Wirtschaftsrecht für technische Berufe 19W

Beim Verbleib im Curriculum 19W (zu Beginn des WS22 in der Version 19W inskribiert) können Sie dieses bis 30.09.2026 abschließen, sofern die Inskription durchgehend aufrecht bleibt. Dies schließt auch Beurlaubungen ein.
Ab dem Wintersemester 2022 wird nur noch das neue LV-Angebot der Studienplanversion 22W angeboten. Das bedeutet, dass auch Studierende der Version 19W die neuen Leistungen absolvieren müssen. Die neuen Lehrveranstaltungen sind direkt den jeweiligen Studienplanpunkten zugeordnet, d.h. die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über die SPO-Ansicht.
Sollte sich der LV-Typ oder die ECTS-Anzahl der neuen LV von der im Curriculum 19W genannten Lehrveranstaltung unterscheiden, so ist in der LV-Beschreibung ersichtlich, dass Studierende des Curriculums 19W auch die vorgesehenen ECTS erhalten. Außerdem beginnt die Antrittszählung bei diesen Lehrveranstaltungen einmal von neuem, also bei null.
Sonderfälle:
- die LV "Geistiges Eigentum" kann als "K.2 Erwerb und Sicherung des geistigen Eigentums" oder "K.3 Verwertung des geistigen Eigentums" absolviert werden
- die verbleibende LV (K.2 oder K.3) kann als "Wettbewerbs- und Kartellrecht" absolviert werden
Ausnahme:
die LV "Verwaltungsrecht, Grundrechte und Rechtsschutz" kann für eines der drei folgenden Pakete absolviert werden; die Anmeldung hierfür erfolgt über den Punkt "Spezielle Äquivalenzen aus REWI Bachelor 2022W, die nach Absolvierung lt. Äquivalenzliste bescheidlos anerkannt werden müssen" und muss durch das Dekanat (E-Mail an rewi.studium(at)uni-graz.at, kein Anerkennungsantrag notwendig) anerkannt werden:
- "C.1 Gewerberecht" und "C.4 Baurecht"
- "C.1 Gewerberecht" und "E.3 Verwaltungsverfahren"
- "C.4 Baurecht" und "E.3 Verwaltungsverfahren"
- die verbleibende LV (C.1, C.4 oder E.3) kann als "Öffentliches Wirtschaftsrecht" absolviert werden, hierfür ist die Anmeldung über den normalen Studienplanpunkt möglich
Finden Sie Anerkennungsinformationen über bereits absolvierte Leistungen aus dem Diplomstudium JUS hier.
Im gesamten Studium sind auch Freie Wahlfächer zu absolvieren. Welche Möglichkeiten zur Absolvierung es gibt und wie hoch das ECTS-Ausmaß jedes Studiums ist, erfahren Sie auf der Informationsseite der Freien Wahlfächer.
Gem. § 5 Curriculum für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe ist von Studierenden im Rahmen der Lehrveranstaltungen B-K eine eigenständige schriftliche Arbeit (Bachelorarbeit) zu verfassen. Diese eigenständige schriftliche Arbeit umfasst ca. 30-40 Seiten, hat in ihrem formalen Aufbau einer wissenschaftlichen Publikation zu folgen und wird mit 9 ECTS bewertet.
Eine Anerkennung von Bachelorarbeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Sobald Sie alle Leistungen laut Studienplan (Pflichtfächer, Bachelorarbeit und freie Wahlfächer) positiv absolviert haben und diese auch dem SPO-Baum zugeordnet sind, können Sie über das Downloadcenter Ihr Bachelorzeugnis online beantragen.
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Informationen zu Abschlusszeugnissen!
Alle Studierenden, die sich mit 01.10.2026 in der Studienplanversion 19W befinden, werden mit Beginn des Wintersemesters 2026 automatisch der Version 22W unterstellt.
Zuvor ist ein freiwilliger Übertritt während der Inskriptionsfristen möglich, dieser muss bei der Studienabteilung fristgerecht bekannt gegeben werden.
Achtung: ein Übertritt ist final und kann nicht rückgängig gemacht werden!
Sobald die Studienplanversion 22W in Ihrer Visitenkarte aufscheint, füllen Sie bitte das Übertrittsformular aus, alle Ihre im Studienplan 19W absolvierten Lehrveranstaltungen werden danach durch das Dekanat zugeordnet.
Abschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Information dass die Leistungen zugeordnet wurden. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit der Zuordnung!
Wir bitten darum, von verfrühten Rückfragen Abstand zu nehmen.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für Studierende
RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.