Die mit 25. Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO und die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen im DSG 2018 sind gegenwärtig in aller Munde. Insbesondere die Frage der Rechtsdurchsetzung wirft strittige Fragen auf, die im Rahmen der erfolgreichen Tagung von einem hochkarätig besetzten Podium aufgearbeitet und präsentiert wurden.
Zu öffentlich-rechtlichen Aspekten referierten am Vormittag Dr. Matthias Schmidl (Österreichische Datenschutzbehörde), Prof. Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer (Bundesverwaltungsgericht) sowie
Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger (Eisenberger & Herzog Rechtsanwälte GmbH, Karl-Franzens-Universität Graz). Die zivilverfahrensrechtlichen Fragen wurden am Nachmittag von
Mag. Max Schrems (noyb – Europäisches Zentrum für Digitale Rechte), Dr. Alexander Klauser (Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH) und ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel (Universität Salzburg) analysiert.
Die VeranstalterInnen (Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Uni Graz in Kooperation mit Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH und Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH) freuten sich über die große Zahl von Interessierten und die intensive Diskussion. Den TeilnehmerInnen wurde durch die exzellenten Vorträge und den fachlichen Austausch ein profunder Einblick in die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten nach der DSGVO und dem DSG 2018 geliefert.