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Umfrage & FAQ

Unterschied zwischen einer ePrüfung und einer elektronisch unterstützten Prüfung

Bei einer elektronisch unterstützten Prüfung wird diese am PC geschrieben. Dieser dient als Schreibmaschine und man kann die Prüfung mit einem Textverarbeitungsprogramm schreiben. Die Prüfungsfragen erhält man jedoch analog und auch kontrolliet wird sie wie eine analoge Prüfung.
Bei der ePrüfung dagegen werden die Fragen über das System Perception for Questionsmark beantwortet und auch über das System ausgewertet. Man hat auch nicht den Spielraum den man zum Beispiel bei Microsoft Word hätte.

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Allgemeines zur Ausstattung

Alle Prüfungsgeräte werden regelmäßig überprüft, sollten dennoch Probleme auftreten, melden Sie dies bitte umgehend der Aufsicht. Reservegeräte (Tastatur, Maus, etc.) befinden sich vor Ort.

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Ablauf einer ePrüfung

Vor dem Einlass wird die Identität des Studierenden durch den Studentenausweis geprüft. (Am besten diesen gleich herausrichten).  Anschließend meldet man sich am  PC mit den UGO Zugangsdaten an. Achtung: zum Start der Prüfung benötigen Sie Ihre Matrikelnummer!

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An-/Abmeldung zu einer ePrüfung

Die An- und Abmeldung erfolgt über UNIGRAZonline.

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Ich habe vergessen mich zur Prüfung anzumelden, kann ich trotzdem mitschreiben?

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen. Für eine etwaige nachträgliche Anmeldung wenden Sie sich bitte an das zuständige Institut (Prüfer*in bzw Sekretariat).

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Bekomme ich Minuspunkte?

Grundsätzlich führt eine falsche Antwort zu einem Punkteabzug bzw. Minuspunkten innerhalb einer Frage.

Bei den meisten Klausuren werden diese Minuspunkte nicht in die nächste Frage mitgenommen. Bei diesen Klausuren bekommt man im schlechtesten Fall auf eine Frage 0 Punkte. Sollten Minuspunkte in die nächste Frage mitgenommen werden, werden Sie vor der Klausur darauf hingewiesen.

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Wann bekomme ich mein Ergebnis?

In der Regel bekommen Sie das Ergebnis innerhalb von drei Tagen über UGO übermittelt. In Ausnahmefällen kann die Notenbekanntgabe länger dauern (administrative Gründe). ACHTUNG: Bei Essayklausuren erhalten Sie die Ergebnisse innerhalb der gesetzlichen vierwöchigen Frist.

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Wann finden Einsichtnahmen statt?

Einsichtnahmen finden jeden Montag von 09:30-11:30 Uhr in unserem Büro (RESOWI Bauteil A, 3. Stock - 015A030005) statt.

Bitte um Voranmeldung unter elektronische.pruefungen(at)uni-graz.at.

Geben Sie bei der Anmeldung zur Einsichtnahme unbedingt folgende Daten bekannt:

  • Name
  • Prüfung in die Sie Einsicht nehmen wollen (incl Datum)
  • UGO-Benutzername und Matrikelnummer

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Darf ich meine Prüfung vervielfältigen?

Nein, dies ist leider nicht möglich, da MC Prüfungen vom Recht auf Vervielfältigung (§ 79 Abs 5 Universitätsgesetz 2002) ausgenommen sind. 

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Kann ich jemand anderen für mich zur Einsichtnahme schicken oder für jemand anderen hingehen?

Nein! Sie können nur Einsicht in IHRE Prüfung nehmen! Wenn sie sich Ihre Prüfung ansehen möchten, müssen Sie persönlich erscheinen.

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Muss ich zur Einsichtnahme kommen?

Nein! Studierende haben das Recht in ihre Prüfungsleistung Einsicht zu nehmen, dies ist jedoch keine Verpflichtung. Nach dem Einsichtnahmetermin wird Ihre Note unabhängig von der Teilnahme auf gültig gesetzt.

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Wann wird meine Note gültig gesetzt?

Ihre Note wird nach der Einsichtnahme auf gültig gesetzt.

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Wichtig bei Lückentextfragen

Bei Lückentextfragen werden grundsätzlich die wichtigsten Fachtermini abgefragt. Achten Sie dabei auf eine korrekte Schreibweise. Es werden nur die gängigsten Fehler vom System erkannt.

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Wichtig bei Essayfragen

Essayfragen werden nicht automatisch vom System korrigiert (bspw. in Klausuren aus Völkerrecht enthalten). Die Korrektur erfolgt durch die Vortragenden und nimmt somit einige Zeit in Anspruch. Daher bekommen Sie das Prüfungsergebnis nicht so rasch übermittelt wie normalerweise bei einer elektronischen Prüfung.

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Wie werden Datumsangaben bei Prüfungen im Fach Rechtsgeschichte gewertet?

Grundsätzlich gilt, dass Datumsangaben eine Hilfestellung darstellen. In der Regel ist nicht nur die Jahreszahl bei einer Antwort falsch. Eine falsche Datumsangabe ist bei falschen Antworten meistens ein zusätzlicher Fehler. Eine Ausnahme davon sind wichtige Daten, welche von jedem Studierenden gewusst werden müssen (bspw. ABGB 1811). Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie Ereignisse und Personen dem jeweiligen Jahrhundert zuordnen können (bspw. Regierungszeit von Joseph II. 1780 bis 1790 – ausreichend wäre Ende 18. Jahrhundert).

Um bei den Unmengen an Jahreszahlen im Bereich der Rechtsgeschichte den Überblick zu behalten, besteht die Möglichkeit im Sekretariat für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung (Fr. Harkam; RESOWI Bauteil A1) ergänzend zu den empfohlenen Skripten einen "Timetable" mit den wichtigsten Daten zu bekommen.

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Ich habe kein eigenes Notebook. Kann ich trotzdem bei einer BYOD-Prüfung antreten?

Um Studierende in Notfällen (z.B. kein Gerät für eine BYOD-Prüfung) zu unterstützen ist es ab sofort möglich an der uniIT über das Ticketsystem für einen kurzen Zeitraum ein Notebooks auszuleihen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://it.uni-graz.at/de/services/arbeitsplaetze/notfall-notebooks/

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ePrüfungen REWI

Universitätsstraße 15/A3
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3351

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