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FAQs zu allen Themen

Allgemeines

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, E-Mails ausschließlich unter Verwendung Ihres Uni-Graz-Accounts zu schicken sind. 

Dadurch soll gewährleistet werden, dass studiumsrelevante E-Mails tatsächlich einlangen bzw. zugestellt werden – unabhängig von Quotenbeschränkungen oder Filtereinstellungen diverser Provider. Außerdem wird dadurch datenschutzrechtlichen Regelungen Genüge getan.

Finden Sie unter https://covid-19.uni-graz.at/de/studium/ alle Informationen der Uni Graz auf einen Blick. 

Gerne stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich zur Verfügung, vor allem wenn sich Ihr Anliegen nicht per E-Mail oder telefonisch lösen lässt. Anträge können per E-Mail unter Verwendung der Studierenden-E-Mail-Adresse eingereicht und wissenschaftliche Arbeiten auch per Post übermittelt werden. 

Bitte nutzen Sie für persönliche Termine unser Terminbuchungstool. Zum Terminbuchungstool.

 

Das neue Curriculum für das Diplomstudium 22W

Ab 01.10.2022 tritt das neue Curriculum für das Diplomstudium Rechtswissenschaften (Version 22W) in Kraft.
Im Interview "Jus wird neu" mit Prof. Gabriele Schmölzer und Prof. Klaus Poier können Sie die relevantesten Änderungen nachlesen.

Weitere Informationen und den Studienplan zum Download finden Sie auf der Seite Diplomstudium 22W.

Über einen freiwilligen Übertritt können Sie sich auf der Seite Übertritt von Studienplanversion 18W auf 22W informieren. Dort finden Sie auch FAQ zum Übertritt.

Findet sich in der Äquivalenzliste zu einer bereits absolvierten Leistung kein Äquivalent, kann für diese eine individuelle Überprüfung der Anrechenbarkeit über den Anerkennungsweg beantragt werden.

Hier kommt es auf den jeweiligen Studienfortschritt an. Hat man den ersten Studienabschnitt vor den Übertritt in die neue Studienplanversion 22W abgeschlossen, könnten lt. Äquivalenzliste für Version 22W mehr Leistungen angerechnet werden, als wenn der erste Studienabschnitt nicht abgeschlossen wurde. Die Entscheidung solche LVen noch zu besuchen liegt daher bei den Studierenden selbst.

Diese Frage müsste bitte direkt mit den entsprechenden Behörden geklärt werden.

Das BMBWF hat mitgeteilt, dass die Semester nach dem Übertritt weitergezählt werden, da es sich nach wie vor um dieselbe Studienrichtung handelt.

Ja, dies geschieht automatisch.

Die Übergangsbestimmungen im Curriculum 22W unter § 8 Z 3 regeln, dass Studierende, welche vor dem Übertritt bereits zumindest fünf Fachprüfungen des Curriculum 18W erfolgreich absolviert haben, die Diplomprüfung in Form einer Defensio absolvieren können. Alle Studierenden, auf die dies nicht zutrifft, müssen die Diplomprüfung absolvieren.

Für die Anerkennung von Leistungen, die an anderen Universitäten absolviert wurden, ist ein Anerkennungsantrag einzureichen. 

Diplomstudium 18W - Was ist beim auslaufenden Curriculum zu beachten?

Im Wintersemester 2022/23 werden noch bis Dezember jeweils zwei Prüfungstermine für alle Fachprüfungen angeboten. Diese werden vor Semesterbeginn in UNIGRAZonline und auf unserer Homepage des Diplomstudium 18W veröffentlicht.

Diese können in der Äquivalenzliste bei Verbleib im auslaufenden Curriculum, welche Sie im Studienplan 22W, Anhang III finden, nachgelesen werden.

Ja, für Personen die im auslaufenden Curriculum verbleiben, wird es im 3. Studienabschnitt ein entsprechenden LV-Angebot geben. Dieses kann wie gewohnt ab Juli in UNIGRAZonline abgerufen werden.

Das neue Curriculum für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für techn. Berufe 22W

Die Übergangsfrist beträgt 8 Semester. Die Studierenden haben somit die Möglichkeit, das Bachelorstudium bis 30.09.2026 in der Version 19W abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist eine durchgehende Inskription!

Nein, bei dieser Umstellung der Studienplanversion ist dies nicht notwendig. Jedoch gibt es laut Äquivalenzliste einige Wahlmöglichkeiten, daher bitten wir darum das Übertrittsformular auszufüllen. Alle weiteren Leistungen werden im Zuge der Bearbeitung vom Dekanat (rewi.studium@uni-graz.at) entsprechend ihrer Zuordnungen übernommen.

