. Welche dies sind, erfahren Sie auf der Seite UNIGRAZonline, LV-Anmeldungen.
Im gesamten Studium sind auch Freie Wahlfächer zu absolvieren. Welche Möglichkeiten zur Absolvierung es gibt und wie hoch das ECTS-Ausmaß jedes Studiums ist, erfahren Sie auf der Informationsseite der Freien Wahlfächer.
Gem. § 3 Abs 5 Curriculum für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe ist von Studierenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Module B-L eine eigenständige schriftliche Arbeit (Bachelorarbeit) zu verfassen. Diese eigenständige schriftliche Arbeit umfasst ca. 30-40 Seiten, hat in ihrem formalen Aufbau einer wissenschaftlichen Publikation zu folgen und wird mit 9 ECTS bewertet.
Eine Anerkennung von Bachelorarbeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Sobald Sie alle Leistungen laut Studienplan (Pflichtfächer, Bachelorarbeit und freie Wahlfächer) positiv absolviert haben und diese auch dem SPO-Baum zugeordnet sind, können Sie über das Downloadcenter Ihr Bachelorzeugnis online beantragen.
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Informationen zu Abschlusszeugnissen!
Alle Studierenden, die sich mit 01.10.2026 in der Studienplanversion 19W befinden, werden mit Beginn des Wintersemesters 2026 automatisch der Version 22W unterstellt.
Zuvor ist ein freiwilliger Übertritt während der Inskriptionsfristen (aktuell bis 31.10.2022) möglich, dieser muss bei der Studienabteilung fristgerecht bekannt gegeben werden.
Achtung: ein Übertritt ist final und kann nicht rückgängig gemacht werden!
Sobald die Studienplanversion 22W in Ihrer Visitenkarte aufscheint, füllen Sie bitte das Übertrittsformular aus, alle Ihre im Studienplan 19W absolvierten Lehrveranstaltungen werden danach durch das Dekanat zugeordnet.
Abschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Information dass die Leistungen zugeordnet wurden. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit der Zuordnung!
Wir bitten darum, von verfrühten Rückfragen Abstand zu nehmen.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.