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Statuten

des HabilitandInnenforums an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz

(Präambel) Das HabilitandInnenforum an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz dient dem Diskurs und der Förderung der im Habilitationsstadium befindlichen MitarbeiterInnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ziel des HabilitandInnenforums ist eine besondere Unterstützung der teilnehmenden HabilitandInnen, um durch interne und externe Kooperation ihre wissenschaftliche Qualifikation zu fördern, ihre Fähigkeiten nachhaltig zu stärken und auszubauen und die Entstehung innovativer Arbeiten hoher wissenschaftlicher Qualität zu gewährleisten. Das Forum organisiert sich nach dem Prinzip der Selbstverwaltung.

(1) Die Mitgliedschaft steht allen HabilitandInnen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf freiwilliger Basis offen. Der Beitritt zum Forum ist schriftlich zu erklären.

(2) Die Mitglieder des Forums bestimmen jeweils für ein Studienjahr SprecherInnen des HabilitandInnenforums.

(3) Beschlüsse des Forums erfordern die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder.

(4) Alle Mitglieder des HabilitandInnenforums sind verpflichtet, an der Verwirklichung der Ziele des Forums mitzuwirken, sich aktiv am Forum zu beteiligen und an den Veranstaltungen des Forums teilzunehmen. Allfällige Verhinderungen sind den SprecherInnen mitzuteilen.

(5) Bei grob pflichtwidrigem Verhalten können Mitglieder durch Beschluss des Forums ausgeschlossen werden.

(6) Was im Rahmen der internen Treffen des HabilitandInnenforums besprochen wird, wird vertraulich behandelt und gelangt nicht nach außen; dies gilt insbesondere für Ideen und Ergebnisse von KollegInnen.

(Stammfassung: Beschluss vom 14. Jänner 2014; abgeändert mit Beschluss vom 29. Juni 2017)

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