Die Antrittszählung beginnt einmalig bei Null für LV deren LV-Typ sich geändert hat (zB von KS auf VU). Für gleiche Prüfungen (dh gleicher LV-Typ, gleiche ECTS, gleiche Prüfung) werden Antritte unabhängig der Studienplanversion weitergezählt!

Im Prüfungsverzeichnis für das Bachelorstudium 22W finden Sie einen genauen Überblick in der letzten Spalte.

SPO - Die neue Ansicht in UNIGRAZonline

Der Fremdsprachennachweis kann nicht von den Studierenden in SPO erfasst werden. Bitte füllen Sie hierfür das Online-Bekanntgabeformular aus. Nach Überprüfung der Anforderungen für den Fremdsprachennachweis wird dieser im SPO-Managemant als absolviert vermerkt.

Lehrveranstaltungen, die als Freies Wahlfach verwendet werden sollen, können nicht in der SPO-Struktur selbst eingehängt werden. Diese werden weiterhin erst am Ende des Studiums am Antrag auf Ausstellung des 3. Diplomprüfungszeugnisses angeführt und anschließend von uns in SPO entsprechend zugeordnet.

Leistungen können nicht selbständig von den Studierenden wieder abgehängt werden. Senden Sie hierfür bitte eine E-Mail an rewi.studium(at)uni-graz.at mit folgenden Informationen:

  • Matrikelnummer
  • Name
  • LV-Nummer
  • LV-Titel
  • Zugeordneter Prüfungsknoten

Es wird jede Leistung, welche über das Diplomstudium Rechtswissenschaften absolviert wurde, bei der Berechnung im Reihungsverfahren berücksichtigt. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Leistungen im SPO-Baum eingehängt wurden oder nicht.

Dies tritt vorwiegend bei Studierenden auf, die bereits von der Studienplanversion 11W auf 18W umgestellt wurden. Hier ist es erforderlich, mit uns per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Vorweg kann schon gesagt werden, dass keine Leistung verloren geht, sondern auch weiterhin verwendbar ist, sofern die damaligen Übertrittsanforderungen erfüllt waren.

Prüfungen und Ergänzungsprüfung Latein

Curriculum 18W:

Kann ich die letzte Prüfung des 1. Studienabschnittes 18W dennoch absolvieren?
Nein. Dies ist leider nicht möglich, da die UBVO weiterhin gilt. Dh Latein darf nicht die letzte Prüfung des 1. Studienabschnittes im Curriculum 18W sein.

 

Curriculum 22W (Ausblick):

Die Lateinergänzungsprüfung muss absolviert worden sein, um sich zu Lehrveranstaltungen des Moduls I anzumelden.

 

Informationen zur Prüfung und den Prüfungsterminen finden Sie auf der Homepage von Treffpunkt Sprachen.

  • Technische Anforderung bei allen Online-Prüfungen:
    • Stabile Internetverbindung
    • Beliebiger Internet Browser
    • Mikrofon- und Webcam-fähiges End- bzw. Mobilgerät
    • Bei Verwendung von Windows: Windows 7 oder höher
    • Wenn Sie vorab technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die UniIT. Sie finden übersichtliche Anleitungen auf der Website
      Anleitungen für die Teilnahme an Skype-Konferenzen:
  • Sonstige Anforderungen gemäß der Richtlinie der Studiendirektorin:
    • Als Online-Prüfungen abgehaltene mündliche Vorlesungsprüfungen und Fachprüfungen sind in Form von Videotelefonie mit Hilfe der von der Universität Graz zur Verfügung gestellten Videokonferenzsysteme durchzuführen
    • Vor Beginn der Prüfung hat sich die Prüferin oder der Prüfer von der Identität der oder des Studierenden zu überzeugen (Amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuzeigen. Der Ausweis ist bereits vor Beginn der Prüfung einzuscannen und ist per E-Mail oder via den von der Uni Graz zur Verfügung gestellten Videokonferenzsysteme an den/die PrüferInnen zu übermitteln, sofern dieser über den Kameramodus von der/die PrüferInnen nicht eindeutig lesbar oder erkennbar ist.)
    • Die Prüferin oder der Prüfer hat festzulegen, ob und welche Hilfsmittel während der Prüfung verwendet werden dürfen und ob sich bei Online-Prüfungenzusätzliche Personen im Aufenthaltsraum der oder des Studierenden befinden dürfen. Die Prüferin oder der Prüfer kann verlangen, dass der Raum mit der Kamera unter höchstmöglicher Wahrung des Rechts auf Privatsphärevor Beginn der Prüfungsowie im Verdachtsfall ausgeschwenkt wird, um sicherzustellen, dass die Prüfungsumgebung frei von unzulässigen Hilfsmitteln ist und keine Personen, die unerlaubte Hilfestellungen leisten können, im Raum sind.Im Rahmen derPrüfungsanmeldung sind die Studierenden auf die sorgsame Wahl des Raumes bzw. die Möglichkeit des Entfernens/Verdeckenspersönlicher Gegenstände hinzuweisen.
    • Zur Wahrung der Öffentlichkeit kann die Prüferin oder der Prüfer weitere Personen als Zuschauerinnen und Zuschauer hinzuschalten. Zur Gewährleistung eines geordneten Ablaufs der Prüfung und zur Sicherstellung der Übertragungsqualität kann die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer auf drei beschränkt werden. Die oder der Studierende ist berechtigt, zumindest eine Vertrauensperson zu benennen, die jedenfalls der Prüfung zuzuschalten ist. Die Prüferin oder der Prüfer kann festlegen, dass die Zuschauenden spätestens 24 Stunden vor Beginn der Prüfung bekanntgegeben werden. Es ist sicherzustellen, dass diese Personen ihr Mikrofon stumm geschaltet und die Bildübertragung ausgeschaltet haben.
    • Die Prüferin oder der Prüfer bzw. eine Person aus der Prüfungskommission hat ein Prüfungsprotokoll zu führen. Ein Aufzeichnen der Videokonferenz ist nicht zulässig.
  • Wenn Sie vorab technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die UniIT. Sie finden übersichtliche Anleitungen auf der Website
     
