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Bachelorarbeiten

Bachelorarbeit

Gem. § 5 Curriculum für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe ist von Studierenden im Rahmen der Lehrveranstaltungen B-K (Curriculum 19W) bzw. B-L (Curriculum 22W) eine eigenständige schriftliche Arbeit (Bachelorarbeit) zu verfassen. Diese eigenständige schriftliche Arbeit umfasst ca. 30-40 Seiten, hat in ihrem formalen Aufbau einer wissenschaftlichen Publikation zu folgen und wird mit 9 ECTS bewertet.

Eine Anerkennung von Bachelorarbeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Bachelorarbeit kann nur im Rahmen von Lehrveranstaltungen in den Modulen B bis K (Curriculum 19W) bzw. B bis L (Curriculum 22W) abgefasst werden, sobald sie für die entsprechende LV angemeldet sind (Fixplatz) oder diese LV positiv abgeschlossen oder bescheidmäßig anerkannt wurde.

Studierende können das Thema der/dem LV-LeiterIn vorschlagen oder aber die LV-LeiterInnen geben in ihrer Lehrveranstaltung (die einem der Module B-K [19W] bzw. B-L [22W] im Bachelorstudium zugeordnet sein muss) Themen für Bachelorarbeiten vor.

Die LV-LeiterInnen können die Vergabemodalitäten festlegen (Layout, Abgabefrist, Fortschrittsberichte usw.)

Das Thema der Bachelorarbeit und die Betreuungszusage gilt erst dann als fixiert, wenn eine Übereinkunft über die Betreuungsübernahme getroffen wurde. Erst danach wird die Themenbekanntgabe der Bachelorarbeit durch das zuständige Institut in UNIGRAZonline eingetragen.

Das Institut bzw der/die BetreuerIn ist für den gesamten Prozess der Bachelorarbeiten zuständig (keine Zuständigkeit des REWI-Dekanats bzw Einbindung der Studiendekanin). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Institut.

  • Durch die/den BetreuerIn ist festzulegen, ob die Bachelorarbeit während oder nach positivem Abschluss der Lehrveranstaltung eingereicht werden kann. Die Einreichung der Bachelorarbeit hat jedenfalls innerhalb von 3 Semestern nach Themenbekanntgabe zu erfolgen.
     
  • Die eingereichten Bachelorarbeiten werden zum Zwecke der internen Kontrolle zukünftig auch in einem nicht öffentlichen universitätseigenen elektronischen Repositorium archiviert, um diese mit bestehenden und zukünftigen Bachelorarbeiten vergleichen zu können. Eine Sperre ist nicht möglich.

Ab 01.03.2022 wird im Hinblick auf die gute wissenschaftliche Praxis eine Plagiatsprüfung der Bachelorarbeit durchgeführt. Im Plagiatsfall kann die Beurteilung der Arbeit für nichtig erklärt oder auch ein Ausschluss aus dem Studium durch das Rektorat verhängt werden.

4 Wochen ab Übermittlung der elektronischen Version an Ihre/n BetreuerIn via UNIGRAZonline. Ein Gutachten wird nicht erstellt.

Negativ beurteilte Bachelorarbeiten können gem § 37 Abs 4 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen drei Mal wiederholt werden und sind spätestens 3 Semester nach Themenvereinbarung zur Beurteilung einzureichen.

Für positive Bachelorarbeiten besteht keine Wiederholungsmöglichkeit.

Derzeit werden Bachelorarbeiten weder elektronisch noch in der UB veröffentlicht. Eine Sperre (Ausschluss der Benutzung) ist deshalb nicht notwendig.

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