  • Anleitungen für die Teilnahme an Skype-Konferenzen:

Studierende haben das Recht, innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe des Beurteilungsergebnisses Einsicht zu nehmen. Dieses Recht besteht auch Zeiten ohne oder mit bloß eingeschränktem Präsenzbetrieb, aus organisatorischer Sicht gibt es aber Einschränkungen.

In allen Fällen sollten die Lehrenden für Rückfragen zu den Prüfungsergebnissen per E-Mail und Skype4B zur Verfügung stehen.  

 

Anerkennungsanträge sind zuerst in UNIGRAZonline zu erstellen und dann per E-Mail mit den weiteren Unterlagen einzureichen. Bitte lesen Sie unbedingt im Detail alle Informationen zur Einreichung und den erforderlichen Unterlagen auf https://rewi.uni-graz.at/de/studieren/waehrend-des-studiums/anerkennungen-rewi/.

Wissenschaftliche Arbeiten

Studienplanversion 22W

Das Thema der Diplomarbeit kann nach Abschluss des 1. Studienabschnittes sowie Absolvierung des PS "Methodik und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens" (M.1) beantragt werden.
Studienplanversion 18W Nach Abschluss des 1. Studienabschnittes kann das Thema der Diplomarbeit beantragt werden.

Weitere Informationen zur Themenbekanntgabe

Alle Informationen zum Einreichprozess finden Sie hier.

Sollten Sie die gebundenen Arbeiten persönlich abgeben wollen, buchen Sie bitte zuvor einen Termin über unser Terminbuchungstool. Gebundene Arbeiten können auch weiterhin postalisch übermittelt werden.

Zeugnisse und Studienabschluss

Wenn Sie alle Leistungen eines Studienabschnitts positiv absolviert haben, müssen Sie die Ausstellung des Diplomprüfungszeugnisses beantragen, damit der Studienabschnitt offiziell abgeschlossen ist. Füllen Sie dafür das jeweilige Formular aus und übermitteln Sie es per E-Mail an rewi.studium(at)uni-graz.at. Alle Anträge werden so schnell wie möglich bearbeitet. Bei Problemen mit der Ausstellung werden Sie per E-Mail oder telefonisch kontaktiert. 
Bitte nehmen Sie Abstand von verfrühten Nachfragen!


Die Diplomprüfungszeugnisse werden nach der Bearbeitung sofort gültig gesetzt, sodass Sie sich ab diesem Zeitpunkt für Prüfungen, die den Abschluss des Abschnitts voraussetzen, anmelden können. Anschließend wird es Ihnen das Zeugnis mit elektronischer Amtssignatur per E-Mail an Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse übermittelt. Bitte denken Sie daran, das Zeugnis mit elektronischer Amtssignatur für Ihre weitere Verwendung digital und ausgedruckt zu archivieren. 

Studienabschluss: Der Sponsionsbescheid wird von der Studienabteilung ausgestellt. Für Fragen wenden Sie sich daher bitte an studienabteilung(at)uni-graz.at.

Sonstiges

Referat für Studium und Lehre

Servicestelle für Studierende

RESOWI Bauteil A/EG
Universitätsstraße 15
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3072

Ein Einbringen von Anfragen/Anträgen ist per E-Mail/Telefon möglich.
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.

Online-Kummerkasten

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